Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §18;AVG §61 Abs1;AVG §71 Abs1 Z2;VwGG §46 Abs1;VwGG §46 Abs2;
Rechtssatz: Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt gem § 71 Abs 1 Z 2 AVG auch dann in Betracht, wenn die Partei die Berufungsfrist versäumt hat, weil der Bescheid fälschlich die Angabe enthält, daß keine Berufung zulässig sei. Diesem Wie... mehr lesen...