Norm: ABGB §1438 AcABGB §1438 EABGB §1441EO §109EO §110EO §111 Abs1
Rechtssatz: Nach der Übergabe des Exekutionsobjekts an den Zwangsverwalter kann der Mieter eines Bestandobjekts auf der verwalteten Liegenschaft gegen Mietzinsforderungen des Verpflichteten als Vermieter jedenfalls mit Forderungen aufrechnen, die gegen den Verpflichteten bereits bestanden. Diese Aufrechnungsbefugnis betrifft auch Mietzinsforderungen, die erst nach der Übergabe ... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Norm: ABGB §1101EO §109EO §110EO §111, EO §112
Rechtssatz: Der Zwangsverwalter hat alle Verfügungen, die der Wirtschaftsbetrieb gewöhnlich mit sich bringt, selbständig zu treffen. Demgemäß ist er auch zur klageweisen Geltendmachung fälliger Mietzinse ohne Genehmigung des Exekutionsgerichts berechtigt. Nichts anderes gilt für Anträge auf Erlassung einstweiliger Verfügungen zur Sicherung von Ansprüchen auf Zahlungen des Bestandzinses, wie etwa au... mehr lesen...
Norm: EO §99 Abs2EO §109EO §110EO §132 Z1MRG §6 Abs2
Rechtssatz: Gemäß § 109 Abs 1 EO treten die dem Verwalter zustehenden geschäftlichen Befugnisse und Berechtigungen mit der Übergabe der Liegenschaft an ihn in Kraft. Sowohl deswegen als auch nach der Bestimmung des § 132 Z 1 EO, die ein Rekursrecht gegen Beschlüsse nach § 110 EO ( Aufforderung an Dritte, denen Leistungen an den Verpflichteten obliegen, die rückständigen sowie die bis zur Eins... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte von der beklagten Partei die Zahlung von 72.288 S sA. Er sei bei der beklagten Partei als Angestellter "beschäftigt bzw beschäftigt gewesen", und zwar vom 4.August 1986 bis 30.November 1987, vom 15.April 1988 bis 2.November 1988 und seit 20.März 1989. Am 6.Juni 1989 sei der Kläger bei der Gebietskrankenkasse abgemeldet worden. Die Ansprüche des Klägers wurden in der Klage aufgeschlüsselt wie folgt: 1. Offene Lohnforderungen: Rest April 1989 ... mehr lesen...
Die Klägerin als Eigentümerin der Liegenschaft EZ. 874 Grundbuch A. mit dem Haus in Wien, Sch.-Straße 16, begehrt in ihrer am 25. Mai 1954 zwischen 13 und 14 Uhr bei Gericht überreichten Klage vom Beklagten ein vorläufiges Benützungsentgelt samt den Betriebskosten und sonstigen Abgaben für die von ihm benützte Wohnung Nr. 8. In der Klagebeantwortung brachte der Beklagte vor, daß der klagenden Partei die aktive Legitimation mangle, weil die Zwangsverwaltung des obgenannten Hauses bew... mehr lesen...
Norm: EO §99EO §110
Rechtssatz: Eine vor Einführung des Zwangsverwalters (nach Bewilligung der Zwangsverwaltung) durch den Verpflichteten eingebrachte Klage, die Ansprüche der zwangsverwalteten Masse betrifft, ist nicht nichtig, sondern fortzusetzen, wobei das Klagebegehren dahingehend zu modifizieren ist, dass der Klagsbetrag zu Handen des Zwangsverwalters zu bezahlen sei. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §837EO §109EO §110
Rechtssatz: Die einem Liegenschaftsmiteigentümer vom anderen erteilte Verwaltungsvollmacht ruht, wenn beide Liegenschaftshälften in Zwangsverwaltung gezogen sind. Entscheidungstexte 3 Ob 915/37 Entscheidungstext OGH 08.06.1938 3 Ob 915/37 SZ 20/141 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...