Die Beschwerdeführerin ist iranische Staatsangehörige und am 5. November 1990 in das Bundesgebiet eingereist. Am 7. November 1990 beantragte sie, ihr Asyl zu gewähren. Anläßlich ihrer am 12. November 1990 erfolgten niederschriftlichen Befragung durch die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich gab sie an: Sie habe nie einer politischen Partei angehört und sie habe sich auch nie politisch betätigt. Sie habe ihr Heimatland "aus rein wirtschaftlichen, politischen und... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §18;
Rechtssatz: Auf die Zuziehung eines weiblichen Dolmetschers bei der Einvernahme von weiblichen Asylwerbern besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995200661.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien vom 4. Oktober 1991 wurde der Asylantrag des Beschwerdeführers, eines nigerianischen Staatsangehörigen, vom 15. September 1991 abgewiesen. Dieser Bescheid wurde dem Beschwerdeführer am 8. Oktober 1991 zugestellt und ist in Rechtskraft erwachsen. Am 10. November 1991 stellte der Beschwerdeführer ein... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §18;AVG §61 Abs1;AVG §71 Abs1 Z2;VwGG §46 Abs1;VwGG §46 Abs2;
Rechtssatz: Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt gem § 71 Abs 1 Z 2 AVG auch dann in Betracht, wenn die Partei die Berufungsfrist versäumt hat, weil der Bescheid fälschlich die Angabe enthält, daß keine Berufung zulässig sei. Diesem Wie... mehr lesen...