Entscheidungen zu § 17 RAO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-8 von 8

TE Vwgh Erkenntnis 2008/5/26 2006/06/0264

Zur Vorgeschichte kann auf das hg. Erkenntnis vom 28. Februar 2006, Zl. 2002/06/0083, verwiesen werden. Das bisherige Verfahren kann wie folgt zusammengefasst werden: Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, war mit Bescheid des Ausschusses der Tiroler Rechtsanwaltskammer vom 16. April 1998 gemäß § 45 RAO zum Verfahrenshilfeverteidiger des Hauptangeklagten in einem beim Landesgericht Innsbruck anhängigen Strafverfahren bestellt worden. Mit Schreiben vom 20. November 2001 (eingelangt be... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.05.2008

RS Vwgh 2008/5/26 2006/06/0264

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)25/01 Strafprozess27/01 Rechtsanwälte
Norm: ABGB §1004;ABGB §1152;AHR Präambel;RAO 1868 §16 Abs4;RAO 1868 §17;RAO 1868 §28 Abs1 litf;RAO 1868 §45;RAO 1868 §47 Abs3 Z3;RAO 1868 §47 Abs5;RAT;StPO 1975 §41;
Rechtssatz: Den von der ständigen Vertreterversammlung der österr. Rechtsanwaltskammern erstellten Honorarrichtlinien (AHR) kommt als kodifiziertem Gutachten ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.05.2008

TE Vwgh Erkenntnis 2006/2/28 2002/06/0083

Mit Bescheid des Ausschusses der Tiroler Rechtsanwaltskammer vom 16. April 1998 war der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, gemäß § 45 RAO zum Verfahrenshilfeverteidiger des Hauptangeklagten in einem beim Landesgericht Innsbruck anhängigen Strafverfahren bestellt worden. Mit Schreiben vom 20. November 2001 begehrte der Beschwerdeführer unter Anschluss einer Leistungsaufstellung den Ersatz von seiner Kanzlei anerlaufenen Kosten in der Höhe von S 1,869.094,35 und führte zusammengef... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.02.2006

TE Vwgh Erkenntnis 2006/2/28 2002/06/0211

Mit Bescheid des Ausschusses der Tiroler Rechtsanwaltskammer vom 4. November 1999 war der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, gemäß § 45 RAO zum Verfahrenshilfeverteidiger des Angeklagten in einem beim Landesgericht Innsbruck anhängigen Strafverfahren bestellt worden. Mit Schreiben vom 16. Jänner 2002 begehrte der Beschwerdeführer unter Anschluss einer Leistungsaufstellung den Ersatz von seiner Kanzlei anerlaufenen Kosten in der Höhe von EUR 87.090,12. Mit Bescheid des Aussc... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.02.2006

RS Vwgh 2006/2/28 2002/06/0211

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)27/01 Rechtsanwälte
Norm: ABGB §1004;ABGB §1152;AHR;RAO 1868 §17;RAO 1868 §28 Abs1 litf;RAT; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/10/0050 E 4. November 2002 RS 4 Stammrechtssatz Den von der ständigen Vertreterversammlung der österreichischen Rechtsanwaltskammern erstellten Honorarrichtlinien (AHR) kommt als kodifiziertem Gutachten über die Angemessenheit der ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.02.2006

RS Vwgh 2006/2/28 2002/06/0083

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)27/01 Rechtsanwälte
Norm: ABGB §1004;ABGB §1152;AHR;RAO 1868 §17;RAO 1868 §28 Abs1 litf;RAT; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/10/0050 E 4. November 2002 RS 4 Stammrechtssatz Den von der ständigen Vertreterversammlung der österreichischen Rechtsanwaltskammern erstellten Honorarrichtlinien (AHR) kommt als kodifiziertem Gutachten über die Angemessenheit der ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.02.2006

TE Vwgh Erkenntnis 2002/11/4 2000/10/0050

Mit Beschluss des Landesgerichtes für Strafsachen Graz wurde dem Beschuldigten L. gemäß § 41 Abs. 2 StPO ein Verteidiger beigegeben. Mit Bescheid des Ausschusses der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer vom 26. Juni 1997 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 45 RAO zum Verteidiger bestellt. Im betreffenden Strafverfahren verrichtete er in der Zeit vom 3. November 1997 bis 13. November 1997 die Hauptverhandlung. Für die Verrichtung der Hauptverhandlung am 11., 12. und 13. November 1997 so... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 04.11.2002

RS Vwgh 2002/11/4 2000/10/0050

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)27/01 Rechtsanwälte
Norm: ABGB §1004;ABGB §1152;AHR;RAO 1868 §17;RAO 1868 §28 Abs1 litf;RAT;
Rechtssatz: Den von der ständigen Vertreterversammlung der österreichischen Rechtsanwaltskammern erstellten Honorarrichtlinien (AHR) kommt als kodifiziertem Gutachten über die Angemessenheit der im RechtsanwaltstarifG nicht näher geregelten anwaltlichen Leistungen für ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.11.2002

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