Entscheidungen zu § 12 Abs. 2 AsylG 2005

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Vwgh Erkenntnis 2022/2/23 Ra 2019/19/0057

1        Mit Schriftsatz vom 12. Jänner 2018 erhob der Mitbeteiligte eine Maßnahmenbeschwerde gegen die Festnahmeanordnung und die daraufhin durchgeführte zwangsweise Festnahme in der Polizeiinspektion Vöcklabruck, die anschließende zwangsweise Überstellung an das Stadtpolizeikommando Wels und die zwangsweise Überstellung an die Erstaufnahmestelle West sowie die dortige Anhaltung und die Gebietsbeschränkung auf das Gebiet der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck. 2        Mit dem angefo... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.02.2022

RS Vwgh 2022/2/23 Ra 2019/19/0057

Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §12 Abs2AsylG 2005 §15 Abs1 Z4
Rechtssatz: Gemäß § 12 Abs. 2 AsylG 2005 ist der Aufenthalt eines Fremden, der einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat und dem kein Aufenthaltsrecht zukommt, für die Dauer des Zulassungsverfahrens vor dem Bundesamt - von Ausnahmen abgesehen - lediglich im Gebiet der Bezirksverwaltungsbehörde, in dem sich sein Aufenthal... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.02.2022

TE Vwgh Erkenntnis 2008/11/25 2006/20/0624

Der Mitbeteiligte, ein Staatsangehöriger der Russischen Föderation tschetschenischer Volksgruppenzugehörigkeit, brachte am 19. Jänner 2006 einen Antrag auf internationalen Schutz ein. Am 27. Jänner 2006 wurde dem Mitbeteiligten mitgeteilt, dass beabsichtigt sei, seinen Antrag auf internationalen Schutz zurückzuweisen, da Dublin-Konsultationen mit Polen und Tschechien seit 24. Jänner 2006 geführt würden; die 20-Tage-Frist des Zulassungsverfahrens gelte daher nicht. Nachdem Polen die Üb... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.11.2008

TE Vwgh Erkenntnis 1994/4/21 94/19/0174

Die Beschwerdeführerin, eine Staatsangehörige Nigerias, beantragte am 21. Oktober 1991, ihr Asyl zu gewähren. Anläßlich ihrer Einvernahme durch die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich am 25. Oktober 1991 gab sie im wesentlichen an, in ihrem Heimatland keiner politischen Partei oder Organisation angehört zu haben und politisch nicht verfolgt worden zu sein. Sie sei auch keine Angehörige einer Minderheit, noch habe sie religiöse Probleme. Sie sei am 5. März 1991 mit... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.04.1994

RS Vwgh 1994/4/21 94/19/0174

Index: 15 Rechtsüberleitung Unabhängigkeitserklärung ÜbergangsrechtRechtsbereinigung40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §12 Abs2;AVG §1;SDionV §1;SDionV §3;
Rechtssatz: ISd § 12 Abs 2 AsylG ist jene erstinstanzliche Behörde (Landeshauptmann) zuständig, in deren Bereich der Fremde im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides seinen Wohnsitz oder in Ermangelung ein... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.04.1994

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