Norm: EWG-RL 89/104/EWG - Markenrichtlinie 389L0104 Art3 Abs3MSchG §4
Rechtssatz: Eine richtlinienkonforme Auslegung des § 4 Abs 2 MSchG ist schon deshalb nicht möglich, weil diese Bestimmung ausdrücklich auf beschreibende Kennzeichen des § 4 Abs 1 Z 2 MSchG beschränkt ist und eine Anwendung auf Fälle des § 4 Abs 1 Z 3 MSchG damit offenbar nicht beabsichtigt war. Entscheidungstexte 4 Ob 266... mehr lesen...
Norm: MSchG §4UWG §9 B6UWG §9 C1UWG §9 C3c
Rechtssatz: In der Bezeichnung "Stanford boss" spielt das Kennzeichen "BOSS" weder bildlich, klanglich oder im Sinngehalt eine untergeordnete Rolle, noch wird der Gesamtein- druck dieses jüngeren Zeichens allein vom Wort "Stanford" geprägt.; somit ist die Verwechslungsgefahr zu bejahen. Entscheidungstexte 4 Ob 2383/96m Entscheidungstext OGH 11... mehr lesen...