Entscheidungen zu § 21a RAO

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

RS Vfgh 2005/2/28 B1032/04

Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: EMRK Art6 Abs1 / StrafrechtEMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienDSt 1990 §51 Abs1RL-BA 1977RAO
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt; kein Antrag auf Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung; vertretbare Annahme des Vorliegens eines Verstoßes gegen die Richtlinien für die Ausübun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 28.02.2005

TE Vfgh Erkenntnis 2005/2/28 B1032/04

Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Wien. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien vom 14. September 2001 wurde er für schuldig erkannt, er habe "1. zu D 165/97 1.1 als Vertreter der Dr. Dipl.Ing. B M und W M die Schreiben vom 11.3.1996, 2.5.1996, 19.12.1996 und 4.3.1997 an den Vertreter der Gegenseite, Rechtsanwalt Dr. M G, gerichtet, sowie jeweils eine Kopie davon an dessen Mandanten R M und hiedurc... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 28.02.2005

TE Vfgh Erkenntnis 1999/10/2 V26/99, V34/99, V38/99, V39/99

Entscheidungsgründe: I. 1. §4 Abs4 Z1 EStG 1988, in der Fassung des ArtI Z3a des Steuerreformgesetzes 1993, BGBl. 818, (im Folgenden als "SteuerreformG" bezeichnet), lautet wie folgt: "Betriebsausgaben sind die Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlaßt sind. Betriebsausgaben sind jedenfalls: 1. a) Beiträge des Versicherten zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung sowie b) Pflichtbeiträge zu Versorgungs... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 02.10.1999

RS Vfgh 1999/10/2 V26/99, V34/99, V38/99, V39/99

Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art18 Abs2RAO §37RL-BA 1993 §9aRAO §21a
Leitsatz: Aufhebung einer Bestimmung der Richtlinie über die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes, für die Überwachung der Pflichten des Rechtsanwaltes und für die Ausbildung der Rechtsanwaltsanwärter betreffend die Verpflichtung zum Abschluss einer Krankenversicherung mangels gesetzlicher Grundlage
Rechtssatz: §9a ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 02.10.1999

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