Entscheidungen zu § 63 IO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

3 Dokumente

Entscheidungen 1-3 von 3

RS OGH 2000/9/7 8Nd2/00, 8Ob20/02b, 8Nc41/03a, 8Nc35/04w, 8Nc15/06g, 8Nc5/10t, 8Nc47/14z, 8Nc46/15d

Norm: IO §63IO §182JN §46KO §63
Rechtssatz: Gemäß § 46 Abs 1 JN ist nur die die sachliche Zuständigkeit betreffende rechtskräftige Unzuständigkeitsentscheidung bindend, während - zumindest im Konkursverfahren - ein rechtskräftiger Beschluss auch des überweisenden Gerichts über die örtliche Unzuständigkeit dessen Überprüfung im Rahmen der Entscheidung eines negativen Kompetenzkonflikts nicht hindert. (Ausdrücklich gegenteilig zu 8 Nd 2/95 und 8 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.09.2000

RS OGH 1996/8/29 8Nd4/96, 8Nd2/96, 8Nd3/96, 6Ob318/99d, 7Ob9/02b, 8Nc5/10t, 8Nc47/14z

Norm: IO §63IO §182KO §63KO §182
Rechtssatz: Wenngleich der gewöhnliche Aufenthalt nur durch die körperliche Anwesenheit bestimmt wird, setzt er dennoch dauerhafte, nicht nur vorübergehende Beziehungen zwischen einer Person und ihrem Aufenthalt voraus, die sich in einer bestimmten längeren Dauer und Beständigkeit des Aufenthalts äußert und sich auf objektiv überprüfbare Umstände persönlicher oder beruflicher Art gründet. Ein gewöhnlicher Aufent... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.08.1996

RS OGH 1990/1/18 8Ob54/89, 8Nc41/03a, 8Nc46/15d

Norm: AO §1IO §63KO §63
Rechtssatz: Der für die Entscheidung der Zuständigkeitsfrage maßgebliche Zeitpunkt ist jener der Beschlußfassung über den Eröffnungsantrag. Entscheidungstexte 8 Ob 54/89 Entscheidungstext OGH 18.01.1990 8 Ob 54/89 Veröff: RdW 1990,256 8 Nc 41/03a Entscheidungstext OGH 30.10.2003 8 Nc 41/03a Abweichend; ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.01.1990

Entscheidungen 1-3 von 3