RS OGH 1998/10/7 3Ob236/98y

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Veröffentlicht am 07.10.1998
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Rechtssatz

Kraftfahrzeugwracks auf einem Schrottplatz, die eine Identifizierung nach Marke und Type nicht mehr mühelos ermöglichen, bedürfen keiner näheren Beschreibung im Pfändungsprotokoll. Nicht erforderlich ist auch deren Zählung, solange eine solche nicht wegen besonderer wertbestimmender Faktoren geboten ist.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 236/98y
    Entscheidungstext OGH 07.10.1998 3 Ob 236/98y

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110841

Dokumentnummer

JJR_19981007_OGH0002_0030OB00236_98Y0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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