Norm: MSchG §4
Rechtssatz: Personennamen sind grundsätzlich unterscheidungskräftig, auch wenn sie verbreitet sind. Ihnen fehlt die Unterscheidungskraft nur insoweit, als sie zugleich Sachangaben für die damit bezeichneten Waren oder Dienstleistungen sind. Entscheidungstexte 17 Ob 20/10f Entscheidungstext OGH 16.02.2011 17 Ob 20/10f 17 Ob 23/... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Inhaber der österreichischen Wortmarke Nr 254 407 „MAX“ (Beginn der Schutzdauer: 11. 12. 2009) für Waren der Klassen 6, 19 und 37, darunter auch Baumaterialien. Die Beklagte, deren Firma (abgesehen vom Zusatz „Handels GmbH“) ausschließlich aus dem Zeichen „S*****“ besteht, vertreibt ua Befestigungsmaterialien für die Bauwirtschaft. Sie bietet Justierfüße (verwendbar für Unterkonstruktionen einer Terrasse als Abstandhalter zwischen Unterkonstruktion und Bod... mehr lesen...
Begründung: Die Erstbeklagte ist Inhaberin der ua für Tee registrierten österreichischen Wortmarke GUTE-LAUNE, Priorität 27. 9. 1999, sowie der entsprechenden internationalen Marke für die Benelux-Staaten, für Liechtenstein und die Schweiz. Sie verwendet die Wortmarke seit 1998; seit 2001 produziert und vertreibt sie einen Tee unter der Bezeichnung GUTE-LAUNE. Die Zweitbeklagte ist Geschäftsführerin der Erstbeklagten. Die Klägerin vertreibt unter der ihrem Firmenschlagwort entspr... mehr lesen...
Begründung: Am 3. 10. 1996 wurde die österreichische Wortmarke EASYBANK ua für Bankgeschäfte und Bankdienstleistungen angemeldet und mit Beginn der Schutzdauer 14. 6. 1999 registriert. Am 25. 2. 2005 wurde die Gemeinschaftsmarke EASYBANK für Dienstleistungen einer Direktbank eingetragen. Schließlich wurde am 16. 9. 2005 die österreichische Wortmarke EASY KREDIT angemeldet und aufgrund eines Verkehrsgeltungsnachweises mit Beginn der Schutzdauer 29. 1. 2008 registriert. Die Klägerin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Leiter und Geschäftsführer der mit zwei weiteren Personen als Gesellschaft bürgerlichen Rechts 1996 gegründeten Musikband JUKEBOX. Seit ihrer Gründung tritt die Band bei verschiedensten Veranstaltungen in Tirol, Vorarlberg, Salzburg, Südtirol und im süddeutschen Raum, aber auch in der Schweiz und im übrigen Österreich auf. Sie spielt stets live, das Repertoire ist weit gestreut. Die Band spielt auch selbst verfasste Nummern, sie versteht sich aber... mehr lesen...
Norm: MSchG §4UWG §9 C2
Rechtssatz: Dass der EuGH die Angabe „abstrakter" Prozentsätze verweigerte, spricht nicht dagegen, die Entscheidung über die durch Benutzung erworbene Unterscheidungskraft (Verkehrsgeltung, Verkehrsdurchsetzung) aufgrund des mit einer Umfrage ermittelten Kennzeichnungsgrads des strittigen Zeichens zu treffen. Es kann nur nicht von vorherein gesagt werden, dass ab einem bestimmten Kennzeichnungsgrad immer Unterscheidungsk... mehr lesen...
Norm: MSchG §4UWG §9 Abs1 B4UWG §9 Abs1 C1
Rechtssatz: § 9 Abs 1 UWG schützt auch die besondere Bezeichnung eines Unternehmens unter der Voraussetzung, dass sie Unterscheidungs(Kennzeichnungs)kraft besitzt, also etwas Besonderes, Individuelles an sich hat, das sich schon ihrer Art nach dazu eignet, ihren Träger von anderen Personen zu unterscheiden. Andernfalls könnte eine Verwechslungsgefahr von vornherein nicht entstehen. Schutzunfähig (ohne... mehr lesen...