Begründung: Gemäß Punkt IV des Notariatsaktes vom 26.6.1986 verpflichtete sich der Verpflichtete gegenüber der betreibenden Partei, die in den Punkten II (und III) genannten Verbindlichkeiten beider Streitteile in einer näher festgelegten Weise an die jeweiligen Gläubiger zu erstatten, Löschungserklärungen zu beschaffen und Haftungsentlassungen zugunsten der betreibenden Partei zu erwirken. Gemäß Punkt römisch vier des Notariatsaktes vom 26.6.1986 verpflichtete sich der Verpflich... mehr lesen...
Begründung: In einem Außerstreitverfahren gemäß § 835 ABGB betreffend eine Liegenschaft schlossen der Antragsteller (jetzt betreibende Partei) und der Antragsgegner (jetzt verpflichtete Partei) am 27.3.1985 einen Vergleich mit folgendem Inhalt: In einem Außerstreitverfahren gemäß Paragraph 835, ABGB betreffend eine Liegenschaft schlossen der Antragsteller (jetzt betreibende Partei) und der Antragsgegner (jetzt verpflichtete Partei) am 27.3.1985 einen Vergleich mit folgendem Inh... mehr lesen...
Norm: EO §54 Abs1 Z3 EO §354 Abs2 III EO §354 Abs2 IVB EO §354 Abs2 VA EO § 54 heute EO § 54 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 54 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO... mehr lesen...
Norm: EO §354 Abs2 IVB EO § 354 heute EO § 354 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 354 gültig von 01.04.1980 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 120/1980
Rechtssatz: Wenn die betre... mehr lesen...
Begründung: Die Bewertung des Streitgegenstandes im Titelverfahren ist für die Bewertung des Beschwerdegegenstandes im Exekutionsverfahren nicht bindend, abgesehen davon, daß der Wert des Klagsanspruches im vorliegenden Fall nicht mit dem Wert der Durchsetzung einer einzelnen gegen das Unterlassungsverbot verstoßenden Handlung übereinstimmen muß. Die Bestimmungen der §§ 19 GGG, 13 RAT beziehen sich nur auf die Bemessungsgrundlage für Gerichtsgebühren bzw. Anwaltskosten. Wenn di... mehr lesen...
Laut Punkt 3 b des zwischen Peter H und Jakob L am 10. Juli 1973 abgeschlossenen gerichtlichen Vergleiches verpflichtete sich Jakob L, die an der Südostecke des Hauses W Nr. 9 unter den Balkonen stehenden drei Müllcontainer bis zum 31. Oktober 1974 zu entfernen oder so zu verbauen, daß eine Geruchsbelästigung nicht entsteht. Mit der Behauptung, Jakob L habe die angeführte Frist verstreichen lassen, ohne zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit etwas zu unternehmen, beantragte Peter H... mehr lesen...
Norm: EO §354 Abs2 IVB EO §354 Abs2 VA ZPO §411 Cb EO § 354 heute EO § 354 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 354 gültig von 01.04.1980 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 120/1980 E... mehr lesen...
Norm: EO §67 EO §354 Abs2 IVB EO §354 Abs2 VA EO § 67 heute EO § 67 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 67 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 67 gültig von 01.08.1... mehr lesen...
Norm: EO §354 Abs2 IVA EO §354 Abs2 IVB EO § 354 heute EO § 354 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 354 gültig von 01.04.1980 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 120/1980 EO § 354 heu... mehr lesen...