Norm: EO §331 F
Rechtssatz: Das der verpflichteten Partei gegenüber Dritten zustehende Recht auf Naturalrestitution wegen mangelhafter Erfüllung eines Werkvertrages ist kein iSd § 331 EO verwertbares "anderes Vermögensrecht". (Hier: Der Betreibende (= Bauherr), dem gegen die verpflichtete Partei (= Generalunternehmer) ein Anspruch auf die Behebung von Bauschäden an einer ihm gehörenden Liegenschaft zusteht, beantragte die Exekution gemäß § 331 ... mehr lesen...
Norm: EO §331
Rechtssatz: Auf Miteigentumsanteile einer Liegenschaft kann nur im Weg der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung, Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung Exekution geführt werden. Der Anspruch des Liegenschaftsmiteigentümers auf Teilung dieser Liegenschaft sowie Teilung und Auszahlung des Versteigerungserlöses stellt kein Vermögensrecht im Sinn des § 331 EO dar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Norm: EO §140EO §306EO §331 C
Rechtssatz: Bei der Exekution auf die Gesamtrechte des verpflichteten Gesellschafters/Geschäftsführers aus seinem Geschäftsanteil an einer Gesellschaft mbH, somit auf andere Vermögenswerte iSd §§ 331 ff EO, und der Weigerung des Verpflichteten, die vor Verwertung durch Verkauf für die Schätzung der gepfändeten Geschäftsanteile erforderlichen Unterlagen zur Bewertung der Geschäftsanteile herauszugeben, ist entgegen ... mehr lesen...
Norm: EO §131EO §331
Rechtssatz: Bei der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung kommt als Verpflichteter nur jemand in Frage, der im Grundbuch als Eigentümer aufscheint. Für eine Realexekution reicht außerbücherliches Eigentum nicht aus; maßgebens ist somit der Grundbuchsstrand. Entscheidungstexte 13 R 86/04a Entscheidungstext LG Eisenstadt 07.04.2004 13 R 86/04a ... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs1 Z2 IIIBEO §39 Abs1 Z2 IVEEO §331 BEO §333MRG §42 Abs4WGG 1979 §17WGG 1979 §20
Rechtssatz: Bestandrechte nach dem WGG unterliegen der Exekution nach den §§ 331 ff EO wie andere Bestandrechte. Zufolge der Verweisung des § 20 WGG gilt die Exekutionsbeschränkung des § 42 Abs 4 MRG - mit der Rechtsfolge einer Einstellung nach § 39 Abs 1 Z 2 EO - auch hier, allerdings kommt als Verwertungsart auch die Ermächtigung des betreibenden G... mehr lesen...
Norm: EO §3 Abs2 IIIAEO §3 Abs2 IIIDEO §331 A
Rechtssatz: Ein Antrag auf Exekutionsbewilligung gemäß §331 EO ist nicht schon deshalb abzuweisen, weil nach dem Vorbringen des Betreibenden zwar nur eines der in Exekution gezogenen Vermögensrechte bestehen kann, jedoch im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Exekutionsantrag weder nach dessen Vorbringen noch nach dem sonstigen Inhalt der Akten des Bewilligungsgerichts beurteilbar ist, welches d... mehr lesen...
Norm: EO §331ABGB §521
Rechtssatz: Ist für den Verpflichteten die Dienstbarkeit der Wohnung "im Rahmen eines Gebrauchsrechtes" einverleibt, dann handelt es sich um ein bloßes Wohnungsgebrauchsrecht. Als solches ist es ein höchstpersönliches Recht, das ohne Zustimmung des Eigentümers der Exekution (hier nach § 331 ff. EO) nicht zugänglich ist. Entscheidungstexte 46 R 599/01f Entscheid... mehr lesen...