Begründung: Die Klägerin betreibt österreichweit einen Fotoversand und bietet ihren Kunden das gesamte Angebot der Fotoausarbeitung. Die beklagte belgische Gesellschaft ist auf Digitalfotoprodukte und Internet-Anwendungen spezialisiert. Über ihre Internetseite „www.f*****.com" bietet sie den Kunden weltweit die Entwicklung und Ausarbeitung von Digitalfotos an, wobei ihre Leistungen auf dieser Homepage unter anderem auch in deutscher Sprache beworben und angeboten werden. Sobald si... mehr lesen...
Norm: ECG §21 Z10RAO §8 Abs2WinkelschreibereiV allg
Rechtssatz: Ausnahmen vom Herkunftslandprinzip sind eng auszulegen. In diesem Sinn wird durch Ziffer 10 nur die kontradiktorische Auseinandersetzung vor Gericht vom Herkunftslandprinzip ausgenommen, nicht aber die bloße Rechtsberatung. Entscheidungstexte 4 Ob 62/06f Entscheidungstext OGH 21.11.2006 4 Ob 62/06f Beisatz... mehr lesen...
Norm: RAO §8 Abs2WinkelschreibereiV allg
Rechtssatz: Die Vorschriften über das Vertretungsmonopol der österreichischen Rechtsanwälte gelten in Österreich; sie sind auf Tätigkeiten im Ausland, wie die Gründung einer „Limited" in Großbritannien und damit zusammenhängende Beratungsleistungen sowie die Übermittlung der Urkunden an den (österreichischen) Klienten, nicht anzuwenden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: RAO §8 Abs2RAO §8 Abs3
Rechtssatz: Während das Verfassen von Briefen und Eingaben für Ratsuchende ohne Hinweis auf eine Vertretung in den Rahmen der "Auskunftserteilung oder Beistandsleistung" iS des § 8 Abs 3 RAO fällt, greift das Verwenden von Aufforderungsschreiben in denen der als Jurist ausgewiesene Vertreter selbst als Absender aufscheint und - gleich einem Rechtsanwalt - namens seiner "Mandantschaft" einschreitet, in das Vertretung... mehr lesen...