Begründung: Mit ihrer am 11.4.1995 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin die Feststellung, daß sie nicht Begünstigte des zwischen den Beklagten abgeschlossenen Dienstbarkeitsvertrages vom 30.3.1995 sei und daß die in diesem Vertrag angeblich vereinbarte Dienstbarkeit des Bauverbotes auf GSt-Nr.98/1 GB ***** nicht wirksam sei. Die Klägerin begehrte weiters, die Beklagten für schuldig zu erkennen, es ab sofort bei Exekution zu unterlassen, mit der Behauptung,... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 A UWG §15 EO § 381 heute EO § 381 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 381 gültig von 01.10.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 381 gültig von 01.10.1995 bis 30.09.20... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und die Beklagte vertreiben und warten Feuerlöschgeräte. Für sie tätige Löscherwarte überprüfen die Feuerlöschgeräte in regelmäßigen Abständen. Jeder dieser Außendienstmitarbeiter hat eine umfangreiche Kundenkartei, die sich in der Regel nicht verkleinert, sondern allenfalls vergrößert. Ist ein Löscherwart längere Zeit hindurch tätig, so entsteht zwischen ihm und seinen Kunden ein besonderes Vertrauensverhältnis. Wechselt ein Außendienstmitarbeiter sei... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 A UWG §15 EO § 381 heute EO § 381 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 381 gültig von 01.10.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 381 gültig von 01.10.1995 bis 30.09.20... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin übt die Tätigkeit eines Reisebüros aus und ist auf die Betreuung englischer Gäste spezialisiert. Der beklagte Tourismusverband stellt ua Geschäftskontakte zwischen Hoteliers - die zu seinen Mitgliedern gehören - und Reisebüros her. Am 24.3.1995 ersuchte die Klägerin den Beklagten um Weiterleitung einer Telefaxanfrage betreffend Wochenaufenthalte im Winter 1995/96 an Hotelbetriebe mit der Einladung zur Offertstellung auf der "Basis Halbpension, Budg... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt durch den nach ihrer Ansicht beim Landestag vom 28.April 1992 wirksam bestellten Obmann, der beklagten Partei mit einstweiliger Verfügung zu verbieten, Verfügungen über Konten der klagenden Partei durch andere Personen als den Landesobmann der klagenden Partei Josef St*****, die Landesobmannstellvertreter Dr.Rudolf S***** und Helmut N*****, die Kassierin Sonja W***** und ihren Stellvertreter Franz A***** zu befolgen, in eventu, das Gutha... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 D EO § 381 heute EO § 381 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 381 gültig von 01.10.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 381 gültig von 01.10.1995 bis 30.09.2014 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Rechtsansicht des Rekursgerichtes, daß der Verlust eines nicht einmal ausschließlich eingeräumten Gebrauchsrechtes an einem nicht ausgebauten Dachboden zu den üblichen Zwecken, wie Lagerung oder Wäschetrocknen für den Mieter keinen unwiederbringlichen Schaden i.S. des § 381 EO darstellt, ist zutreffend. Dies ergibt sich insbesondere aus der in § 18 c Abs 2 MRG zum Ausdruck kommenden Wertung des Gesetzgebers. Da... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 D EO § 381 heute EO § 381 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 381 gültig von 01.10.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 381 gültig von 01.10.1995 bis 30.09.2014 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Kläger übersieht, daß die hier beantragte einstweilige Verfügung zwar vordergründig den gleichen zu sichernden Anspruch wie das durch den Beschluß des Obersten Gerichtshofes vom 6.5.1994, 8 Ob 521/94, beendete Provisorialverfahren betrifft, daß aber mittlerweile eine entscheidende Änderung der Sachverhaltsgrundlage eingetreten ist: abgesehen davon, daß nunmehr ein anderes Sicherungsmittel beantragt wird, ist nä... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller (die gefährdete Partei) war Gesellschafter - und bis 24.2.1993 auch allein vertretungsbefugter Geschäftsführer - der A***** Gesellschaft mbH (im folgenden kurz "A*****-GmbH") mit dem Sitz in Wien. Mit Notariatsakt vom 1.9.1993 des W***** Notars Dr.Gerhard S***** trat er seinen Geschäftsanteil an der A*****-GmbH, welcher einer zur Gänze eingezahlten Stammeinlage von 50.000 S entsprach, um den Abtretungspreis von 5,253.000 S an die Antragsgegnerin (... mehr lesen...
Norm: B-VG Art9 EO §355 XVI EO §381 A JN §28 JN §42 Af B-VG Art. 9 heute B-VG Art. 9 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008 B-VG Art. 9 gültig von 01.08.1981 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 350/1981 B-VG Ar... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 17.9.1993, 39 Cg 89/93v-3, wurde der Verpflichteten, die ihren Sitz in Deutschland hat, auf Antrag der betreibenden Partei für das Gebiet der Republik Österreich verboten, periodische Druckwerke, insbesondere die Zeitschriften N***** verkaufen zu lassen, wenn dabei oder damit die Teilnahmemöglichkeit an einem Gewinnspiel mit nicht unerheblichen Preisen angekündigt oder gewährt wird und die Teilnahme an einem... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Kunsthändler und Kunstsammler. Der Beklagte ist Künstler und Rektor der Hochschule *****. Er war als künstlerischer Leiter für die ***** Galerie ***** tätig und hatte enge Kontakte zu dem auch in Wien tätig gewesenen, im Jahr 1986 verstorbenen Künstler Joseph B*****. Der Kläger stellte im Februar 1993 im Rahmen einer Ausstellung in Mailand zahlreiche Werke als von Joseph B***** stammend aus. Der Kläger begehrt mit seiner auf § 1330 ABGB gestützt... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 D EO § 381 heute EO § 381 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 381 gültig von 01.10.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 381 gültig von 01.10.1995 bis 30.09.2014 ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (im folgenden Klägerin) ist Eigentümerin einer Liegenschaft mit Wohnhaus. Die beklagte Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei (im folgenden beklagte Partei) betreibt zwei Kraftwerke mit einer der Liegenschaft der Klägerin benachbarten Wehranlage. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg vom 16.Februar 1988 wurde der beklagten Partei die wasserrechtliche Bewilligung zur Reparatur eines Steinkastenwehrs mit den dazu dienen... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 D EO § 381 heute EO § 381 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 381 gültig von 01.10.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 381 gültig von 01.10.1995 bis 30.09.2014 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Von den in der Zulassungsbeschwerde angeführten Rechtsfragen hängt die Entscheidung schon deshalb nicht ab, weil nicht nur bei einem Eingriff in die Ehre, sondern auch bei einem Eingriff - wie hier - in den wirtschaftlichen Ruf einer Person ein unwiderbringlicher Schaden droht, zu dessen Abwendung eine Einstweilige Verfügung notwendig erscheint (§ 381 Z 2 EO), wenn die Auswirkungen der Rufschädigung kaum zu überbli... mehr lesen...
Begründung: Sämtliche Parteien sowie Sonja G***** (1/6) und Gretchen H***** (1/9) sind Miteigentümer der Liegenschaft mit dem Haus ***** M*****straße 181. Am 5.12.1990 verkaufte der frühere Miteigentümer Herbert H***** seinen 1/6-Anteil an die erstbeklagte Partei. Herbert H***** hatte mit Zustimmung aller Miteigentümer 1983 die in dem genannten Haus befindliche Wohnung Nr.5 gemietet. Am 4.12.1990 vermietete er diese Wohnung mit Zustimmung des Zweit- und Drittbeklagten an die e... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe zwischen der gefährdeten Partei (in der Folge Antragsteller genannt) und der Erstgegnerin des Antragstellers (in der Folge Erstantragsgegnerin genannt) wurde mit Urteil des Erstgerichtes vom 22.1.1993 aus dem gleichteiligen Verschulden der Ehegatten geschieden. Dieses Urteil ist in Rechtskraft erwachsen. Am 22.6.1993 beantragte der Antragsteller die Aufteilung des gesamten ehelichen Gebrauchsvermögens und der gesamten ehelichen Ersparnisse gemäß §§ 81 ff EheG,... mehr lesen...
Begründung: Der am 13.1.1913 geborene Gerhard H*****, ist am 20.8.1993 verstorben. Die Antragstellerin ist seine einzige leibliche Tochter. Der Erblasser war Alleineigentümer der Liegenschaften EZ 218 KG U*****, EZ 333 KG B***** und EZ 190 KG K*****. Am 20.1.1992 schloß der Erblasser mit dem Antragsgegner in Form eines Notariatsaktes einen Schenkungsvertrag über die Liegenschaft EZ 218 KG U*****, Haus S*****, das einen Verkehrswert von ca 18 Mill S hat, in welchem sich der G... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist Medieninhaberin und Verlegerin der Tageszeitung "t*****"; der Zweitkläger ist der Geschäftsführer der Erstklägerin und Herausgeber deren Tageszeitung. Der Beklagte ist Herausgeber und Chefredakteur der Tageszeitung "K*****". Zur damals aktuellen Affäre "Klestil - Löffler" fand am 25.1.1994 in der ORF-Sendung "Club 2" eine Diskussion unter der Leiter des Gastgebers Rudolf N***** statt. Diskussionsteilnehmer waren neben dem Beklagten ein Mein... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Verlegerin und Medieninhaberin der Wochenzeitschrift "D*****". Die Beklagten sind Geschäftsführer der M*****GesellschaftmbH und damit auch der M*****GesellschaftmbH & Co KG (idF: Vertriebsgesellschaft). Die Vertriebsgesellschaft gehört zur M*****Gruppe, an der die deutsche Verlagsgruppe W***** (W*****) maßgeblich beteiligt ist. Zur W***** gehört auch die W***** GesellschaftmbH in D*****, welche die Zeitschriften "N*****", "F*****" und "E*****"... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 27.4.1994, 2 F 9/94a, hat das Bezirksgericht Spittal/Drau im nachehelichen Aufteilungsverfahren dem geschiedenen Ehemann der Klägerin verboten, die Liegenschaft EZ *****Grundbuch H*****oder Teile derselben zu belasten und zu veräußern sowie die Anmerkung dieser Beschränkung im Grundbuch angeordnet; weiters wurden dem geschiedenen Ehemann der Klägerin alle Handlungen verboten, die zur grundbücherlichen Durchführung des zwischen ihm und seinem Bruder... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien begehren die beklagte Partei für schuldig zu erkennen, sämtliche Handlungen zu unterlassen, die eine Tätigkeit als Hausverwalter des Hauses ***** S*****gasse 73, zum Inhalt haben, insbesondere die Aufforderung an die Mieter dieses Hauses, ihren Mietzins an die beklagte Partei zu bezahlen; weiters begehren sie die Beklagte für schuldig zu erkennen, den Betrag von S 2.861,10 "auszufolgen". Zur
Begründung: ihres Anspruches brachten sie vor, seit ... mehr lesen...
Norm: EO §381 A EO § 381 heute EO § 381 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 381 gültig von 01.10.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 381 gültig von 01.10.1995 bis 30.09.2014 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrt, den Antragsgegnern mit einstweiliger Verfügung zu verbieten, einzeln oder gemeinsam eine pfandweise Beschreibung von Fahrnissen im Bestandobjekt VI bis IX und 2 bis 4 in W*****, auf Grund angeblicher Forderungen zu beantragen, die gegen Dritte, also nicht gegen die Antragstellerin bestehen; weiters werde ihnen aufgetragen, einen entgegen diesem Verbot eingebrachten Antrag wieder zurückzuziehen, alles das bis zur Entscheidung des Gerich... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (im folgenden: Kläger) betreibt in S***** eine konzessionierte öffentliche Apotheke. Die dem erstbeklagten Pharmazeuten und Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden: Erstbeklagter) mit Bescheid des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz (im folgenden BMGU) vom 27. Februar 1987, Zl. IV-245.223/3-4/87, verliehene Konzession zum Betrieb einer öffentlichen Apotheke in W***** wurde bisher nicht durch Eröffnung einer Apotheke r... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 D EO § 381 heute EO § 381 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 381 gültig von 01.10.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 381 gültig von 01.10.1995 bis 30.09.2014 ... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Gemeinde und Antragsgegnerin betreibt seit 1986 einen Sportplatz in der KG U*****, der etwa 40 m vom 1989/1990 errichteten Wohnhaus der Klägerin entfernt ist. Dieser Sportplatz wird seit 1986/87 im Winter als Eislaufplatz, seit dem Winter 1990/91 mit einer "Eisdisko" und entsprechender Lautsprechermusik, einer Flutlichtanlage, einem Sporthaus, für Publikumslauf mit Musik und für Eishockeyturniere, Eisstockschießen und andere Veranstaltungen verwendet. ... mehr lesen...