Entscheidungen zu § 86 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-9 von 9

TE OGH 2011/7/6 3Ob69/11k

Begründung:          Die Betreibenden begehren, das Urteil des Amtsgerichts M***** vom 28. Februar 2006, AZ *****, in Österreich für vollstreckbar zu erklären und ihnen aufgrund dieses Titels die Forderungsexekution nach § 294a EO, sowie die Fahrnisexekution zur Hereinbringung von Unterhaltsrückständen bis einschließlich Februar 2010 und des monatlichen laufenden Unterhalts ab 1. März 2010 von 150 EUR und 120 EUR sowie der Kosten des Exekutionsantrags zu bewilligen. Dazu legten sie... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 06.07.2011

TE OGH 2008/11/12 4R268/08y

Begründung: Unter Vorlage des "Verlustscheines infolge Pfändung" (gemäß Art 149 des [schweizerischen] Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs vom 11.4.1889 [SchKG]), des Betreibungsamtes Full-Reuenthal vom 18.5.2006, begehrte die Antragstellerin (Rekurswerberin) die "Ausstellung der erforderlichen Amtsbestätigung bzw. Erteilung der Vollstreckbarkeitsbestätigung zur Einleitung exekutionsrechtlicher Schritte in Österreich". Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Erstgericht... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.11.2008

TE OGH 2006/12/21 3Ob214/06a

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Entscheidung | OGH | 21.12.2006

RS OGH 2006/4/26 3Ob211/05h, 3Ob214/06a, 3Ob154/10h, 3Ob69/11k, 3Ob232/14k, 3Ob91/19g, 3Ob198/20v

Norm: EO §86EO §403EO §416
Rechtssatz: Das in den §§ 79 ff EO geregelte Verfahren zur Vollstreckbarerklärung und Anerkennung von Akten und Urkunden, die im Ausland errichtet wurden, ist durch zwischenstaatliche Vereinbarungen, die aufgrund der Subsidiaritätsklausel des § 86 EO Vorrang genießen, überlagert. Maßgebend sind somit die in diesen zwischenstaatlichen Vereinbarungen festgelegten Anerkennungs- und Versagungsgründe. E... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.04.2006

TE OGH 2006/4/26 3Ob211/05h

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Entscheidung | OGH | 26.04.2006

RS OGH 2004/10/20 3Ob189/04x, 3Ob23/05m, 3Ob209/05i, 3Ob233/06w, 3Ob248/11h, 3Ob91/19g

Norm: EO §86EO §403EO §416
Rechtssatz: Der im § 86 EO idFd EO-Novelle 2000 angeordnete Vorrang der Rechtsakte der Europäischen Union vor den Bestimmungen der §§ 79 ff EO gilt auch für das Verfahrensrecht. Entscheidungstexte 3 Ob 189/04x Entscheidungstext OGH 20.10.2004 3 Ob 189/04x 3 Ob 23/05m Entscheidungstext OGH 27.04.2005 3 Ob ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.10.2004

TE OGH 2004/10/20 3Ob189/04x

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Entscheidung | OGH | 20.10.2004

RS OGH 2004/7/23 1R138/04f

Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.07.2004

RS OGH 2003/1/17 3Ob93/03b, 3Ob91/19g

Norm: EO idF EONov 2000 §86EO §403EO §416EuGVÜ allgLGVÜ allg
Rechtssatz: Der in § 86 EO genannte Vorrang bezieht sich nicht nur auf die Voraussetzungen der Vollstreckbarerklärung und die Versagungsgründe, sondern auch auf die Verfahrensvorschriften. Das LGVÜ (ebenso das EuGVÜ), das im zweiten Abschnitt die Vollstreckung von Entscheidungen aus anderen Vertragsstaaten regelt, geht somit den entsprechenden innerstaatlichen Vorschriften der §§ 79 f... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.01.2003

Entscheidungen 1-9 von 9

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