, Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 22.11.2023 brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führten die revisionswerbenden Partei folgendes an:„Die RW sind an umseits bezeichneter Adresse ordnungsgemäß gemeldet und wohnhaft. Der Aufenthalt ist als finanziell abgesichert anzusehen. Die RW w... mehr lesen...
, Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 22.11.2023 brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führten die revisionswerbenden Partei folgendes an:„Die RW sind an umseits bezeichneter Adresse ordnungsgemäß gemeldet und wohnhaft. Der Aufenthalt ist als finanziell abgesichert anzusehen. Die RW w... mehr lesen...
, Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 22.11.2023 brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führten die revisionswerbenden Partei folgendes an:„Die RW sind an umseits bezeichneter Adresse ordnungsgemäß gemeldet und wohnhaft. Der Aufenthalt ist als finanziell abgesichert anzusehen. Die RW w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Vorverfahren: römisch eins.1. Vorverfahren: I.1.1. Die Beschwerdeführerin (in weiterer Folge: „BF“), eine Staatsangehörige der Russischen Föderation und Zugehörige der tschetschenischen Volksgruppe, reiste illegal in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 12.05.2005 einen Asylantrag gemäß § 7 AsylG 1997 (idF BGBl I Nr. 76/1997), der mit Bescheid des Bundesasylamte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) den Antrag des Beschwerdeführers (BF) vom 14.07.2022 auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 56 AsylG ab (Spruchpunkt I.), erließ gleichzeitig eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs 3 FPG iVm § 9 BFA-VG (Spruchpunkt II.), stellte die Zulässigkeit der Abschiebung des BF nach Albanien fes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Vorverfahren – Anträge auf internationalen Schutz 1. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin sind verheiratet und die Eltern des minderjährigen Drittbeschwerdeführers (im Folgenden: BF1, BF2, BF3 oder alle gemeinsam BF). Sie sind iranische Staatsangehörige. 2. Der BF1 stellte am 13.10.2015 und die BF2 am 10.12.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich, w... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürz... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idF BGBl I Nr 109/2021, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idF BGBl I Nr 109/2021, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idF BGBl I Nr 109/2021, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idF BGBl I Nr 109/2021, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt ... mehr lesen...