Entscheidungen zu § artikel2zu28 Abs. 2 DSG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-10 von 10

TE OGH 2010/10/11 6Ob112/10d

Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei veranlasste die Einmeldung der Daten des Klägers in die Warnliste der österreichischen Kreditinstitute. Nachdem der Kläger Ende August 2005 vollständig Zahlung geleistet hatte, veranlasste die Beklagte die Einmeldung des Vermerks „vollständige Tilgung per 13. 9. 2005“ in die Warnliste. Mit Schreiben vom 9. 4. 2008 erhob der Kläger Widerspruch gemäß §§ 27, 28 DSG 2000. Die von der Beklagten eingemeldeten Daten wurden nach Ablauf der Tilgungsf... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.10.2010

TE OGH 2010/5/19 6Ob2/10b

Begründung: Der Kläger begehrt gemäß § 28 Abs 2 DSG 2000 die Löschung des aus dem
Spruch: ersichtlichen Datensatzes aus der Kleinkreditevidenz (KKE) der beklagten Parteien. Dieses Klagebegehren verband er mit dem aus dem
Spruch: ersichtlichen Provisorialbegehren. Der Kläger begehrt gemäß Paragraph 28, Absatz 2, DSG 2000 die Löschung des aus dem
Spruch: ersichtlichen Datensatzes aus der Kleinkreditevidenz (KKE) der beklagten Parteien. Dieses Klagebegehren verband er mit dem aus dem Spr... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.05.2010

TE OGH 2010/4/15 6Ob41/10p

Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei betreibt unter der Bezeichnung „K*****“ und „W*****“ Datenbanken zur Erteilung von Bonitätsauskünften über natürliche und juristische Personen, die dem Zweck der Wirtschaftsauskunft iSd § 152 Gewerbeordnung (GewO) dienen. Die beklagte Partei ist Betreiberin von Informationsverbundsystemen unter der Bezeichnung „KonsumentenKreditEvidenz“ und „Warnliste“. Die beklagte Partei betreibt unter der Bezeichnung „K*****“ und „W*****“ Datenbanken zur ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.04.2010

TE OGH 2009/12/17 6Ob247/08d

Begründung: Die Beklagte betreibt eine Auskunftei über Kreditverhältnisse gemäß § 152 GewO. Sie führt eine Datenbank mit Adress- und Zahlungsverhaltensdaten. Adressdaten bezieht sie aus unterschiedlichen Quellen. Zahlungsverhaltensdaten werden aus öffentlichen Quellen eingelesen und von mit ihr kooperierenden Partnern, wie etwa Inkassobüros, zur Verfügung gestellt. Sie stellt einen Zugang zu ihrer Adress- und Zahlungsverhaltensdatenbank über eine Internetplattform zur Verfügung. ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.12.2009

TE OGH 2009/12/17 6Ob41/09m

Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt mit seiner Klage, den Beklagten schuldig zu erkennen, es ab sofort zu unterlassen, - Daten des Klägers nach § 4 Z 8 DSG 2000 (das Verarbeiten und Übermitteln) zu verwenden, und - Daten des Klägers nach Paragraph 4, Ziffer 8, DSG 2000 (das Verarbeiten und Übermitteln) zu verwenden, und - sämtliche über den Kläger gespeicherte und verwendete Daten sofort zu löschen. Obwohl er von seinem Löschungs- und Widerspruchsrecht nach §§ 27 f DSG 2000 ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.12.2009

TE OGH 2009/11/12 6Ob156/09y

Begründung: Die Beklagte betreibt die Gewerbe der Kreditauskunftei nach § 152 GewO und des Adressverlags nach § 151 GewO. Die Beklagte betreibt die Gewerbe der Kreditauskunftei nach Paragraph 152, GewO und des Adressverlags nach Paragraph 151, GewO. Nach Punkt 5. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten dürfen personenbezogene Daten ausschließlich dann (durch Kunden) abgerufen werden, wenn der Abrufende zum Zeitpunkt des Abrufes ein überwiegendes berechtigtes Interess... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.11.2009

RS OGH 2008/10/1 6Ob195/08g

Norm: DSG §28 Abs2 DSG Art. 2 § 28 heute DSG Art. 2 § 28 gültig ab 29.06.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2024 DSG Art. 2 § 28 gültig von 25.05.2018 bis 28.06.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2018 DSG Art. 2 § 28 gültig von 25.0... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.10.2008

RS OGH 2008/10/1 6Ob195/08g

Norm: DSG §28 Abs2 DSG Art. 2 § 28 heute DSG Art. 2 § 28 gültig ab 29.06.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2024 DSG Art. 2 § 28 gültig von 25.05.2018 bis 28.06.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2018 DSG Art. 2 § 28 gültig von 25.0... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.10.2008

RS OGH 2017/11/21 6Ob195/08g, 6Ob156/09y, 6Ob41/09m, 6Ob247/08d, 6Ob41/10p, 6Ob2/10b, 6Ob112/10d, 6O

Norm: BWG §39 Abs2DSG 2000 §4 Z13DSG 2000 §28 Abs2DSG 2000 §50 GewO 1994 §152 Abs1 BWG § 39 heute BWG § 39 gültig ab 17.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2024 BWG § 39 gültig von 28.06.2021 bis 16.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2021 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.10.2008

TE OGH 2008/10/1 6Ob195/08g

Entscheidungsgründe: Der Beklagte betreibt unter der Bezeichnung „K*****“ eine Auskunftei über Kreditverhältnisse gemäß § 152 GewO. Er sammelt dafür alle öffentlich zugänglichen Bonitätsdaten, ua solche über Exekutionsverfahren. Der Beklagte betreibt unter der Bezeichnung „K*****“ eine Auskunftei über Kreditverhältnisse gemäß Paragraph 152, GewO. Er sammelt dafür alle öffentlich zugänglichen Bonitätsdaten, ua solche über Exekutionsverfahren. Seit 2005 gibt er die von ihm gesammelt... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 01.10.2008

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