Entscheidungen zu § 19 MedienG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

RS OGH 1996/10/2 13Os94/96 (13Os95/96)

Norm: MedienG §14 Abs3MedienG §19
Rechtssatz: Die grundsätzliche Regelung des Kostenersatzes nach § 19 MedG für das Gegendarstellungsverfahren bezieht sich auf das Verfahren in erster Instanz. Kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung sind lediglich die Verfahrensvorschriften der Abs 5 und 6 auch im Berufungsverfahren anzuwenden. Im übrigen gelten auf Grund der Verweisungsbestimmung des § 14 Abs 3 MedG in der Kostenfrage (neben § 19 Abs 5 und... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.10.1996

RS OGH 1996/10/2 13Os94/96 (13Os95/96), 15Os107/97 (15Os108/97), 13Os50/05k, 12Os36/07x, 15Os54/11x,

Norm: MedienG §14 Abs3MedienG §19StPO §292StPO §390a
Rechtssatz: Bezüglich der Kosten des Verfahrens über die gänzlich erfolglose Berufung des Antragstellers gelten die Sonderbestimmungen des § 390a Abs 1 StPO; danach fallen diese Kosten der Antragsgegnerin - ungeachtet ihrer (überwiegenden) Verpflichtung zum Kostenersatz (im erstinstanzlichen Verfahren) - nicht zur Last (§ 390a Abs 1 erster Satz zweiter Halbsatz StPO), vielmehr hat die Kosten ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.10.1996

RS OGH 1990/5/9 11Os44/90

Norm: MedienG §19
Rechtssatz: Nach der - zwingenden, billigem Ermessen unzugänglichen - Bestimmung des § 19 Abs 1 MedG ist die Verpflichtung des Antragsgegners zum Ersatz der gesamten Verfahrenskosten daran geknüpft, daß der Antragsteller mit seinem Veröffentlichungsantrag zur Gänze obsiegt; dies setzt, da die Veröffentlichung einer begehrten Entgegnung im vorgerichtlichen Verfahren grundsätzlich ohne Einschränkungen und Weglassungen zu gescheh... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.05.1990

RS OGH 1980/1/8 9Os168/79, 13Os178/84, 10Os112/85, 11Os160/85, 12Os93/86, 15Os100/92 (15Os103/92), 1

Norm: MedienG §19StPO §87 Abs1StPO §89 Abs2 BStPO §260 Abs1 Z5StPO §390 Abs1StPO §392
Rechtssatz: Die urteilsmäßige Entscheidung über die Kostenersatzpflicht des Verurteilten kann nicht mit Nichtigkeitsbeschwerde oder Berufung, sondern allein mit Kostenbeschwerde angefochten werden, wobei dann, wenn der die Grundlage der Kostenersatzpflicht bildende Schuldspruch auf gesetzmäßige Weise nicht mehr bekämpfbar ist, die Kostenentscheidung also unmit... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.01.1980

Entscheidungen 1-4 von 4

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