Entscheidungen zu § 29 Abs. 4 JWG

Verwaltungsgerichtshof

3 Dokumente

Entscheidungen 1-3 von 3

TE Vwgh Erkenntnis 2004/9/14 2001/11/0158

Mit Bescheid vom 4. Juli 2000 erteilte die Steiermärkische Landesregierung der Beschwerdeführerin auf Grundlage des von dieser vorgelegten Konzeptes gemäß § 29 Abs. 1 und 2 des Steiermärkischen Jugendwohlfahrtsgesetzes 1991, LGBl. Nr. 93/1990 (Stmk JWG 1991), die Genehmigung zum Betrieb (ab 10. Juli 2000) einer therapeutisch und erlebnispädagogisch orientierten sozialpädagogischen Trainingswohngruppe in M. mit einer Höchstbelagszahl von 8 Klienten im Alter von 11 bis 15 Jahren "und ei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.09.2004

RS Vwgh 2004/9/14 2001/11/0158

Index: L92706 Jugendwohlfahrt Kinderheim Steiermark
Norm: JWG Stmk 1991 §29 Abs1;JWG Stmk 1991 §29 Abs4;
Rechtssatz: § 29 Abs. 4 dritter Satz Stmk JWG 1991 sieht ausdrücklich vor, dass den in § 29 Abs. 1 legcit genannten Einrichtungen die Behebung der im Rahmen der Aufsicht wahrgenommenen Missstände innerhalb angemessener Frist mit Bescheid aufzutragen ist, sofern die Behebung der Missstände möglich ist. Werden hi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.09.2004

RS Vwgh 2004/9/14 2001/11/0158

Index: L92706 Jugendwohlfahrt Kinderheim Steiermark
Norm: JWG Stmk 1991 §29 Abs4;
Rechtssatz: Der in § 29 Abs. 4 dritter Satz Stmk JWG 1991 (bei Wahrnehmung behebbarer Missstände) zwingend vorgesehene Mängelbehebungsbescheid kann nicht durch informelle Kontakte und Empfehlungen ersetzt werden. Bei nichtbehebbaren Missständen im Sinne des § 29 Abs. 4 Stmk JWG 1991 handelt es sich um solche, die schon ihrer Art nach... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.09.2004

Entscheidungen 1-3 von 3

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten