Norm
EO §9 Abs1 Z2Rechtssatz
Ist die Zwangsverwaltung oder Verpachtung eines Gewerbes gemäß § 341 EO unzulässig, so ist die Exekution nach § 39 Abs 2 EO einzustellen, auch wenn die Pfändung der Konzession bewilligt wurde.Ist die Zwangsverwaltung oder Verpachtung eines Gewerbes gemäß Paragraph 341, EO unzulässig, so ist die Exekution nach Paragraph 39, Absatz 2, EO einzustellen, auch wenn die Pfändung der Konzession bewilligt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0001283Dokumentnummer
JJR_19250803_OGH0002_0030OB00628_2500000_001