Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden kurz: BF) wurde in den Jahren XXXX bis XXXX insgesamt siebenmal strafgerichtlich zu Geld- und Freiheitsstrafen verurteilt. Aus diesem Grund sprach die Landespolizeidirektion XXXX mit Bescheid vom XXXX .2012 ein zehnjähriges Aufenthaltsverbot gegen ihn aus. 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden kurz: BF) wurde in den Jahren römisch 40 bis römisch 40 insgesamt siebenmal strafgerichtlich zu Geld- und Freih... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom XXXX , Zl. XXXX , wurde dem Beschwerdeführer (BF) ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gegen den BF gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG iVm § 10 Abs. 2 und § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt II.) und gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung des BF na... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF), ein am XXXX geborener Staatsangehöriger von Serbien, der bei seiner Geburt den Familiennamen XXXX führte, wurde in Österreich zwei Mal ( XXXX und XXXX ) strafgerichtlich verurteilt. Der Beschwerdeführer (BF), ein am römisch 40 geborener Staatsangehöriger von Serbien, der bei seiner Geburt den Familiennamen römisch 40 führte, wurde in Österreich zwei Mal ( römisch 40 und römisch 40 ) strafgerichtlich verurteilt. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am XXXX .2021 im Bundesgebiet festgenommen und es wurde gegen ihn die Untersuchungshaft verhängt. Der Beschwerdeführer (BF) wurde am römisch 40 .2021 im Bundesgebiet festgenommen und es wurde gegen ihn die Untersuchungshaft verhängt. Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen XXXX vom XXXX .2021, XXXX , wurde der BF wegen des Vergehens des unerlaubten Umgangs mit Suchtgift, Verbrechens des Suchgifthandels... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom 08.04.2025 wurde gegen den nordmazedonischen Staatsangehörigen XXXX (im Folgenden: BF) gemäß § 52 Abs. 4 FPG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass seine Abschiebung nach Nordmazedonien zulässig sei (Spruchpunkt II.). Gemäß § 53 Abs. 3 Z 5 FPG wurde ... mehr lesen...