Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführende Partei begehrte als Schulerhalter eine Subventionierung gem. § 21 Privatschulgesetz. Dieser Antrag wurde mit im
Spruch: genannten Bescheid der Bildungsministerin abgewiesen. 1.1. Die beschwerdeführende Partei begehrte als Schulerhalter eine Subventionierung gem. Paragraph 21, Privatschulgesetz. Dieser Antrag wurde mit im
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführende Partei begehrte als Schulerhalter eine Subventionierung gem. § 21 Privatschulgesetz. Dieser Antrag wurde mit im
Spruch: genannten Bescheid der Bildungsministerin abgewiesen. 1.1. Die beschwerdeführende Partei begehrte als Schulerhalter eine Subventionierung gem. Paragraph 21, Privatschulgesetz. Dieser Antrag wurde mit im
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführende Partei begehrte als Schulerhalter eine Subventionierung gem. § 21 Privatschulgesetz. Dieser Antrag wurde mit im
Spruch: genannten Bescheid der Bildungsministerin abgewiesen. 1.1. Die beschwerdeführende Partei begehrte als Schulerhalter eine Subventionierung gem. Paragraph 21, Privatschulgesetz. Dieser Antrag wurde mit im
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführende Partei begehrte als Schulerhalter eine Subventionierung gem. § 21 Privatschulgesetz. Dieser Antrag wurde mit im
Spruch: genannten Bescheid der Bildungsministerin abgewiesen. 1.1. Die beschwerdeführende Partei begehrte als Schulerhalter eine Subventionierung gem. Paragraph 21, Privatschulgesetz. Dieser Antrag wurde mit im
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführende Partei begehrte als Schulerhalter eine Subventionierung gem. § 21 Privatschulgesetz. Dieser Antrag wurde mit im
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführende Partei begehrte als Schulerhalter eine Subventionierung gem. § 21 Privatschulgesetz. Dieser Antrag wurde mit im
Spruch: genannten Bescheid der Bildungsministerin abgewiesen. 1.1. Die beschwerdeführende Partei begehrte als Schulerhalter eine Subventionierung gem. Paragraph 21, Privatschulgesetz. Dieser Antrag wurde mit im
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführende Partei begehrte als Schulerhalter eine Subventionierung gem. § 21 Privatschulgesetz. Dieser Antrag wurde mit im
Spruch: genannten Bescheid der Bildungsministerin abgewiesen. 1.1. Die beschwerdeführende Partei begehrte als Schulerhalter eine Subventionierung gem. Paragraph 21, Privatschulgesetz. Dieser Antrag wurde mit im
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführende Partei begehrte als Schulerhalter eine Subventionierung gem. § 21 Privatschulgesetz. Dieser Antrag wurde mit im
Spruch: genannten Bescheid der Bildungsministerin abgewiesen. 1.1. Die beschwerdeführende Partei begehrte als Schulerhalter eine Subventionierung gem. Paragraph 21, Privatschulgesetz. Dieser Antrag wurde mit im
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Begründung: Gemäß § 12 VwGVG ist eine Beschwerde an das Verwaltungsgericht bei der belangten Behörde einzubringen. Gemäß Paragraph 12, VwGVG ist eine Beschwerde an das Verwaltungsgericht bei der belangten Behörde einzubringen. Die gegenständliche Beschwerde wurde mit Schriftsatz vom 20.04.2018 direkt beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht und ist daher gem. § 17 VwGVG iVm § 6 AVG zur weiteren Veranlassung an die belangte Behörde weiterzuleiten. Die gegenständliche Beschwerde... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Am 11.05.2016 stellte die beschwerdeführende Partei (nachfolgend bP) einen Antrag auf Anerkennung als Ausbildungsstätte und Festsetzung von Ausbildungsstellen. 2. Mit Bescheid des Präsidenten der Österreichischen Ärztekammer vom 27.09.2016 wurde ausgesprochen, dass die Österreichische Ärztekammer auf Antrag der bP die Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin B des... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Am 04.02.2016 stellte die beschwerdeführende Partei (nachfolgend bP) einen Antrag auf Anerkennung als Ausbildungsstätte und Festsetzung von Ausbildungsstellen. 2. Mit Bescheid des Präsidenten der Österreichischen Ärztekammer vom 27.09.2016 wurde ausgesprochen, dass die Österreichische Ärztekammer auf Antrag der bP die Universitätsklinik für Neurologie des Landeskrankenhauses - Univ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 29.08.2013, OB: XXXX, stellte die Sozialversicherungsanstalt der Bauern, Regionalbüro Steiermark (im Folgenden: belangte Behörde) gegenüber XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz: BF) fest, dass dieser mit der von ihm ausgeübten Nebentätigkeiten, Mit Bescheid vom 29.08.2013, OB: römisch 40 , stellte die Sozialversicherungsanstalt der Bauern, Regionalbüro Steiermark (im Folgenden: belangte Behörde) gegenüber römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdef... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 21.10.2011, OB: XXXX, stellte die Sozialversicherungsanstalt der Bauern, Regionalbüro Steiermark (im Folgenden: belangte Behörde) gegenüber XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz: BF) fest, dass dieser mit der von ihm ausgeübten Nebentätigkeiten, Mit Bescheid vom 21.10.2011, OB: römisch 40 , stellte die Sozialversicherungsanstalt der Bauern, Regionalbüro Steiermark (im Folgenden: belangte Behörde) gegenüber römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdef... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 31.03.2014, KOA 13.500/14-045, entschied die KommAustria (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer) als Geschäftsführer der XXXX und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften strafrechtlich Verantwortlicher dieser Gesellschaft zu verantworten habe, im Rahmen der Bekanntgabe von Daten gemäß... mehr lesen...