Norm: EO §78ZPO §258
Rechtssatz: Dem über den Sicherungsantrag entscheidenden Gericht bleibt es unbenommen, nach Einlangen der Äußerung des Gegners der gefährdeten Partei allfällige weitere Schriftsätze und mit diesen vorgelegte Bescheinigungsmittel unabhängig davon, ob sie aufgetragen wurden, seiner Entscheidung zugrundezulegen. Entscheidungstexte 4 Ob 126/01k Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Norm: EO §78ZPO §500 Abs2 Z1 IIB1ZPO §502 Abs5 Z2 LZPO §526 Abs3ZPO §528 Abs2 Z1a F4
Rechtssatz: Ist nicht über die Räumung, sondern über die Durchsetzung des bereits in vollstreckbarer Form festgestellten Räumungsanspruchs zu entscheiden, kann dies nicht dem Ausnahmetatbestand des § 502 Abs 5 Z 2 ZPO unterstellt werden. Das Rekursgericht hat auszusprechen, ob der Entscheidungsgegenstand S 52.000, bejahendenfalls, ob er auch S 260.000 übersteig... mehr lesen...