Begründung: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Eingabe vom 22.03.2017 beantragte die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: BF) seitens ihrer rechtsfreundlichen Vertretung im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) beim Bezirksgericht XXXX hinsichtlich der XXXX die Einverleibung des Pfandrechtes in der Höhe von EUR 150.000,00 sam 17 % Zinsen höchstens, 18 % Verzugszinsen höchstens, 18 % Zinseszinsen höchstens und einer Nebengebührensicherstellung von EUR 30.000,00 ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführende Partei begehrte als Schulerhalter eine Subventionierung gem. § 21 Privatschulgesetz. Dieser Antrag wurde mit im
Spruch: genannten Bescheid der Bildungsministerin abgewiesen. 1.1. Die beschwerdeführende Partei begehrte als Schulerhalter eine Subventionierung gem. Paragraph 21, Privatschulgesetz. Dieser Antrag wurde mit im
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführende Partei begehrte als Schulerhalter eine Subventionierung gem. § 21 Privatschulgesetz. Dieser Antrag wurde mit im
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