Entscheidungen zu § 253 Abs. 1 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-6 von 6

RS OGH 1998/10/7 3Ob236/98y

Rechtssatz: Kraftfahrzeugwracks auf einem Schrottplatz, die eine Identifizierung nach Marke und Type nicht mehr mühelos ermöglichen, bedürfen keiner näheren Beschreibung im Pfändungsprotokoll. Nicht erforderlich ist auch deren Zählung, solange eine solche nicht wegen besonderer wertbestimmender Faktoren geboten ist. Entscheidungstexte 3 Ob 236/98y Entscheidungstext OGH 07.10.1998 3 Ob 236/98y ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.10.1998

TE OGH 1993/6/22 1Ob5/93

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Entscheidung | OGH | 22.06.1993

TE OGH 1992/8/26 3Ob71/92

Begründung: Im Zug einer gegen den späteren Gemeinschuldner geführten Exekution wurden am 18.4.1990 im Pfändungsprotokoll unter der PZ 6 "ca 2000 Stück Marmorplatten Austria T 100" und unter der PZ 7 "ca 1500 m2 Marmor (a 30/30)" verzeichnet. Als voraussichtlich erzielbarer Erlös (Bleistiftwert) wurden gemäß § 563 Abs 2 Geo und P 69 Abs 1 DV jeweils 20.000 S angegeben. Am 24.4.1990 wurde zugunsten der hier eine Forderung von 258.931 S sA betreibenden Partei gemäß § 257 Abs 1 EO ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.08.1992

RS OGH 1992/8/26 3Ob71/92

Norm: EO §253 Abs1
Rechtssatz: Bei der Beschreibung der Pfandgegenstände kommt es in erster Linie darauf an, ob der Verpflichtete die Identität der Gegenstände, die gepfändet werden sollten, eindeutig erkennen konnte. Ferner ist für die Frage der Identifizierbarkeit der im Pfändungsprotokoll verzeichneten Gegenstände die Anbringung von Pfändungsmarken von Bedeutung. Diese Anbringung ist zwar nicht Voraussetzung dafür, daß ein exekutives Pfandre... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.08.1992

RS OGH 1992/8/26 3Ob71/92

Norm: EO §253 Abs1Geo §563 Abs2
Rechtssatz: Der Bleistiftwert ist kein notwendiger Bestandteil der Beschreibung; er bildet keinen Teil der Beschreibung der Pfandgegenstände. Entscheidungstexte 3 Ob 71/92 Entscheidungstext OGH 26.08.1992 3 Ob 71/92 Veröff: RPflSlgE 1993/51 = SZ 65/115 European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.08.1992

RS OGH 1987/7/1 3Ob81/87, 3Ob71/92, 1Ob5/93, 3Ob236/98x

Norm: EO §253 Abs1
Rechtssatz: Eine mangelhafte Verzeichnung und Beschreibung des Pfandgegenstandes im Pfändungsprotokoll hat auf die Gültigkeit der Pfändung keinen Einfluß, wenn nur kein Zweifel über die Identität des Pfandgegenstandes besteht. Entscheidungstexte 3 Ob 81/87 Entscheidungstext OGH 01.07.1987 3 Ob 81/87 Veröff: JBl 1987,796 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.07.1987

Entscheidungen 1-6 von 6

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