Entscheidungen zu § 31 AsylG 2005

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Beschluss 2018/10/11 W256 2184168-1

Begründung: Zu Spruchpunkt A) Berichtigung: Gemäß § 62 Abs. 4 AVG, der gemäß § 17 VwGVG auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann die Behörde Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden jederzeit von Amts wegen berichtigen. In seinem Erkenntnis vom 22. Dezember 1992, Zl... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 11.10.2018

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