Entscheidungen zu § 11 Abs. 1 VfGG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-17 von 17

TE Vwgh Erkenntnis 2006/7/6 2005/07/0030

Mit Verordnung des Amtes der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) vom 14. Dezember 1993 wurde das Verfahren zur Zusammenlegung der landwirtschaftlichen Grundstücke von M in der Katastralgemeinde U eingeleitet. Die Beschwerdeführer sind Eigentümer von Grundstücken, die in das Zusammenlegungsverfahren einbezogen wurden. In Sitzungen vom 31. Juli 1995 und vom 18. Mai 2000 wurden vom Ausschuss der Zusammenlegungsgemeinschaft M der Geldwert eines Wertpunktes mi... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.07.2006

RS Vwgh 2006/7/6 2005/07/0030

Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §11 Abs1;FlVfGG §11 Abs3;FlVfLG Tir 1996 §24 Abs1;FlVfLG Tir 1996 §24 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Für eine eingeschränkte Interpretation dahingehend, dass eine Vorschreibung nach § 24 Abs 4 Tir FlVfLG 1996 nur hinsichtlich einer gleichzeitig verfügten vorläufigen Grundabfind... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.07.2006

TE Vwgh Erkenntnis 2006/1/26 2004/07/0168

Mit Verordnung des Amtes der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) vom 3. Mai 1995, IIIb2-ZH-325/20, wurde gemäß § 3 des Tiroler Flurverfassungslandesgesetzes 1978 in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 18/1984 (TFLG) das Verfahren zur Zusammenlegung der landwirtschaftlichen Grundstücke von L eingeleitet. Diese Verordnung wurde im Amtsblatt "Bote für Tirol" vom 10. Mai 1995 unter Nr. 679 kundgemacht. Als EZ mit mindestens einem unterzogenen Grundstück wurden unter... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.01.2006

RS Vwgh 2006/1/26 2004/07/0168

Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §11 Abs1;FlVfLG Tir 1996 §24;
Rechtssatz: Ist Gegenstand des Verfahrens allein die Frage der Rechtmäßigkeit der Verfügung der vorläufigen Übernahme im Zusammenlegungsverfahren, so bestimmt sich die Rechtmäßigkeit nun danach, ob die Voraussetzungen des § 24 Tir FlVfLG 1996 vorlagen oder nicht. In diesem ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.01.2006

RS Vwgh 2006/1/26 2004/07/0168

Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §11 Abs1;FlVfLG Tir 1996 §24 Abs1;
Rechtssatz: Um der Voraussetzung des § 24 Tir FlVfLG 1996, nämlich der zuvor erfolgten Erlassung des Planes der Gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen zu genügen, ist es nicht notwendig, dass sich dieser Bescheid auf die verfahrensgegenständlichen Grundstücke der Bf in dem ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.01.2006

TE Vwgh Erkenntnis 2002/12/12 2002/07/0101

Mit Bescheid der Agrarbezirksbehörde Graz (ABB) vom 9. Mai 2001 wurde im Zusammenlegungsverfahren P der Zusammenlegungsplan erlassen. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer Berufung. Darin brachte er vor, er habe durch die Neueinteilung 10 % des von ihm in das Zusammenlegungsverfahren eingebrachten Grundes verloren und es sei ihm eine Abfindung mit geringerer Bonität zugewiesen worden, welche eine Trapezform habe. Die belangte Behörde holte ein Gutachten eines... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 12.12.2002

RS Vwgh 2002/12/12 2002/07/0101

Index: L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §11 Abs1;VwRallg;ZLG Stmk 1982 §20 Abs3;ZLG Stmk 1982 §32;
Rechtssatz: Unter dem Begriff der Übernahme der Abfindungsgrundstücke im Sinne des § 20 Abs. 3 Stmk ZLG 1982 ist auch deren vorläufige Übernahme iSd § 32 legcit gemeint (Hinweis E 26.2.1998, 97/07/0128). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.12.2002

TE Vwgh Erkenntnis 1999/4/22 99/07/0020

Mit Bescheid vom 25. August 1998 ordnete die Agrarbezirksbehörde Gmunden (ABB) im Zusammenlegungsverfahren Sch. gemäß § 22 Abs. 1 des O.ö. Flurverfassungs-Landesgesetzes 1979, LGBl. Nr. 73 (O.ö. FLG 1979), die vorläufige Übernahme der Grundabfindungen für einen näher genannten Gebietsteil an. Gegen diesen Bescheid erhoben die Beschwerdeführer Berufung. Sie brachten vor, zur Grundabfindung E4 bestehe kein Recht auf Zufahrt, sodass die Bewirtschaftung dieses Grundstückes nicht mögl... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.04.1999

RS Vwgh 1999/4/22 99/07/0020

Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §11 Abs1 Z3;FlVfLG OÖ 1979 §22 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Dass die Zufahrt zu einem Abfindungsgrundstück ungünstig ist, steht der Anordnung der vorläufigen Übernahme nicht entgegen, solange dadurch die Bewirtschaftung nicht unmöglich gemacht wird (Hinweis E 29.11.1983, 83/07/0154). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.04.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1998/2/26 97/07/0128

Zur Vorgeschichte des Falles der zu 97/07/0128 protokollierten Beschwerde wird auf das hg. Erkenntnis vom 21. Mai 1996, 95/07/0226, zu jener des Falles der zu 97/07/0129 protokollierten Beschwerde auf das hg. Erkenntnis vom 14. Dezember 1995, 93/07/0090, verwiesen. Mit diesen beiden Erkenntnissen wurden die auf Grund von Berufungen der auch hier beschwerdeführenden Parteien im Instanzenzug ergangenen Bescheide der belangten Behörde über den Zusammenlegungsplan Stumm jeweils lediglich ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.02.1998

RS Vwgh 1998/2/26 97/07/0128

Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §11 Abs1;FlVfGG §3;FlVfGG §4 Abs1;FlVfGG §4 Abs7;FlVfLG Tir 1978 §15 Abs1;FlVfLG Tir 1978 §24 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/07/0129 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/05/21 95/07/0226 1 Stammrechtssatz Unter dem Begri... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.02.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1996/5/21 95/07/0226

Mit Bescheid vom 28. Juli 1988 erließ das Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) im Zusammenlegungsverfahren S den Zusammenlegungsplan. Der gegen diesen Bescheid vom Beschwerdeführer erhobenen Berufung gab der Landesagrarsenat beim Amt der Tiroler Landesregierung (LAS) mit Bescheid vom 20. Juni 1991 dahin Folge, daß die Grenze eines der Abfindungsgrundstücke des Beschwerdeführers verändert wurde, und wies die Berufung im übrigen als unbegründet ab. De... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.05.1996

RS Vwgh 1996/5/21 95/07/0226

Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §11 Abs1;FlVfGG §3;FlVfGG §4 Abs1;FlVfGG §4 Abs7;FlVfLG Tir 1978 §15 Abs1;FlVfLG Tir 1978 §24 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Unter dem Begriff der Übernahme der Abfindungsgrundstücke iSd § 15 Abs 1 Tir FlVfLG 1978 ist auch deren vorläufige Übernahme iSd § 24 Abs 1 Tir FlVfLG 19... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.05.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1993/5/25 93/07/0035

Dem Inhalt der Beschwerdeschriftsätze läßt sich im Zusammenhalt mit der vorgelegten Ausfertigung des hier angefochtenen Erkenntnisses unter Bedachtnahme auf den Inhalt der zu 92/07/0147 und 92/07/0148 erledigten verwaltungsgerichtlichen Beschwerdefälle folgendes entnehmen: Mit ihren Erkenntnissen vom 29. Jänner 1992 wies die belangte Behörde zur Zl. 8 - LAS 15 Ke 2/6 - 92 (angefochtener Bescheid) die Berufung der Erst- und Zweitbeschwerdeführer gegen die vorläufige Übernahme der G... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.05.1993

RS Vwgh 1993/5/25 93/07/0035

Index: L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Steiermark80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §11 Abs1;FlVfGG §4;FlVfGG §50;ZLG Stmk 1982 §27;ZLG Stmk 1982 §32 Abs1;ZLG Stmk 1982 §47;
Rechtssatz: Wie sich aus § 32 Abs 1 Stmk ZLG 1982, der gem § 47 legcit auch im Flurbereinigungsverfahren sinngemäß anzuwenden ist, ergibt, ist die vorläufige Übernahme von Grundabfindungen von dem Aspekt der B... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.05.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1992/5/4 89/07/0117

Mit am 15. Dezember 1987 mündlich verkündetem Bescheid, dessen sodann zugestellte schriftliche Ausfertigung mit 16. Dezember 1987 datiert ist, ordnete das Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) gemäß § 24 Abs. 1 des Tiroler Flurverfassungslandesgesetzes 1978, LGBl. Nr. 54 (TFLG), im Zusammenlegungsverfahren M "die vorläufige Übernahme des neu eingeteilten Gebietes von M, wie im Plan der Abteilung IIId3 vom 14.12.1987, Zahl IIId3-1190/556, dargestellt", an... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 04.05.1992

RS Vwgh 1992/5/4 89/07/0117

Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §11 Abs1 Z4;FlVfLG Tir 1978 §24 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Dem Ausschuß der Zusammenlegungsgemeinschaft ist nach § 24 Abs 1 Z 4 Tir FlVfLG 1978 lediglich "Gelegenheit zur Stellungnahme" zu geben, er kann nicht zu einer solchen gezwungen werden. Die Zustimmung zu einer Maßnahme stellt durchaus eine bestimmte S... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.05.1992

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