Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang römisch eins. Verfahrenshergang Die beschwerdeführende Partei [bP] stellte am 25.04.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. Dieser wurde mit Bescheid des BFA vom 03.11.2016 bezüglich des Status des Asylberechtigten abgewiesen (Spruchpunkt I.). Der bP wurde der Status eines subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt und eine befristete Aufenthaltsberechtigung erteilt. Die beschwerdeführende Partei [bP] stellte am 25.04.2015 einen Ant... mehr lesen...