Begründung: Räumungstitel wegen titelloser Benützung des Objekts durch den Oppositionskläger (Mieterin war eine vermögenslose GmbH) ist das die Entscheidungen der Vorinstanzen abändernde Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 23. Jänner 2003, AZ 6 Ob 262/02a, das den Parteien im März 2005 zugestellt worden war. Die oppositionsbeklagte Stadt Wien hatte die Liegenschaft am 1. April 2004 an eine Gesellschaft verkauft, ist aber nach wie vor bücherliche Eigentümerin der Liegenschaft und be... mehr lesen...
Begründung: Die Mutter der Parteien war grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaften EZ 1 und EZ 145 je des Grundbuches * sowie EZ 243 des Grundbuches *. Die erstgenannte Liegenschaft hatte sie von ihrem Ehemann, dem am 14. 9. 1987 verstorbenen Vater der Parteien, erhalten. Dieser hatte die Mutter testamentarisch mit dem Auftrag zur Alleinerbin eingesetzt, den Bauernhof T*, der die genannten Liegenschaften umfasst, an die betreibende Partei weiterzugeben. Mit Übergabsvertrag vom... mehr lesen...
Norm: EO §9 Abs1 Z1EO §42 Abs1 Z2 I2EGZPO ArtXXVZPO §595 idF vor SchiedsRÄG 2006
Rechtssatz: Der Aufschiebungsgrund nach § 42 Abs 1 Z 2 EO letzter Fall liegt nur vor, wenn in bezug auf einen Schiedsspruch die Aufhebung des Schiedsspruches im Klagewege beantragt wird. Eine Klage auf Feststellung des Nichtbestehens eines bestimmten Vertrages, indem die Schiedsklausel enthalten ist, kann nicht als eine solche Klage aufgefaßt werden. Nur eine Klage... mehr lesen...
Norm: EO §9 Abs1 Z1EO §42 Abs1 Z2 I2EGZPO ArtXXVZPO §595 idF vor SchiedsRÄG 2006
Rechtssatz: Der Aufschiebungsgrund nach § 42 Abs 1 Z 2 EO letzter Fall liegt nur vor, wenn in bezug auf einen Schiedsspruch die Aufhebung des Schiedsspruches im Klagewege beantragt wird. Eine Klage auf Feststellung des Nichtbestehens eines bestimmten Vertrages, indem die Schiedsklausel enthalten ist, kann nicht als eine solche Klage aufgefaßt werden. Nur eine Klage... mehr lesen...
Norm: EO §9 Abs1 Z2EO §341 E
Rechtssatz: Ist die Zwangsverwaltung oder Verpachtung eines Gewerbes gemäß § 341 EO unzulässig, so ist die Exekution nach § 39 Abs 2 EO einzustellen, auch wenn die Pfändung der Konzession bewilligt wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 628/25 Entscheidungstext OGH 03.08.1925 3 Ob 628/25 SZ 7/254 3 Ob 155/82 ... mehr lesen...
Norm: EO §9 Abs1 Z2EO §341 E
Rechtssatz: Ist die Zwangsverwaltung oder Verpachtung eines Gewerbes gemäß § 341 EO unzulässig, so ist die Exekution nach § 39 Abs 2 EO einzustellen, auch wenn die Pfändung der Konzession bewilligt wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 628/25 Entscheidungstext OGH 03.08.1925 3 Ob 628/25 SZ 7/254 3 Ob 155/82 ... mehr lesen...