Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei T***** M*****, vertreten durch Dr. Friedrich Reiter, Rechtsanwalt in Telfs, gegen die beklagte Partei K*****, vertreten durch Dr. Robert Eiter, Rechtsanwalt in Landeck, wegen 47.377,87 EUR (sA)... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war Inhaber eines Personalmandats im gemeinsamen Dienststellenausschuss der Wirtschaftsbetriebe der Beklagten und seit 2001 stellvertretender Vorsitzender. Außerdem war er Mitglied der Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter/Innen (FSG). Mit Bescheid des Zentralausschusses der Bediensteten der Beklagten vom 11. 2. 2002 (zugestellt am 13. 2. 2002) wurde dem Kläger dieses Personalmandat gemäß § 40 Abs 4 des steirischen Gemeinde-Personalvertretungsgesetzes 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §1327 eABGB §1489 IAHG §6
Rechtssatz: Unvorhersehbare Änderungen der für die Bemessung einer Hinterbliebenenrente (Unterhaltsentgangsrente) nach § 1327 ABGB maßgeblichen Tatumstände können in einem späteren Rechtsstreit mit Klage geltend gemacht werden, auch wenn kein Feststellungsurteil des Hinterbliebenen gegenüber dem Schädiger vorliegt. Wie auch sonst bei Anwendung der clausula rebus sic stantibus sind daher neben der Geldentwert... mehr lesen...
Norm: ABGB §1494 ffAHG §6AHG §8
Rechtssatz: Da, soweit § 6 AHG nicht Sonderbestimmungen enthält, auch für die Verjährung die allgemeinen Regeln des bürgerlichen Rechts gelten, kommen neben den Hemmungsvorschriften des § 8 AHG - nun in der Fassung des Art XXII Z 3 der WGN 1989 - grundsätzlich auch die allgemeinen Hemmungsgründe und Unterbrechungsgründe der §§ 1494 ff ABGB zur Anwendung. Dazu gehört gemäß § 1497 ABGB auch das für alle zukünftigen... mehr lesen...