Norm: EO §378 Abs2 BEO §378 Abs2 CEO §381 AMRG §5 Abs2MRG §37 Abs3 Z22
Rechtssatz: Gemäß § 378 EO in Verbindung mit § 381 EO und § 37 Abs 3 Z 22 MRG kann die Sicherung des Anspruches nach § 5 Abs 2 MRG auf Legung eines Zumietangebotes verlangt werden. Es besteht jedoch - ausgehend von einem bereits entstandenen Zumietungsanspruch - kein Anspruch, dem Antragsgegner die Legung eines entsprechenden Anbots aufzutragen. Entschei... mehr lesen...
Norm: EO §381 AEO §381 BEO §382 Abs1 Z7 II7ABGB §880a B
Rechtssatz: Dient das beantragte Zahlungsverbot der Sicherung des Anspruches auf Widerruf des bereits erfolgten (mißbräuchlichen) Abrufes einer Bankgarantie und somit nicht der Sicherung von Geldforderungen, so kann die einstweilige Verfügung unter den Voraussetzungen des § 381 EO erlassen werden. Eine konkrete Anspruchsgefährdung im Sinn des § 381 Z 1 EO ist in einem solchen Fall offenku... mehr lesen...
Norm: EO §381 AABGB §861
Rechtssatz: Das Verbot, einen Vertrag abzuschließen, schließt das Verbot ein, ein Angebot zum Abschluß des Vertrages zu stellen. Entscheidungstexte 3 Ob 2147/96y Entscheidungstext OGH 12.06.1996 3 Ob 2147/96y 5 Ob 266/97x Entscheidungstext OGH 08.07.1997 5 Ob 266/97x Vgl auch ... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 D
Rechtssatz: Die Möglichkeit, die Gefahr eines unwiederbringlichen Schadens auf andere Weise als durch die einstweilige Verfügung abzuwenden, steht der Bewilligung der einstweiligen Verfügung nur dann entgegen, wenn der gefährdeten Partei die entsprechenden Maßnahmen eher zuzumuten sind als dem Beklagten die Befolgung der einstweiligen Verfügung. Entscheidungstexte 3 Ob 2039/... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 D
Rechtssatz: Die Möglichkeit, die Gefahr eines unwiederbringlichen Schadens auf andere Weise als durch die einstweilige Verfügung abzuwenden, steht der Bewilligung der einstweiligen Verfügung nur dann entgegen, wenn der gefährdeten Partei die entsprechenden Maßnahmen eher zuzumuten sind als dem Beklagten die Befolgung der einstweiligen Verfügung. Entscheidungstexte 3 Ob 2039/... mehr lesen...
Norm: EO §381 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 381 EO A Allgemeines B Gefährdung (§ 381 Z 1) C Ausland (§ 381 Z 1) D Drohende Gewalt usw (§ 381 Z 2) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0062444 Dokumentnummer JJR_19951123_OGH0002_0000EO00381_9500000_001 mehr lesen...