Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 24.05.2023 wurde der Beschwerdeführer im Zuge einer Schwerpunktaktion des Amtes für Betrugsbekämpfung durch die Finanzpolizei gemeinsam mit dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl sowie der Polizei in einer Arbeiterunterkunft betreten und niederschriftlich einvernommen. Im Zuge dieser Einvernahme räumte der Beschwerdeführer ein, am 17.04.2023 nach Österreich eingereist zu sein um am selben Tag für den nähe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang römisch eins. Verfahrenshergang I.1. Die beschwerdeführende Partei (in weiterer Folge kurz als „bP“ bezeichnet), ist ein Staatsangehöriger der Republik Georgien. römisch eins.1. Die beschwerdeführende Partei (in weiterer Folge kurz als „bP“ bezeichnet), ist ein Staatsangehöriger der Republik Georgien. I.2. In Bezug auf den maßgeblichen Verfahrensgang wird auf den angefochtenen Bescheid verwiesen und dessen Feststellunge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge BF), ein usbekischer Staatsangehöriger, wurde am 06.08.2023 im Bundesgebiet betreten und festgenommen. 2. Am 08.08.2023 wurde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge BFA) über die Verhängung der Untersuchungshaft über den BF verständigt. 3. Am 04.09.2023 wurde der BF durch das BFA einvernommen. Dabei gab er an, sich in Österreich nur auf der Durchreise na... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA oder belangte Behörde) vom 13.02.2024 wurde dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gemäß § 10 Abs. 2. AsylG iVm § 9 BFA-VG gegen den BF eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1. Z 1 FPG erlassen (Spruchpunkt II.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG fe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Niederösterreich, vom 26.06.2023, wurde dem sich im Stande der Strafhaft befindenden Beschwerdeführer ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gegen ihn gemäß § 10 Abs. 2 iVm. § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlasse... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Der Beschwerdeführer (BF) ist serbischer Staatsbürger und hält sich seit einem unbekannten Zeitraum in Österreich auf. Er wurde am XXXX wegen des dringenden Verdachts des Einbruchsdiebstahls bzw. gewerbsmäßiger Diebstahl bzw. Diebstahl im Rahmen einer kriminellen Vereinigung festgenommen und in die JA XXXX eingeliefert, die Untersuchungshaft verhängt. Er wurde am römisch XXXX wegen des dringenden Verdachts des Einbruchsdie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang römisch eins. Verfahrenshergang 1. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) legte in Bezug auf die beschwerdeführende Partei (bP) folgenden Verfahrensgang dar: „Sie wurden am 24.10.2023 um 10:15 Uhr von Beamten der österreichischen Bundespolizei aufgrund des zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Sachverhaltes und dem daraus resultierenden dringenden Tatverdacht der Begehung der Schlepperei vorläufig festgenommen und im Anschluss in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der BF wurde am 17.02.2024 auf der A 2 in Richtung Italien einer Kontrolle durch Sicherheitsorgane unterzogen. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass sich 6 chinesische Staatsangehörige in demFahrzeug des BF befanden, die unberechtigt nach Italien reisen wollten. Der BF wurde daraufhin festgenommen und einer Befragung unterzogen. Hierbei gab der BF an, dass er seit 21 Jahren in Italien leben wür... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion XXXX , vom 25.04.2023 wurde dem sich im Stande der Strafhaft befindenden Beschwerdeführer ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gegen ihn gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm. § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen (Spruchpunkt II.), gemäß § ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion XXXX , vom 20.04.2023 wurde der Beschwerdeführerin ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gegen sie gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen (Spruchpunkt II.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass eine Absc... mehr lesen...