Norm: ZPO §43 Abs2 EO §301 Abs3 ZPO § 43 heute ZPO § 43 gültig ab 01.01.1985 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 501/1984 EO § 301 heute EO § 301 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 ... mehr lesen...
Norm: EO §301 Abs3 EO § 301 heute EO § 301 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 301 gültig von 01.10.2000 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000 EO § 301 gültig von 01.03.1992 bis 30.09.2000 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Lilienfeld vom 11.11.2002 zu 2 E 1052/02y wurde dem Kläger die Exekution durch Pfändung der der verpflichteten Partei ***** gegen den Beklagten zustehenden Bezüge und die Überweisung der gepfändeten Bezüge zur Einziehung bis zur Höhe der vollstreckbaren Forderung bewilligt. Die Exekutionsbewilligung wurde dem Beklagten am 18.11.2002 zugestellt. Eine Drittschuldneräußerung hat der Beklagte im Exekutionsverfahren nicht abgegeben. Der K... mehr lesen...
Norm: EO §301 Abs3 ZPO §41 EO § 301 heute EO § 301 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 301 gültig von 01.10.2000 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000 EO § 301 gültig von 01.03.1992 bis 30.09.20... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte ursprünglich die Bezahlung von S 15.000,-- wegen einer vom Beklagten unterlassenen Drittschuldneräußerung. Er schränkte jedoch in der Tagsatzung am 29.09.1997 nach der Einsichtnahme in die Abmeldung bei der Wiener Gebietskrankenkasse und das Lohnkonto das Klagebegehren auf Kosten ein. Der Beklagte beantragte die Klageabweisung. Die Aufforderung zur Drittschuldnererklärung sei ihm nicht ordnungsgemäß zugestellt worden. Mit dem angefochtenen U... mehr lesen...
Norm: EO §301 Abs3 EO §292 EO § 301 heute EO § 301 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 301 gültig von 01.10.2000 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000 EO § 301 gültig von 01.03.1992 bis 30.09.20... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei Unterlassung der Drittschuldnererklärung genügt für die Auslösung der Kostenersatzpflicht gem. § 301 Abs. 3 EO jedes Verschulden (arg.: "schuldhaft nicht"), während im Fall der unrichtigen oder unvollständigen Äußerung Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit die Kostenersatzpflicht begründen. Eine Nichterfüllung bzw. Unterlassung der Drittschuldnererklärung liegt auch dann vor, wenn eine Drittschuldnererklärung aus einem gänzlich anderen Exekutionsverfahren (andere betreibende P... mehr lesen...
Norm: EO §301 Abs1 EO §301 Abs2 EO §301 Abs3 EO §308 EO § 301 heute EO § 301 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 301 gültig von 01.10.2000 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000 EO § 301 gültig v... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte in ihrer gegen die erstbeklagte Partei und zwei weitere beklagte Parteien gerichteten Mahnklage Zahlung von S 49.831,29 samt Anhang mit der
Begründung: , ihr sei mit Beschluß des Exekutionsgerichtes Wien die Pfändung einer Forderung der MR HandelgmbH (gegen die Beklagten) bewilligt worden. Die Erst- und Drittbeklagte haben keine Äußerung abgegeben, die Zweitbeklagte nur eine unzureichende. Die Erst- und die Zweitbeklagte erhoben gegen den Zahl... mehr lesen...
Norm: EO §301 Abs3 EO § 301 heute EO § 301 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 301 gültig von 01.10.2000 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000 EO § 301 gültig von 01.03.1992 bis 30.09.2000 ... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksgericht Schwaz bewilligte am 2.9.1996 zu 4 E 4124/96 g aufgrund des vollstreckbaren Zahlungsbefehles desselben Gerichtes vom 9.1.1995, 2 C 21/95 b, die Forderungsexekution zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von S 2.500,-- an Hauptsache samt Nebengebühren (insgesamt S 8.121,38) gegen den Verpflichteten Andreas S*****. Als Drittschuldner wurde der nunmehr Beklagte angeführt. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluß wurde dem Beklagten am 4.9.1... mehr lesen...
Norm: EO §301 Abs3 EO § 301 heute EO § 301 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 301 gültig von 01.10.2000 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000 EO § 301 gültig von 01.03.1992 bis 30.09.2000 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Klagenfurt vom 30.6.1994 wurde der Klägerin als betreibender Partei gegen die verpflichtete Partei *****die Drittschuldnerexekution bewilligt. Dem Beklagten als Drittschulder wurde die Exekutionsbewilligung am 12.7.1994 zugestellt. Die Klägerin begehrt vorerst den Betrag von S 8.958,02 samt Anhang. Der Beklagte habe seit Zustellung der Exekutionsbewilligung zumindest vier Lohnzahlungszeiträume verstreichen lassen, in denen er Abz... mehr lesen...
Norm: EO §301 Abs2 EO §301 Abs3 EO § 301 heute EO § 301 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 301 gültig von 01.10.2000 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000 EO § 301 gültig von 01.03.1992 bis 30.0... mehr lesen...