Begründung: Die Landesschiedskommission für Oberösterreich hatte auf Antrag der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse festgestellt, dass für die freie Vertragsarztstelle für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Lambach Dr. N K ausgewählt wird. Dagegen erhob ua. die Beschwerdeführerin - als Mitbewerberin um diese Stelle - Berufung an die belangte Behörde. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dieses Rechtsmittel mangels Parteistellung der Beschwerdeführerin zurückgewiese... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsB VfGG §85 Abs2 / Sozialversicherung VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab ... mehr lesen...
Begründung: Die Landesschiedskommission für Oberösterreich hatte auf Antrag der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse festgestellt, dass für die freie Vertragsarztstelle für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Lambach Dr. N K ausgewählt wird. Dagegen erhob ua. die Beschwerdeführerin - als Mitbewerberin um diese Stelle - Berufung an die belangte Behörde. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dieses Rechtsmittel mangels Parteistellung der Beschwerdeführerin zurückgewiese... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsB VfGG §85 Abs2 / Sozialversicherung VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab ... mehr lesen...
Begründung: Die Landesschiedskommission für Oberösterreich hatte auf Antrag der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse festgestellt, dass für die freie Vertragsarztstelle für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Lambach Dr. N K ausgewählt wird. Dagegen erhob ua. die Beschwerdeführerin - als Mitbewerberin um diese Stelle - Berufung an die belangte Behörde. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dieses Rechtsmittel mangels Parteistellung der Beschwerdeführerin zurückgewiese... mehr lesen...
Begründung: Die Landesschiedskommission für Oberösterreich hatte auf Antrag der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse festgestellt, dass für die freie Vertragsarztstelle für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Lambach Dr. N K ausgewählt wird. Dagegen erhob ua. die Beschwerdeführerin - als Mitbewerberin um diese Stelle - Berufung an die belangte Behörde. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dieses Rechtsmittel mangels Parteistellung der Beschwerdeführerin zurückgewiese... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsB VfGG §85 Abs2 / Sozialversicherung VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab ... mehr lesen...
Begründung: Die Landesschiedskommission für Oberösterreich hatte auf Antrag der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse festgestellt, dass für die freie Vertragsarztstelle für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Lambach Dr. N K ausgewählt wird. Dagegen erhob ua. die Beschwerdeführerin - als Mitbewerberin um diese Stelle - Berufung an die belangte Behörde. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dieses Rechtsmittel mangels Parteistellung der Beschwerdeführerin zurückgewiese... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsB VfGG §85 Abs2 / Sozialversicherung VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab ... mehr lesen...
Begründung: Die Landesschiedskommission für Oberösterreich hatte auf Antrag der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse festgestellt, dass für die freie Vertragsarztstelle für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Lambach Dr. N K ausgewählt wird. Dagegen erhob ua. die Beschwerdeführerin - als Mitbewerberin um diese Stelle - Berufung an die belangte Behörde. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dieses Rechtsmittel mangels Parteistellung der Beschwerdeführerin zurückgewiese... mehr lesen...
Begründung: Die Landesschiedskommission für Oberösterreich hatte auf Antrag der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse festgestellt, dass für die freie Vertragsarztstelle für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Lambach Dr. N K ausgewählt wird. Dagegen erhob ua. die Beschwerdeführerin - als Mitbewerberin um diese Stelle - Berufung an die belangte Behörde. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dieses Rechtsmittel mangels Parteistellung der Beschwerdeführerin zurückgewiese... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsB VfGG §85 Abs2 / Sozialversicherung VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab ... mehr lesen...
Begründung: Die Landesschiedskommission für Oberösterreich hatte auf Antrag der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse festgestellt, dass für die freie Vertragsarztstelle für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Lambach Dr. N K ausgewählt wird. Dagegen erhob ua. die Beschwerdeführerin - als Mitbewerberin um diese Stelle - Berufung an die belangte Behörde. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dieses Rechtsmittel mangels Parteistellung der Beschwerdeführerin zurückgewiese... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsB VfGG §85 Abs2 / Sozialversicherung VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab ... mehr lesen...
Begründung: Die Landesschiedskommission für Oberösterreich hatte auf Antrag der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse festgestellt, dass für die freie Vertragsarztstelle für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Lambach Dr. N K ausgewählt wird. Dagegen erhob ua. die Beschwerdeführerin - als Mitbewerberin um diese Stelle - Berufung an die belangte Behörde. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dieses Rechtsmittel mangels Parteistellung der Beschwerdeführerin zurückgewiese... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsB VfGG §85 Abs2 / Sozialversicherung VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab ... mehr lesen...
Begründung: Die Landesschiedskommission für Oberösterreich hatte auf Antrag der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse festgestellt, dass für die freie Vertragsarztstelle für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Lambach Dr. N K ausgewählt wird. Dagegen erhob ua. die Beschwerdeführerin - als Mitbewerberin um diese Stelle - Berufung an die belangte Behörde. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dieses Rechtsmittel mangels Parteistellung der Beschwerdeführerin zurückgewiese... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsB VfGG §85 Abs2 / Sozialversicherung VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab ... mehr lesen...
Begründung: Die Landesschiedskommission für Oberösterreich hatte auf Antrag der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse festgestellt, dass für die freie Vertragsarztstelle für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Lambach Dr. N K ausgewählt wird. Dagegen erhob ua. die Beschwerdeführerin - als Mitbewerberin um diese Stelle - Berufung an die belangte Behörde. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dieses Rechtsmittel mangels Parteistellung der Beschwerdeführerin zurückgewiese... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsB VfGG §85 Abs2 / Sozialversicherung VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab ... mehr lesen...
Begründung: Die Landesschiedskommission für Oberösterreich hatte auf Antrag der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse festgestellt, dass für die freie Vertragsarztstelle für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Lambach Dr. N K ausgewählt wird. Dagegen erhob ua. die Beschwerdeführerin - als Mitbewerberin um diese Stelle - Berufung an die belangte Behörde. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dieses Rechtsmittel mangels Parteistellung der Beschwerdeführerin zurückgewiese... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsB VfGG §85 Abs2 / Sozialversicherung VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Bescheid wird der antragstellenden Gesellschaft die Zahlung von Gerichtsgebühren in der Höhe von EUR 1,336.429,90 zuzüglich der Einhebungsgebühr von EUR 7,-- aufgetragen. Sie begründet ihren Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung im Wesentlichen damit, dass mit dem Vollzug des angefochtenen Bescheides existenzielle, nicht wieder gut zu machende wirtschaftliche Folgen verbunden wären. In einer eidesstattlichen Erkläru... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des Antrages VfGG §85 Abs2 / Gerichtsgebühren VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab 01.01.... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem oben zitierten Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates im Land Niederösterreich, Außenstelle Wiener Neustadt, wurde der Schubhaftbeschwerde des nunmehrigen Beschwerdeführers gemäß §83 Fremdenpolizeigesetz 2005 keine Folge gegeben und festgestellt, dass die für die Fortsetzung der Schubhaft maßgeblichen Voraussetzungen vorliegen. 2.1. In der gegen diesen Bescheid gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wir... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Wien vom 22. Dezember 2005 wurde der Berufung der Beschwerdeführerin gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 23 vom 22. April 2004 betreffend Einkommensteuer 2001 und 2002 sowie die Festsetzung von Vorauszahlungen an Einkommensteuer 2004 nur teilweise Folge gegeben. 2. In der dagegen gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird u.a. der Antrag gestellt, ihr die... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem bekämpften Bescheid der Landes-Grundverkehrskommission beim Amt der Tiroler Landesregierung vom 10. Februar 2006, Zl. ..., wurde die Berufung der nunmehrigen Beschwerdeführerin gegen den erstinstanzlichen Bescheid, mit dem der im gerichtlichen Exekutionsverfahren erfolgten Zuschlagserteilung im Zwangsversteigerungsverfahren die grundverkehrsbehördliche Genehmigung erteilt wurde, mangels Beschwer als unzulässig zurückgewiesen. 2. In der ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Abgaben VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Fremdenpolizei VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGB... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Grundverkehrsrecht VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch... mehr lesen...