Entscheidungen zu § 333 Abs. 1 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

8 Dokumente

Entscheidungen 1-8 von 8

TE OGH 2010/10/13 3Ob165/10a

Begründung: Der Verpflichtete ist Komplementär einer KEG, welche ihrerseits Kommanditistin einer anderen KEG und Gesellschafterin einer GmbH ist. Das Bezirksgericht Frohnleiten bewilligte der Betreibenden mit Beschluss vom 26. November 2008 zur Hereinbringung von 31.849,36 EUR sA gegen den Verpflichteten die Exekution nach den §§ 331 ff EO durch Pfändung und Überweisung zur Einziehung des Anspruchs des Verpflichteten auf dasjenige, das ihm als Gesellschafter der erstgenannten KEG... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.10.2010

TE OGH 2006/12/29 5Ob254/06y

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Entscheidung | OGH | 29.12.2006

TE OGH 2006/4/26 3Ob16/06h

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Entscheidung | OGH | 26.04.2006

TE OGH 2004/7/21 3Ob88/04v

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Entscheidung | OGH | 21.07.2004

TE OGH 1989/6/28 3Ob57/89 (3Ob58/89)

Begründung: Die betreibende Partei beantragte, ihr gegen die verpflichtete Partei zur Hereinbringung von Verfahrenskosten in der Höhe von 954.582,15 S, 67.675,90 S und 40.834,65 S sA die Exekution durch Pfändung des Anspruchs der verpflichteten Partei als Kommanditistin einer bestimmten Kommanditgesellschaft "auf dasjenige, was ihr als Gewinnanteil und bei der Auseinandersetzung zukommt", zu bewilligen, und stellte zugleich einen Verwertungsantrag im wesentlichen mit dem Inhalt de... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.06.1989

RS OGH 1989/6/28 3Ob57/89 (3Ob58/89)

Norm: EO §44 Abs1 A1EO §333 Abs1HGB §135
Rechtssatz: Steht bei der Exekution auf das Auseinandersetzungsguthaben des Gesellschafters einer Personenhandelsgesellschaft die (unwiderrufliche!) Kündigung der Gesellschaft bevor, so ist die Gefahr iSd §44 Abs 1 EO offenkundig. Entscheidungstexte 3 Ob 57/89 Entscheidungstext OGH 28.06.1989 3 Ob 57/89 GesRZ 1989,228 = SZ 62/122 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.06.1989

TE OGH 1986/4/10 8Ob507/86

Entscheidungsgründe: Das auf dem Teilgrundstück Nr. 111 der Parzelle 1752/1 der Liegenschaft EZ 2049 KG Hornstein errichtete Superädifikat (Wochenendhaus) steht je zur Hälfte im Miteigentum der Beklagten und ihres geschiedenen Ehegatten Josef K***, dessen Aufenthalt derzeit unbekannt ist. Der nach dem mit Dr.Paul E*** am 12.10.1972 abgeschlossenen Mietvertrag 604 m 2 große Grundstücksteil, auf dem das Superädifikat steht, wurde von der Beklagten und Josef K*** gemietet. Am 26.11.... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.04.1986

RS OGH 1986/4/10 8Ob507/86, 5Ob254/06y

Norm: ABGB §843 CEO §333 Abs1
Rechtssatz: Die Ermächtigung des betreibenden Gläubigers, den Teilungsanspruch geltend zu machen, gewährt ihm vor Einleitung einer Exekution hinsichtlich der Teilung noch nicht das Recht, die Herausgabe der gesamten Sachen vom anderen Miteigentümer an ihn oder das gerichtliche Vollzugsorgan zu begehren. Entscheidungstexte 8 Ob 507/86 Entscheidungstext O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.04.1986

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