Rechtssatz
Kraftfahrzeugwracks auf einem Schrottplatz, die eine Identifizierung nach Marke und Type nicht mehr mühelos ermöglichen, bedürfen keiner näheren Beschreibung im Pfändungsprotokoll. Nicht erforderlich ist auch deren Zählung, solange eine solche nicht wegen besonderer wertbestimmender Faktoren geboten ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110841Dokumentnummer
JJR_19981007_OGH0002_0030OB00236_98Y0000_001