Entscheidungen zu § 102 Abs. 3 AAV

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE Vwgh Erkenntnis 1994/8/12 94/02/0203

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft "als Vorstandsmitglied und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Arbeitgeberin", einer näher bezeichneten Genossenschaft m.b.H. mit dem Sitz in Wien, schuldig erkannt, es verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten zu haben, daß am 29. Oktober 1990 in einem von der Genossenschaft betriebenen Warenhaus in Salzburg "folgende Arbeitnehmerschutzb... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 12.08.1994

RS Vwgh 1994/8/12 94/02/0203

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §102 Abs3;AAV §12 Abs2;AVG §45 Abs1;AVG §52;
Rechtssatz: Weist der Arbeitgeber auf den Umstand hin, daß eine Klimaanlage im Rahmen der gewerbebehördlichen Betriebsanlagengenehmigung behördlich bewilligt worden sei, und beruft er sich auf § 102 AAV, geht dies fehl, weil Überschreitungen des höchstzulässigen Luftzuges an ständigen Arbeitsplätzen um ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.08.1994

RS Vwgh 1994/8/12 94/02/0203

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §102 Abs3;AAV §102 Abs4;AAV §12 Abs2;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bei Erlassung eines Bescheides gemäß § 12 Abs 2 AAV iVm § 31 Abs 2 lit p ASchG ist eine nähere Konkretisierung der genauen Stellen in den jeweiligen Abteilungen eines Warenhauses, an denen die Luftgeschwindigkeit in Ansehung der Überschreitung des höchstzulässi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.08.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1993/2/4 92/18/0427

I. 1. Unter dem Datum 6. August 1992 erließ der Landeshauptmann von Wien (die belangte Behörde) im Instanzenzug dem Beschwerdeführer gegenüber einen Bescheid, dessen Spruch: wie folgt lautet: "Sie haben es als Betriebsinhaber der X-Drogerie und Arbeitgeber zu verantworten, daß die Vorschriften der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung, BGBl. Nr.218/1983 in der geltenden Fassung, wonach Arbeitsräume, soweit die Art der Arbeitsvorgänge oder die Zweckbestimmung des Raumes dem nicht ent... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 04.02.1993

RS Vwgh 1993/2/4 92/18/0427

Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §102 Abs3;AAV §8 Abs1;ADNSchV §10;
Rechtssatz: Hat ein Verkaufsraum im Zeitpunkt des Inkrafttretens der AAV den "in Betracht kommenden Vorschriften über den Dienstnehmerschutz" (hier: § 10 ADNSchV) nicht entsprochen, so findet im Grunde des § 102 Abs 3 AAV auf diesen Arbeitsraum § 8 Abs 1 AAV Anwendung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.02.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1990/10/8 90/19/0240

Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurden die Beschwerdeführer schuldig erkannt, sie hätten als Arbeitgeber zu verantworten, daß in Wien, G-Straße, am 8. Februar 1988 nicht jedem Arbeitnehmer zur Aufbewahrung und zur Sicherung gegen Wegnahme seiner Straßen-, Arbeits- und Schutzkleidung ein ausreichend großer, luftiger und versperrbarer Kasten zur Verfügung gestellt gewesen sei, in dem die Kleidung gegen Einwirkungen wie Nässe, Staub, Rauch, Dämpfe oder Gerüche... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.10.1990

RS Vwgh 1990/10/8 90/19/0240

Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §102 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/19/0241
Rechtssatz: Die Übergangsbestimmung des § 102 Abs 3 AAV findet nur dann Anwendung, wenn in dem im Zeitpunkt des Inkrafttretens der AAV bereits bestehenden Betrieb "den für ihn in Betracht kommenden Vorschriften über den Dienstnehmerschutz entsprochen word... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.10.1990

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