Der Erstbeschwerdeführer ist Eigentümer der Liegenschaften EZ 26 und 221, GB B sowie der EZ 36 und 208 GB K mit einer Gesamtfläche von insgesamt 62,45 ha. Teil der Liegenschaft EZ 26 ist das 59.172 m2 große Grundstück 905. Die Zweit- und Drittbeschwerdeführer sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 5 GB K mit einer Gesamtfläche von 6,55 ha. Teil dieser Liegenschaft ist das in der Katastralgemeinde B vorgetragene und 16.927 m2 große Grundstück 907, davon entfallen 4.617 m2 auf eine la... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §1 Abs2 Z2;FlVfGG §1 Abs2;FlVfLG OÖ 1979 §1 Abs2 Z2;FlVfLG OÖ 1979 §1 Abs2;
Rechtssatz: Aus § 1 Abs 2 Z 2 OÖ FLfVLG 1979 ergibt sich keineswegs, dass Rechtsgeschäfte, die dem Erwerb von Grundflächen zwecks Realisierung von Maßnahmen im allgemeinen öffentlichen Interesse dienen, schon deshalb zu... mehr lesen...
Im Jahr 1991 wandten sich die Rechtsvorgängerin der mitbeteiligten Partei und der Beschwerdeführer an die Agrarbezirksbehörde S (ABB) und ersuchten unter Vorlage eines Planes und näherer Angaben um möglichst baldige Neuvermessung und Veränderung konkreter Grundstücke, damit "die Grundeigentümer mit den neuen Grundzusammenlegungen" die Frühjahrsarbeiten durchführen könnten. In einem (von beiden Parteien unterschriebenen) Aktenvermerk der ABB vom 29. April 1991 wurde festgehalten, dass ... mehr lesen...
Index: L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Steiermark80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §1 Abs2;FlVfGG §49 Abs1 Z1;FlVfGG §50 Abs2;ZLG Stmk 1982 §1 Abs2;ZLG Stmk 1982 §46 Abs1 Z1;ZLG Stmk 1982 §48 Abs1;ZLG Stmk 1982 §48;
Rechtssatz: Vor Erlassung des Feststellungsbescheides nach § 48 Abs 1 Stmk ZLG 1982 hat die Agrarbehörde zu prüfen, ob das Übereinkommen zur Durchführung einer Flurbe... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 12. Juni 2003 erließ die Niederösterreichische Agrarbezirksbehörde (ABB) den Plan der gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen, erster Teilplan (in weiterer Folge: GMA-Plan) für das Zusammenlegungsverfahren S-Dorf II. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung der Beschwerdeführer wurde damit begründet, dass durch die vorgesehenen Maßnahmen (geplante "Grenzspitzen") eine wesentliche Wertminderung oder eine erheblich erschwerte Bewirtschaftung entstünde. Weiters sei die Bode... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §1 Abs1;FlVfGG §1 Abs2 Z1;FlVfGG §4 Abs6;FlVfLG NÖ 1975 §1 Abs1;FlVfLG NÖ 1975 §1 Abs2 Z1;FlVfLG NÖ 1975 §13 Abs1;
Rechtssatz: In § 1 Abs 1 und Abs 2 Z 1 NÖ FlVfLG 1975 wird unter den Zielen eines Zusammenlegungsverfahrens auch ausdrücklich die Ordnung der rechtlichen und wirtschaftlichen Gru... mehr lesen...
I. Mit Eingabe vom 14. Dezember 1999 stellte der Beschwerdeführer an die Agrarbezirksbehörde Klagenfurt (ABB) den Antrag, bescheidmäßig festzustellen, dass der mit Kaufvertrag vom 7. Oktober 1999 erfolgte Erwerb von in der KG H. und KG. O. liegenden, teilweise neu gebildeten Grundstücken aus der EZ. 202 im Gesamtausmaß von 124,8046 ha durch ihn eine Bodenreformmaßnahme im Sinn des § 3 GrEStG (Grunderwerbssteuergesetz) darstelle. Zur Begründung: seines Antrages führte er aus, dass ... mehr lesen...
Index: L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Kärnten80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §1 Abs1;FlVfGG §1 Abs2;FlVfGG §49;FlVfGG §50;FlVfLG Krnt 1979 §1 Abs1;FlVfLG Krnt 1979 §1 Abs2;FlVfLG Krnt 1979 §44;FlVfLG Krnt 1979 §45; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/07/0278 E 22. Februar 2001 RS 2 Stammrechtssatz Nicht jeder Zukauf eines angrenzenden Grundstückes und nicht jede Vergrößerung... mehr lesen...
Index: L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Kärnten80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §1 Abs1;FlVfGG §1 Abs2;FlVfGG §49;FlVfGG §50;FlVfLG Krnt 1979 §1 Abs1;FlVfLG Krnt 1979 §1 Abs2;FlVfLG Krnt 1979 §44;FlVfLG Krnt 1979 §45;FlVfLG Krnt 1979 §46;
Rechtssatz: Bilden zugekaufte, nicht der Arrondierung des Altbestandes dienende Grundstücke eine eigene, vom Altbestand unabhängige Bewirtschaf... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer ist Eigentümer des landwirtschaftlichen Betriebes in O 1, A, mit einer Gesamtfläche von 28,67 ha sowie Hälfteeigentümer der EZ 203, Grundbuch P, im Ausmaß von 3,5 ha. Mit dem Kaufvertrag vom 11. Jänner 2002 erwarb der Erstbeschwerdeführer vom Zweitbeschwerdeführer aus dem Gutsbestand der Liegenschaft G 16 die landwirtschaftlich genutzten Grundstücke 1118, 1033, 1039, 1052, 1064, 1066, 793, 1137, 792/1 und 1085 im Ausmaß von insgesamt 23,07 ha. Die En... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer ist Eigentümer des landwirtschaftlichen Betriebs in U 17, P, mit einer Gesamtfläche von 28,38 ha. Weiters bewirtschaftet er Pachtflächen im Ausmaß von ca. 12 ha. Mit Kaufvertrag vom 22. April 2002 erwarb der Erstbeschwerdeführer vom Zweitbeschwerdeführer mit Ausnahme eines Waldgrundstücks die Liegenschaft A 11, S, mit einer Fläche von insgesamt 17,6 ha. Die Entfernung zwischen den Zukaufsflächen und den Altflächen beträgt ca. 8 km. Mit Schriftsa... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer eines landwirtschaftlichen Betriebs in S mit einer Gesamtfläche von 15,9 ha. Mit Kaufvertrag vom 29. April 2002 erwarb er von Mag. G. zahlreiche landwirtschaftlich genutzte Grundstücke in der KG S im Gesamtausmaß von 21,7 ha. Ein Großteil der landwirtschaftlich genutzten Zukaufsflächen bildet einen zusammenhängenden Grundkomplex. Bis zum Kauf hatte der Beschwerdeführer die Kaufflächen gepachtet. Mit Eingabe vom 3. Juni 2002 beantragten die Vertragsp... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §1 Abs2;FlVfGG §49 Abs1;FlVfGG §50 Abs2;FlVfGG;FlVfGGNov 1967;FlVfLG OÖ 1979 §1 Abs2;FlVfLG OÖ 1979 §28;FlVfLG OÖ 1979 §29;FlVfLG OÖ 1979 §30;LSGG §2 Z6;LSGG;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/07/0145 E 8. Juli 2004 RS 9 Stammrechtssatz Die bloße Aufst... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §1 Abs1;FlVfGG §1 Abs2;FlVfGG §49;FlVfGG §50;FlVfLG OÖ 1979 §1 Abs1 idF 2001/0086;FlVfLG OÖ 1979 §1 Abs2 idF 2001/0086;FlVfLG OÖ 1979 §28;FlVfLG OÖ 1979 §29;FlVfLG OÖ 1979 §30; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/07/0278 E 22. Februar 2001 RS 2
(Hier: OÖ FlVfLG 1979) Stammrechtssatz Nicht jed... mehr lesen...
Rechtssatz: Die bloße Aufstockung von Grundflächen als Maßnahme der Bodenreform unterliegt jedenfalls den Normen des LSGG bzw der dazu ergangenen Ausführungsgesetze der Länder. Der Umstand, dass zum einen die Aufstockung mit Grundflächen ausdrücklich im LSGG als Siedlungsmaßnahme festgeschrieben und zum anderen zeitgleich (1967) der Agrarstrukturmangel der "unzureichenden Betriebsgröße" in das FlVfGG aufgenommen wurde, lässt die Schlussfolgerung zu, dass die Beseitigung dieses Agrarstruktu... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §1 Abs1;FlVfGG §1 Abs2;FlVfGG §49;FlVfGG §50;FlVfLG OÖ 1979 §1 Abs1 idF 2001/086;FlVfLG OÖ 1979 §1 Abs2 idF 2001/086;FlVfLG OÖ 1979 §28;FlVfLG OÖ 1979 §29;FlVfLG OÖ 1979 §30; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/07/0278 E 22. Februar 2001 RS 2(Hier: OÖ FlVfLG 1979) Stammrechtssatz Nicht jeder ... mehr lesen...
Index: L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung KärntenL66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §1 Abs1;FlVfGG §1 Abs2;FlVfGG §49;FlVfGG §50;FlVfLG Krnt 1979 §45;FlVfLG OÖ 1979 §1 Abs1 idF 2001/086;FlVfLG OÖ 1979 §1 Abs2 idF 2001/086;FlVfLG OÖ 1979 §28;FlVfLG OÖ 1979 §29;FlVfLG OÖ 1979 §30; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/07/027... mehr lesen...
Im Zusammenlegungsverfahren W erließ die Agrarbezirksbehörde Gmunden (AB) mit Bescheid vom 27. März 1997 den Zusammenlegungsplan. Gegen diesen Plan erhobenen mehrere Parteien des Zusammenlegungsverfahrens, darunter auch der Beschwerdeführer, Berufung. Die Berufung des Beschwerdeführers wurde mit Bescheid des Landesagrarsenates (LAS) vom 30. April 1998 abgewiesen. Der Zusammenlegungsplan wurde aber auf Grund der Berufung einer anderen Partei aufgehoben und die Angelegenh... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §1 Abs2 Z1;FlVfGG §10 Abs4;FlVfGG §4 Abs1;FlVfGG §4 Abs2;FlVfGG §4 Abs5;FlVfLG OÖ 1979 §1 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §1 Abs2;FlVfLG OÖ 1979 §15 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §19 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §19 Abs7;FlVfLG OÖ 1979 §19 Abs8;FlVfLG OÖ 1979 §19 Abs9;FlVfLG OÖ 1979 §21; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/07/0125 E 2. Oktober 19... mehr lesen...
I. Mit Eingabe vom 22. September 1999 stellte die beschwerdeführende Partei an die Agrarbezirksbehörde K (ABB) den Antrag, bescheidmäßig festzustellen, dass der mit Kaufvertrag vom 27. August und 3. September 1999 erfolgte Erwerb von in der KG 7 O gelegenen Grundstücken der T Forstbetriebe GesmbH im Ausmaß von 116,4812 ha durch die beschwerdeführende Partei eine Bodenreformmaßnahme im Sinn des § 3 GrEStG (Grunderwerbsteuergesetz) darstelle. Zur Begründung: ihres Antrages führ... mehr lesen...
Index: L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Kärnten80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §1 Abs2;FlVfGG §49;FlVfGG §50;FlVfLG Krnt 1979 §1 Abs2;FlVfLG Krnt 1979 §44;FlVfLG Krnt 1979 §45; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/07/0278 E 22. Februar 2001 RS 3 Stammrechtssatz Eine Verbesserung der Bewirtschaftungsmöglichkeiten ist auch bei einem Betrieb möglich, der keine Mängel im Sinne des ... mehr lesen...
Index: L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Kärnten80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §1 Abs1;FlVfGG §1 Abs2;FlVfGG §49;FlVfGG §50;FlVfLG Krnt 1979 §1 Abs1;FlVfLG Krnt 1979 §1 Abs2;FlVfLG Krnt 1979 §44;FlVfLG Krnt 1979 §45; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/07/0278 E 22. Februar 2001 RS 2 Stammrechtssatz Nicht jeder Zukauf eines angrenzenden Grundstückes und nicht jede Vergrößerung... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 18. November 1998 beantragte die beschwerdeführende Partei bei der Agrarbezirksbehörde Klagenfurt (ABB), über den von ihr am 26. März 1998/1. April 1998 mit dem Benediktinerstift Admont abgeschlossenen Kaufvertrag betreffend die EZ. 8, 13, 16 und 22 der KG Buch ein Flurbereinigungsverfahren einzuleiten und mit Bescheid festzustellen, dass dieser Vertrag im Sinne des § 46 Abs. 1 des Kärntner Flurverfassungs-Landesgesetzes 1979, LGBl. Nr. 64 (KFLG 1979) zur Durchführung ... mehr lesen...
Index: L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Kärnten80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §1 Abs1;FlVfGG §1 Abs2;FlVfGG §49;FlVfGG §50;FlVfLG Krnt 1979 §1 Abs1;FlVfLG Krnt 1979 §1 Abs2;FlVfLG Krnt 1979 §44;FlVfLG Krnt 1979 §45;
Rechtssatz: Nicht jeder Zukauf eines angrenzenden Grundstückes und nicht jede Vergrößerung eines Besitzes stellt schon eine Flurbereinigung dar. Das Vorliegen einer... mehr lesen...
Index: L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Kärnten80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §1 Abs2;FlVfGG §49;FlVfGG §50;FlVfLG Krnt 1979 §1 Abs2;FlVfLG Krnt 1979 §44;FlVfLG Krnt 1979 §45;
Rechtssatz: Eine Verbesserung der Bewirtschaftungsmöglichkeiten ist auch bei einem Betrieb möglich, der keine Mängel im Sinne des § 1 Abs. 2 Krnt FlVfLG 1979 aufweist. Wie der Verwaltungsgerichtshof in se... mehr lesen...
Wie den Beschwerdeschriften und der ihnen angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides entnommen werden kann, wurde mit dem angefochtenen Bescheid im Instanzenzug für zahlreiche Grundstücke der Katastralgemeinde A. das Flurbereinigungsverfahren eingeleitet, wobei verschiedene Eigentumsbeschränkungen angeordnet wurden. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides wies die belangte Behörde darauf hin, dass die auf der Grundlage des § 113 Abs. 1 des NÖ Flurverfassungs-Land... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §1 Abs1;FlVfGG §1 Abs2;FlVfGG §34 Abs1;FlVfGG §49;FlVfGG §50;FlVfLG NÖ 1975 §1 Abs1;FlVfLG NÖ 1975 §1 Abs2;FlVfLG NÖ 1975 §3 Abs2;FlVfLG NÖ 1975 §40;FlVfLG NÖ 1975 §41;
Rechtssatz: Aus § 3 Abs 2 NÖ FlVfLG 1975 können keine subjektiv-öffentlichen Rechte eines Eigentümers einer in das Flurverfa... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 19. September 1994, 91/07/0103, verwiesen. Der nunmehr angefochtene Bescheid erging als Ersatzbescheid nach jenem Bescheid, den der Verwaltungsgerichtshof mit dem genannten Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben hat. Mit dem durch das Vorerkenntnis aufgehobenen Bescheid hatte die belangte Behörde über die im Darstellungsteil des Vorerkenntnisses wiedergegebene Berufung der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §1 Abs2 Z1;FlVfGG §10 Abs4;FlVfGG §4 Abs1;FlVfGG §4 Abs2;FlVfGG §4 Abs5;FlVfLG OÖ 1979 §1 Abs2 lita;FlVfLG OÖ 1979 §15 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §19 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §19 Abs7;FlVfLG OÖ 1979 §21; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/10/02 97/07/0125 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH hat... mehr lesen...
Im Zusammenlegungsverfahren Simetsham hat die Agrarbezirksbehörde Gmunden (ABB) den Zusammenlegungsplan und den Plan der gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen durch Auflage zur öffentlichen Einsicht vom 29. August 1995 bis 12. September 1995 erlassen. Gegen diese Bescheide erhoben die Rechtsvorgänger des Beschwerdeführers Berufung. Sie brachten vor, als Grünlandbetrieb sei es für sie ein wirtschaftlicher Nachteil, wenn die Gründe: b5, f4 und Teile ah2 zugewiesen würden. Sie müßten bei ... mehr lesen...