Entscheidungen zu § 378a EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE OGH 2006/9/13 3Ob111/06d

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Entscheidung | OGH | 13.09.2006

RS OGH 2004/7/23 1R138/04f

Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.07.2004

TE OGH 1991/10/8 5Ob541/91

Begründung: Die Ehe der Eltern des am 8.Jänner 1986 geborenen Mädchens wurde mit dem rechtskräftigen Beschluß des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 21.Oktober 1988 im Einvernehmen nach § 55 a EheG geschieden. Die Vereinbarung der Eltern, wonach das Recht und die Pflicht zur Pflege und Erziehung, Vermögensverwaltung und Vertretung des Kindes der Mutter allein zustehen sollen, wurde am 17. November 1988 vom Pflegschaftsgericht genehmigt. Im Zusammenhang mit dem Scheidungsverfah... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.10.1991

RS OGH 1991/10/8 5Ob541/91, 3Ob111/06d, 1Ob98/14i, 5Ob68/15h, 3Ob198/18s, 8Ob21/19z

Norm: ABGB §176 Abs1 BABGB idF KindNamRÄG 2013 §181 Abs1AußStrG §9 B2EO §378a
Rechtssatz: Nach § 176 Abs 1 ABGB hat das Gericht, von wem immer es angerufen wird, die zur Sicherung des Wohls des Kindes nötigen Verfügungen zu treffen, wenn die Eltern durch ihr Verhalten das Wohl des minderjährigen Kindes gefährden. Das Anrufen durch wen immer betont die Amtswegigkeit des Verfahrens, schafft aber für den Einschreiter allein weder Parteistellung no... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.10.1991

RS OGH 1959/5/14 6Ob146/59, 3Ob111/06d

Norm: ABGB §222ABGB §223AußStrG §1 B3bAußStrG §2 Abs1EGEO Art27EO §378a
Rechtssatz: Durch die Bestimmung des Art 27 EGEO, es hätten dort, wo schon im Zeitpunkt des Inkrafttretens der EO geltende Normen die Bewilligung einzelner Sicherungsmaßregeln für zulässig erklärten, bezüglich der zu treffenden Maßnahmen und des Verfahrens die Bestimmungen der EO über EV Anwendung zu finden, wurde der im § 2 Abs 1 AußStrG festgelegte Grundsatz der amtswegig... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.05.1959

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