Begründung: Die Witwe des Erblassers und seine Alleinerbin, der der Nachlass mit Beschluss vom 27. September 2000 zur Gänze rechtskräftig eingeantwortet wurde, hatte u.a. mit dem pflichtteilsberechtigten Sohn und nunmehrigen Revisionsrekurswerber (im Folgenden nur Sohn) am 20. September 2000 vor dem Gerichtskommissär ein Pflichtteilsübereinkommen geschlossen, wonach der Sohn erklärt, in Abgeltung seines Pflichtteilsanspruchs einen bestimmten Liegenschaftsanteil in sein Eigentum z... mehr lesen...
Norm: EO §294 G EO §296 EO §331 D EO §331 F EO §382 Z1 II7 EO § 294 heute EO § 294 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 294 gültig von 01.09.2005 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2005 EO § 294 gü... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrem Antrag auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse gemäß §§ 81 ff EheG verband die antragstellende als gefährdete Partei (in der Folge: Antragsteller) den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach § 382 Z 8 lit c zweiter Fall EO dahin, dass 1.) einer näher genannten Bank das gerichtliche Drittverbot auferlegt werde, der Antragsgegnerin als Gegnerin der gefährdeten Partei (in der Folge: Antragsgegnerin) keinerle... mehr lesen...
Norm: EO §331 EO §341 Abs1 S2 GewO 1994 §94 Z26 GewO 1994 §95 EO § 331 heute EO § 331 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 331 gültig von 01.08.1989 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 ... mehr lesen...
Norm: EO §331 F EO § 331 heute EO § 331 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 331 gültig von 01.08.1989 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz: Das der verpflichtete... mehr lesen...
Begründung: Der Verpflichtete und eine weitere Person sind je zur Hälfte Miteigentümer einer Liegenschaft; zugunsten beider Miteigentümer ist ein wechselseitiges Belastungs- und Veräußerungsverbot einverleibt. Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von 139.583,10 EUR sA die Exekution durch Pfändung gemäß § 331 Abs 1 EO des dem Verpflichteten gegenüber der zweiten Hälfteeigentümerin dieser Liegenschaft zustehenden Rech... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte mit rechtskräftigem Beschluss vom 15. Oktober 2003 dem betreibenden Gläubiger gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung einer Forderung von 62.974,50 EUR sA die Pfändung der Rechte, die dem Verpflichteten gegenüber einer näher bezeichneten Wohnbaugesellschaft als Drittschuldnerin auf Grund des über eine bestimmte Wohnung (Haus) abgeschlossenen Nutzungsvertrags und des einbezahlten Eigenleistungsbeitrags zustehen. In der Tagsatzung über den ... mehr lesen...
Begründung: Nach dem Akteninhalt ist der Betreibende Alleineigentümer einer Liegenschaft in Ybbs. Mit vollstreckbaren Versäumungsurteil (VU) vom 11. Dezember 2000 wurde die verpflichtete als beklagte Partei gegenüber dem Betreibenden für schuldig erkannt, die bei einem näher genannten Einkaufszentrum in Ybbs (auf der Liegenschaft des Betreibenden) näher genannte Bauschäden durch im Einzelnen angeführte Maßnahmen zu beheben. Dem Betreibenden wurde in der Folge aufgrund dieses Tite... mehr lesen...
Norm: EO §331 EO § 331 heute EO § 331 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 331 gültig von 01.08.1989 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz:
Auf Miteigentumsante... mehr lesen...
Begründung: Mit Antrag vom 7.5.2004 begehrte die Betreibende zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von EUR 106.651,98 s.A. ihr 1. die Pfändung des der Verpflichteten als Miteigentümerin der Liegenschaft im Umfang von einem halben Anteil B-LNr2 und 2/6-Anteilen B-LNr4 Grundbuch 19130 Herzogenburg, EZ ***** zustehenden Rechts gegenüber dem Miteigentümer der Liegenschaft im Umfang von 1/6-Anteilen B-LNr3 auf Teilung dieser Liegenschaft verbunden mit der Pfändung des künf... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a EO §256 Abs1 EO § 249 heute EO § 249 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 249 gültig von 01.10.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 249 gültig von 01.07.2011 bis 30.... mehr lesen...
Norm: EO §140 EO §306 EO §331 C EO § 140 heute EO § 140 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 140 gültig von 01.03.2008 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2008 EO § 140 gültig von 01.01.2004 bis 29... mehr lesen...
Begründung: Der Betreibenden wurde zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von 63.588,75 EUR an rückständigem Unterhalt sowie des laufenden Unterhalts von EUR 2.543,55 monatlich die Exekution durch Pfändung der Gesamtrechte des Verpflichteten aus seinem Geschäftsanteil an einer bestimmten GmbH durch Doppelverbot bewilligt. Die Entscheidung über die beantragte Verwertung durch Verkauf nach Schätzung wurde zunächst vorbehalten. Bei der zur Entscheidung über den Verwertung... mehr lesen...
Begründung: Die betreibenden Gläubiger beantragten die Bewilligung der Exekution zur Hereinbringung einer Geldforderung von 216.220 S = 15.713,32 EUR sA gemäß §§ 331 ff EO durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung auf dem für den Verpflichteten auf einer näher bezeichneten Liegenschaft - deren Eigentümer nicht die Betreibenden sind - unter COZ 11a einverleibten "WOHNUNGSRECHT gemäß Pkt II Dienstbarkeitsvertrag 1997-09-08". Laut diesem Dienstbarkeitsvertrag sei dem Verpflichteten da... mehr lesen...
Norm: EO §131 EO §331 EO § 131 heute EO § 131 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 131 gültig von 01.03.2008 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2008 EO § 131 gültig von 01.01.1898 bis 29.02.2008 ... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte aufgrund des rechtskräftigen und vollstreckbaren Versäumungsurteiles des BG Mödling vom 8.1.2002, GZ 3 C 1809/01 b, zur Hereinbringung von EUR 25.655,29 s.A. sowie zur Hereinbringung aus Kosten aus früheren Exekutionsverfahren ihr gegen die verpflichtete Partei die Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung auf der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch 31012 Großmürbisch, zu bewilligen. Gleichzeitig wurde auf die rechtskräftige Einan... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs1 Z2 IIIB EO §39 Abs1 Z2 IVE EO §331 B EO §333 MRG §42 Abs4WGG 1979 §17WGG 1979 §20 EO § 39 heute EO § 39 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 39 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 ... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Gläubigerin wurde die Exekution durch 1.) Pfändung der der Verpflichteten als Mieterin eines Hauses zustehenden Mietrechte und 2.) Pfändung des Anspruchs der Verpflichteten als Mieterin gegenüber der Vermieterin gemäß § 17 WGG auf Rückzahlung der von ihr zur Finanzierung des Bauvorhabens neben dem Entgelt geleisteten Beiträge (Baukostenanteil) bewilligt. Die betreibende Partei beantragte die Verwertung durch Ermächtigung an sie, den unter 2.) beschrie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin verkaufte Eigentumswohnungen und bestellte zur Abwicklung der Kaufverträge den - bis Mai 1995 eingetragenen - Rechtsanwalt Dr. Franz W***** als Treuhänder (im Folgenden Kontoinhaber), der seit 1989 bei einer Zweigstelle der beklagten Bank ein Girokonto unterhielt. Der Kontoinhaber saß auch im Aufsichtsrat der Klägerin. Dem Girokonto, über das er allein verfügungsberechtigt war, lagen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der österreichischen Kredit... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte der Betreibenden zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von 12.031,47 EUR sA und des laufenden Unterhalts von monatlich 218,02 EUR seit 5. März 2003 (entgegen 3 Ob 2423/96m = RPflSlgE 1997/110 [ablehnend Oberhammer in Angst, EO, § 291c Rz 3]) die Pfändung des (grundbücherlich nicht eingetragenen) Fruchtgenussrechts des Verpflichteten an einer bestimmten Liegenschaft bewilligt. Die Entscheidung über die Verwertung des Fruchtgenussrecht... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist eine gute Schifahrerin und auch Inhaberin eines "Übungsleiterscheines für Schilehrer", einer Vorstufe zum staatlich geprüften Schilehrer. Sie erlitt am 31. 12. 1998 gegen 10.30 Uhr in einem von der R***** AG betriebenen Schigebiet einen schweren Schiunfall. Sie befuhr auf einem rot markierten mittelschwierigen Schigelände bei guter Sicht die Talabfahrt. Ihre Schi waren in gutem Zustand, wenngleich nicht frisch geschliffen und hatten auch einen leic... mehr lesen...
Norm: EO §3 Abs2 IIIA EO §3 Abs2 IIID EO §331 A EO § 3 heute EO § 3 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 3 gültig von 01.08.1989 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 EO § 3 heu... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 10. September 2002 bewilligte das Erstgericht der Betreibenden aufgrund des vollstreckbaren Beschlusses des Bezirksgerichts Döbling vom 3. September 2001 und des vollstreckbaren Urteils dieses Gerichts vom 13. September 1996 die Exekution gemäß § 331 EO zur Hereinbringung von 58.138,27 EUR sA und 19.985,02 EUR sA durch Pfändung der "Gesamtrechte" des Verpflichteten aus dem im Rahmen eines Verlassenschaftsverfahrens abgeschlossenen Pflichtteilsüberein... mehr lesen...
Begründung: Zur Hereinbringung eines vollstreckbaren Anspruchs von 108.917,60 EUR sA auf Grund eines Urteils vom 5. Juni 2002, der Kosten dieses Urteils von 13.655,06 EUR sA sowie der Kosten des Exekutionsantrags beantragte die betreibende Partei gegen die verpflichtete Partei die Forderungsexekution nach § 294 EO. In Feldgruppe 02 ist auf dem Exekutionsantrag beim Namen der verpflichteten Partei angegeben, diese sei derzeit unbekannten Aufenthalts und werde von einer Rechtsanwäl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Kaufvertrag vom 5. März 1962 (im Folgenden nur Kaufvertrag) erwarb (der 1924 geborene) Beklagte als Käufer vom (1903 geborenen) Vater des (1949 geborenen) Klägers als Verkäufer das Teilstück einer Liegenschaft. Die hier relevanten Punkte des Kaufvertrags lauten: ... II. römisch zwei. Der Verkäufer behält sich für sich und seinen Sohn ... [Kläger] das Wiederkaufsrecht am Kaufsgrundstück und an allen darauf allenfalls in der Zwischenzeit errichteten Baulic... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Exekutionsverfahrens ist die Zwangsversteigerung des Hälfteanteils des Verpflichteten an einem Superädifikat. Auf das Verfahren sind gemäß Art III Abs 1 EO-Nov 2000 bereits die Vorschriften der EO idF EO-Nov 2000 anzuwenden, weil der Exekutionsantrag nach dem 30. September 2000 bei Gericht einlangte. Gegenstand des Exekutionsverfahrens ist die Zwangsversteigerung des Hälfteanteils des Verpflichteten an einem Superädifikat. Auf das Verfahren sind gemäß A... mehr lesen...
Begründung: Die verpflichtete Partei ist aufgrund eines vollstreckbaren Urteils schuldig, dem Kläger "Dr. Peter Zens, Rechtsanwalt, Wien 1., Jasomirgottstraße 6, als Masseverwalter im Schuldenregulierungsverfahren über das Vermögen des Dr. Gregor K*****" 19,5 % Geschäftsanteile an der D***** GmbH zu übertragen. Der Masseverwalter führt Exekution zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung gemäß § 354 EO. Der Masseverwalter führt Exekution zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlu... mehr lesen...
Begründung: Die Verpflichtete und die geschiedene Gattin des Dr. Gregor K***** (über dessen Vermögen am 8. November 1999 das noch anhängige Schuldenregulierungsverfahren eröffnet und Rechtsanwalt Dr. Peter Zens zum Masseverwalter [§ 190 Abs 2 KO] bestellt wurde) wurden mit Punkt II. eines vollstreckbaren Urteils des Handelsgerichts Wien vom 3. Oktober 2000 (im Folgenden nur Titel) für schuldig erkannt, dem Kläger je 19,5 % Geschäftsanteile an einer näher genannten GmbH zu übertra... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Bezirksgerichts Gänserndorf vom 22. März 1999 (berichtigt mit Beschluss vom 27. Dezember 2000), rechtskräftig infolge Zurückweisung der Revision durch den Obersten Gerichtshof (2 Ob 106/00b), wurde die verpflichtete Partei schuldig erkannt, die von ihr errichtete Rohrleitung über ein bestimmtes Grundstück zu beseitigen und den vorherigen Zustand wiederherzustellen. Das Erstgericht ermächtigte nach Durchführung eines Verbesserungsverfahrens die betreiben... mehr lesen...
Begründung: Der Verpflichtete ist nach dem Aktenstand einziger Gesellschafter einer näher bezeichneten Gesellschaft mbH (GmbH). Zur Hereinbringung einer Geldforderung beantragte die betreibende Partei 1. die Pfändung des dem Verpflichteten als Gesellschafter zustehenden Rechts auf Ausfolgung des bei Auflösung dieser GmbH zukommenden Anteils am Gesellschaftsvermögen, a) weiters die Erlassung eines Verbots an den Verpflichteten, sich jeder Verfügung über das gepfändete Recht zu enth... mehr lesen...