Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;EO §7 Abs4;VVG §3 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Wurde überhaupt keine Vollstreckbarkeitsbestätigung erteilt, so ist kein Raum für einen Abspruch über eine solche (Hinweis E 16.6.1987, 85/07/0311; E 30.10.1990, 88/04/0147; E 23.10.1986, 86/02/0103, VwSlg 12278 A/1986; Walter-Mayer, Grundriß des österr Verwaltungsverfah... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EO §1 Z14;EO §7 Abs4;VVG §3 Abs1;VVG §3 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Wird eine Geldstrafe nach Aufforderung ohne weitere Exekutionsschritte bezahlt, so ist ein Anspruch auf Erlassung einer Vollstreckungsverfügung nicht gegeben, weil die Vollstreckungsbehörde gar nicht vor die Entscheidung gestellt ist, ob sie den Verwaltungs... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 30. September 1987 richtete die Beschwerdeführerin an den Stickereiförderungsausschuß der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Vorarlberg folgenden Antrag: "Im Namen unserer Mandantin, mj. N, vertreten durch ihre Mutter, NM, A-Gasse 50, Y, stellen wir den Antrag, für nachfolgende Bescheide der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Vorarlberg, Stickereiförderungsausschuß, mit welchem Unterstützungsbeiträge nach dem Stickereiförderungsgesetz gewährt wurden, neue... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;EO §35 Abs2;EO §7 Abs4;VVG §3 Abs2;
Rechtssatz: Auch wenn Vollstreckbarkeitsbestätigungen keine Bescheide darstellen (Hinweis B 18.11.1949, 1255/49, VwSlg 1098 A/1949), so hat der Abspruch über einen Antrag auf Erteilung der Vollstreckbarkeitsbestätigungen, wenn die Ausstellung der Vollstreckbarkeitsbestätigung - im begehrten Umfang - verweiger... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Mitglied der mitbeteiligten Wassergenossenschaft (MB). Da sich der Beschwerdeführer an den von der MB beschlossenen Arbeiten zur Errichtung eines zweiten Hochbehälters nicht beteiligt hatte, forderte die MB von ihm anteilige Errichtunsgkosten ein, wovon der Beschwerdeführer jedoch nur einen Teilbetrag für Materialkosten in der Höhe von S 4.500,-- bezahlte. Hinsichtlich des Restbetrages von S 5.700,-- sah sich die MB deshalb zur Ausstellung eines vollstreckbare... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EO §1 Z10;EO §35;EO §7 Abs4;VVG §3 Abs2;
Rechtssatz: Einwendungen iSd § 35 EO können dann auch auf Tatsachen gestützt werden, die schon vor der Entstehung des Titels entstanden waren, wenn der Verpflichtete gar nicht die Möglichkeit hatte, diese Tatsachen in einem der Entstehung des Titels vorangegangenen Verfahren geltend zu machen. (vgl dazu Heller-B... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: EO §1 Z10;EO §7 Abs4;WRG 1959 §84;
Rechtssatz: Mit der Bestimmung des § 84 WRG 1959 ist den Wassergenossenschaften das Recht der politischen Exekution eingeräumt; sie sind daher berechtigt, nach Maßgabe ihrer Satzungen Rückstandsausweise herzustellen und deren Vollstreckbarkeit zu bestätigen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: EO §1 Z10;EO §7 Abs4;WRG 1959 §77 Abs3;WRG 1959 §84;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Können zwischen einem Mitglied und der Wassergenossenschaft über einen von dieser ausgestellten Rückstandsausweis und seine Vollstreckbarkeit bestehende Differenzen nicht im Rahmen der diese Verhältnisse regelnden Organisationsnormen der Genossenschaft beigelegt werden, da... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EO §1 Z10;EO §35;EO §7 Abs4;VVG §3 Abs2;
Rechtssatz: Geht der Erlassung des Rückstandsausweis einer Wassergenossenschaft kein mit dem betroffenen Genossenschaftsmitglied durchgeführtes Verwaltungsverfahren voraus, so obliegt der Wasserrechtsbehörde in dem durch die Einwendungen des betroffenen Genossenschaftsmitgliedes eingeleiteten Verfahren festzuste... mehr lesen...
Hinsichtlich der Vorgeschichte wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die hg. Erkenntnisse vom 2. März 1982, Zlen. 81/07/0179, 0180, und vom 26. Februar 1985, Zl. 84/07/0365, verwiesen. Mit dem letztangeführten Erkenntnis war der Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 24. Oktober 1984, demzufolge einem von der Beschwerdeführerin erhobenen Devolutionsantrag gemäß § 73 AVG 1950 keine Folge gegeben worden war, behoben worden. In der Folge übermittelte die b... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;EO §35 Abs2;EO §7 Abs4;VVG §3 Abs2;VwRallg;WRG 1959 §84;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Da Wassergenossenschaften Behördenqualität nicht zusteht und diese sohin auch nicht zur Erlassung von Bescheiden befugt sind, hat über Einwendungen gegen Rückstandsausweise, die von einer Wassergenossensc... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: EO §35 Abs2;EO §7 Abs4;VVG §3 Abs2;WRG 1959 §77 Abs1;WRG 1959 §84;WRG 1959 §85;
Rechtssatz: Die Entscheidung über Einwendungen gegen einen von einer Wassergenossenschaft ausgestellten Rückstandsausweis und über die erteilte Vollstreckbarkeitsbestätigung erfordert die Überprüfung, ob die Wassergenossenschaft bei Ausstellung des R... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: EO §35 Abs2;EO §7 Abs4;VVG §3 Abs2;WRG 1959 §84;
Rechtssatz: Die Berechtigung zur Erhebung von Einwendungen gegen einen Rückstandsausweis (hier: einer Wassergenossenschaft) und gegen eine Vollstreckbarkeitsbestätigung ist jedenfalls dann gegeben, wenn über die Frage der Berechtigung des dem Exekutionsverfahren zugrundeliegenden ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §8;EO §35 Abs2;EO §7 Abs4;VVG §3 Abs2;VwRallg;WRG 1959 §84;
Rechtssatz: Der Abspruch über Einwendungen gegen einen Rückstandsausweis bzw eine Vollstreckbarkeitsbestätigung hat in Bescheidform zu erfolgen, weil hiedurch die Rechtsstellung der Partei für das Vollstreckungsverfahren gestal... mehr lesen...
Zweck der im Jahre 1961 auf Grund freier Übereinkunft gebildeten mitbeteiligten Wassergenossenschaft (in der Folge kurz: MB) ist die Errichtung, der Betrieb und die Erhaltung einer Wasserversorgungsanlage. Mit Bescheiden des Landeshauptmannes von Oberösterreich (LH) vom 20. Mai 1970 und vom 6. März 1984 wurde das Maß der Wasserbenutzung für die aus mehreren Quellen gespeiste wasserrechtlich bewilligte Anlage der MB mit 2 l/s bzw. mit 2,9 l/s festgesetzt. Für den Anschluß und die Benüt... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: EO §7 Abs4;VVG §3 Abs2;WRG 1959 §78 Abs2;WRG 1959 §84;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Soweit die zwischen einer Wassergenossenschaft und ihren Mitgliedern über die Höhe einer Anschlussgebühr bzw über die Einwendungen gegen den diesbezüglichen Rückstandsausweis und seiner Vollstreckbarkeit bestehenden Differenzen nicht im Rahmen d... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;EO §7 Abs4;VVG §3 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1255/49 B 18. November 1949 VwSlg 1098 A/1949 RS 1 Stammrechtssatz In der Beschwerde wird die einem Erlass beigesetzte Vollstreckbarkeitsklausel angefochten. Zu diesem Punkt ist festzustellen, dass diese Klausel an sich keinen Bescheid darstellt, sondern - wie schon aus dem Wortlaut des §... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EO §7 Abs4;VVG §3 Abs2;
Rechtssatz: Über einen Antrag auf Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung hat gemäß § 7 Abs 4 EO die Titelbehörde (und nicht die Behörde, die die Bestätigung erteilt hat) zu entscheiden. Das ist dann, wenn ein Berufungsbescheid ergangen ist (auch wenn dieser auf Grund eines Einspruches gegen eine Strafverfügung gemäß § 49 Ab... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EO §7 Abs4;VVG §3 Abs2;
Rechtssatz: Die Zuständigkeitsnorm des § 3 Abs 2 VVG 1950 erstreckt sich in Ermangelung einer anderen, für die Entscheidung bestehenden Kompetenzvorschrift nicht nur auf die Entgegennahme der Einwendungen, sondern auch auf deren materielle Erledigung; das Gleiche muss auch bei Anträgen auf Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestäti... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: EO §7 Abs4; GEG §7 Abs1; EO § 7 heute EO § 7 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 7 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 ... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht74/01 Kirchen Religionsgemeinschaften
Norm: BAO §209 Abs3; EO §35; EO §7 Abs4;Statut israelitsche Kultusgemeinde Wien §22;Statut israelitsche Kultusgemeinde Wien §28; BAO § 209 heute BAO § 209 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 163/2015 ... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht74/01 Kirchen Religionsgemeinschaften
Norm: BAO §209 Abs3; EO §35; EO §7 Abs4;IsrG 1890 §22;IsrG 1890 §28; BAO § 209 heute BAO § 209 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 163/2015 BAO § 209 gültig vo... mehr lesen...
Die Israelitische Kultusgemeinde Wien (in der Folge: IKG) stellte zu Lasten des Beschwerdeführers als Pflichtigen über Kultussteuer von jährlich S 400,-- für die 12 Jahre von 1955 bis 1966 und von jährlich S 440,-- für die Jahre 1967, 1968 (Gesamtsumme: S 5.680,-- - Verzugszinsen sind darin nicht enthalten) am 12. August 1970 einen mit der Vollstreckbarkeitsklausel versehenen Rückstandsausweis aus. Auf Grund dieses Exekutionstitels wurde der IKG gegen den Beschwerdeführer als ... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht74/01 Kirchen Religionsgemeinschaften
Norm: BAO §209 Abs3; EO §35; EO §7 Abs4;Statut israelitsche Kultusgemeinde Wien §22;Statut israelitsche Kultusgemeinde Wien §28; BAO § 209 heute BAO § 209 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 163/2015 ... mehr lesen...
Nach dem Beschwerdevorbringen hat die vom Beschwerdeführer als belangte Behörde bezeichnete Wasser- und Abwassergenossenschaft R (in der Folge: Genossenschaft) am 4. September 1981 einen Rückstandsausweis erstellt, wonach ihr der Beschwerdeführer an Wasser- und Kanalgebühren sowie Zinsen einen Betrag von S 56.464,26 schulde. Diesen Rückstandsausweis habe die Genossenschaft für vollstreckbar erklärt. In der Folge sei auf Grund dieses Rückstandsausweises mit Beschluß des Bezirksgericht... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: EGVG Art2 Abs1; EO §7 Abs4; VVG §3 Abs2; VwGG §34 Abs1 impl; WRG 1959 §74 Abs2; WRG 1959 §77 Abs3; EGVG Art. 2 heute EGVG Art. 2 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren74/01 Kirchen Religionsgemeinschaften
Norm: AVG §8; EO §7 Abs4;IsrG 1890 §22; VVG §3 Abs3; AVG § 8 heute AVG § 8 gültig ab 01.02.1991 EO § 7 heute EO... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Norm: EO §7 Abs4;HKG 1946 §57f Abs3;HKG 1946 §57g; VVG §3 Abs2; EO § 7 heute EO § 7 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 7 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2021 ... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Norm: EO §7 Abs4;HKG 1946 §57f Abs3;HKG 1946 §57g; VVG §3 Abs2; EO § 7 heute EO § 7 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 7 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2021 ... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Norm: EO §7 Abs4;HKG 1946 §57f Abs3;HKG 1946 §57g; VVG §3 Abs2; EO § 7 heute EO § 7 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 7 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2021 ... mehr lesen...