Mit dem im Spruch: näher bezeichneten Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz vom 25.01.2011 wurde das Verfahren zu Spruchpunkt 1.) ohne nähere
Begründung: eingestellt. Zu Spruchpunkt 2.) wurde ausgesprochen, dass die Arbeitnehmer R P, geb. am, K Ka, geb. am und D Ro, geb. am, am 04.08.2010 um ca. 15:00 Uhr, während sie sich bei Bauarbeiten im Bauteil Nord-Mitte der Baustelle M Gz im Schwenkbereich des Turmdrehkranes Marke Liebherr, Type 100 LC, Nr., Baujahr 2000, aufhielte... mehr lesen...
Index: Verwaltungsstrafverfahren
Norm: BauV §22 Abs1 BauV §27 Abs1 VStG §9 Abs1 BauV § 22 heute BauV § 22 gültig ab 01.05.2014 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 77/2014 BauV § 22 gültig von 01.01.1995 bis 30.04.2014 ... mehr lesen...
Rechtssatz: Wie schon im Ermittlungsverfahren vor der belangten Behörde bestreitet der Berufungswerber die objektive Tatseite auch in seinem Rechtsmittel nicht. Der maßgebende Sachverhalt wurde von der belangten Behörde in einem die Verteidigungsrechte des Beschuldigten wahrenden Verfahren vollständig ermittelt; in der rechtlichen Beurteilung wurde die Tatbestandsmäßigkeit zutreffend angenommen. Der Sachverhaltsfeststellung durch die belangte Behörde und - im Ergebnis - der rechtlichen Beu... mehr lesen...