RS OGH 2008/10/1 6Ob195/08g

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Veröffentlicht am 01.10.2008
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Norm

DSG §28 Abs2

Rechtssatz

Das Widerspruchsrecht des § 28 Abs 2 DSG ist nicht darauf eingeschränkt, dass sich der Widersprechende gegen seine Aufnahme als Person in die Datei wenden muss. Es stehe ihm auch frei, den Widerspruch nur gegen die Aufnahme bestimmter Datensätze zu erheben und als bloßes Minus die Löschung bloß eines Teils der Eintragung zu begehren.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 195/08g
    Entscheidungstext OGH 01.10.2008 6 Ob 195/08g
    Beisatz: Schutzwürdige Interessen des Beklagten werden dadurch nicht beeinträchtigt, trifft diesen doch keine Pflicht, die um den vom Löschungsbegehren betroffenen Datensatz reduzierte Eintragung in seiner Datei zu belassen. (T1); Veröff: SZ 2008/142

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124275

Im RIS seit

31.10.2008

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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