Entscheidungen zu § 16 Abs. 2 JWG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2000/1/18 99/11/0165

Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag des beschwerdeführenden Vereins (im Folgenden: Beschwerdeführer) auf Feststellung der Eignung für die Durchführung eines sozialen Dienstes, nämlich der Hilfe für die Betreuung von Kindern durch die Vermittlung von Plätzen in Kindertagesheimen und bei Tagesmüttern/-vätern, gemäß § 8 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 2 Z. 6 des Wiener Jugendwohlfahrtsgesetzes 1990 - WrJWG 1990 ab. In der Begründung: dieses Bescheides führte d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.01.2000

RS Vwgh 2000/1/18 99/11/0165

Index: L92709 Jugendwohlfahrt Kinderheim Wien
Norm: JWG Wr 1990 §16 Abs2 Z6;JWG Wr 1990 §8;
Rechtssatz: Ob die die Feststellung der Eignung anstrebende Einrichtung der freien Jugendwohlfahrt die Leistung im Rahmen des sozialen Dienstes, für den sie die Eignungsfeststellung anstrebt, erbringen kann, wird im Falle eines sozialen Dienstes gemäß § 16 Abs 2 Z 6 Wr JWG 1990 unter dem Gesichtspunkt der Zahl der vermittel... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.01.2000

TE Vwgh Erkenntnis 1992/12/1 92/11/0149

Am 18. Juli 1984 stellten die Mitbeteiligte (eine österreichische Staatsbürgerin) und der Beschwerdeführer (ein italienischer Staatsangehöriger) beim Magistrat der Stadt Wien, Bezirksjugendamt für den 12. Bezirk, den Antrag, ihnen die Bewilligung zur Übernahme eines am 11. Juli 1984 geborenen Mädchens in ihre Pflege zu erteilen. Die beiden Antragsteller waren damals miteinander verheiratet und hatten ihren gemeinsamen Wohnsitz in Wien. Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 01.12.1992

RS Vwgh 1992/12/1 92/11/0149

Index: L92709 Jugendwohlfahrt Kinderheim Wien001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;JWG Wr 1990 §15 Abs1;JWG Wr 1990 §16 Abs2 Z2;JWG Wr 1990 §16 Abs2 Z3;VwRallg;
Rechtssatz: Haben 2 physische Personen einen gemeinsamen Antrag iSd §§ 15 und 16 Wr JWG gestellt, so wird durch die Stattgebung des Bewilligungsantrages gegenüber einem dieser Antragsteller der Antrag zur Gänz... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.12.1992

RS Vwgh 1992/12/1 92/11/0149

Index: L92709 Jugendwohlfahrt Kinderheim Wien
Norm: JWG Wr 1990 §15 Abs1;JWG Wr 1990 §16 Abs2 Z2;JWG Wr 1990 §16 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber ging im Wr JWG davon aus, daß nur eine einzelne physische Person eine Bewilligung gem § 16 Wr JWG erhalten könne. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992110149.X01 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.12.1992

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