Norm: IO §203 IO IO §205EO §292k
Rechtssatz: Der Treuhänder im Abschöpfungsverfahren ist durch eine ohne gesetzliche gesetzliche Grundlage gefasste Entscheidung des Insolvenzgerichtes nach § 292k EO in seiner Rechtsstellung verletzt und damit rekurslegitimiert. Für die Entscheidung über einen Antrag eines Drittschuldners nach § 292k Abs 1 Z 3 EO fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage und damit Entscheidungskompetenz des Insolvenzgerichtes im ... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Norm: EO §290a Abs1 Z4EO §291aEO §292bEO §292kASVG §324 Abs3stmk SHG LGBl 1977/1 §13
Rechtssatz: Liegt der Rang der Pfändung einer Invaliditätspension nach dem Eintritt der Legalzession nach § 324 Abs 3 ASVG, ist für die Berechnung des Existenzminimums die gesamte Pension und nicht nur der dem Verpflichteten verbleibende zwanzigprozentige Anteil (plus Sonderzahlung) zugrundezulegen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §292kEO §307
Rechtssatz: Die Rangordnung von Pfandrechten untereinander ist nicht im Wege eines Antrags nach § 292 k Abs. 1 Z 3 EO feststellbar; bei unklarer Sach- und Rechtslage ist der Antrag nach § 307 EO der geeignete Behelf für den betreibenden Gläubiger. Entscheidungstexte 3 Ob 165/93 Entscheidungstext OGH 24.11.1993 3 Ob 165/93 ... mehr lesen...