1.1. Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 4. Dezember 1990, Zl. 89/11/0079, hingewiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde der im Instanzenzug ergangene Bescheid des Landesarbeitsamtes Wien (der belangten Behörde) vom 30. November 1988, soweit mit ihm der Antrag des Beschwerdeführers auf Insolvenz-Ausfallgeld für 14 % Zinsen aus S 525.000,-- zurückgewiesen wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Im übrigen wurde die Beschwerde als unbegrün... mehr lesen...
1.1. Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 4. Dezember 1990, Zl. 89/11/0079, hingewiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde der im Instanzenzug ergangene Bescheid des Landesarbeitsamtes Wien (der belangten Behörde) vom 30. November 1988, soweit mit ihm der Antrag des Beschwerdeführers auf Insolvenz-Ausfallgeld für 14 % Zinsen aus S 525.000,-- zurückgewiesen wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Im übrigen wurde die Beschwerde als unbegrün... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2 Z1;IESG §1 Abs2 Z2;IESG §1 Abs2 Z3;IESG §3 Abs2 Z2 idF 1980/580;
Rechtssatz: Für einen Betrag für den auf Grund der rk Abweisung des Antrages auf Insolvenz-Ausfallgeld bindend feststeht, daß es sich nicht um einen gesicherten Anspruch gem § 1 Abs 2 Z 1, Z 2 und Z 3 IESG handelt, kann Insolvenz-Ausfallgeld für die gesetzlichen Zinsen nic... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2 Z1;IESG §1 Abs2 Z2;IESG §1 Abs2 Z3;IESG §3 Abs1;IESG §3 Abs2 Z2 idF 1980/580;IESG §4;IESG §6 Abs1;
Rechtssatz: Die durch die Novelle BGBl 1980/580 eingefügte Bestimmung des § 3 Abs 2 Z 2 IESG bezieht sich auf die - ohne weitere Voraussetzungen - bei Verzug gebührenden gesetzlichen Zinsen, nicht aber auf Ansprüche, die sich - wie der Ans... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2 Z1;IESG §1 Abs2 Z2;IESG §1 Abs2 Z3;IESG §3 Abs2 Z2 idF 1980/580;
Rechtssatz: Für einen Betrag für den auf Grund der rk Abweisung des Antrages auf Insolvenz-Ausfallgeld bindend feststeht, daß es sich nicht um einen gesicherten Anspruch gem § 1 Abs 2 Z 1, Z 2 und Z 3 IESG handelt, kann Insolvenz-Ausfallgeld für die gesetzlichen Zinsen nic... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2 Z1;IESG §1 Abs2 Z2;IESG §1 Abs2 Z3;IESG §3 Abs1;IESG §3 Abs2 Z2 idF 1980/580;IESG §4;IESG §6 Abs1;
Rechtssatz: Die durch die Novelle BGBl 1980/580 eingefügte Bestimmung des § 3 Abs 2 Z 2 IESG bezieht sich auf die - ohne weitere Voraussetzungen - bei Verzug gebührenden gesetzlichen Zinsen, nicht aber auf Ansprüche, die sich - wie der Ans... mehr lesen...
Index: 23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AusgleichsO §20c Abs2;IESG §1 Abs2;IESG §3 Abs1;IESG §3 Abs2;IESG §3 Abs3;
Rechtssatz: Bei einer Kündigung nach § 20 c Abs 2 AO besteht keine Bindung an gesetzliche Kündigungstermine (Hinweis E 22.10.1986, 85/11/0067, VwSlg 12271 A/1986). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Index: 23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AusgleichsO §20c Abs2;AusgleichsO §20d;IESG §1 Abs2;IESG §3 Abs1;IESG §3 Abs2;IESG §3 Abs3;
Rechtssatz: Durch § 3 Abs 3 IESG sollte keine Schlechterstellung der Arbeitnehmer gegenüber der früheren Rechtslage (vor der Novelle BGBl Nr 395/1986) eintreten, sodass dann, wenn die Voraussetzungen nach dieser Geset... mehr lesen...
Index: 23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AusgleichsO §20c Abs2;AusgleichsO §20d;IESG §1 Abs2;IESG §3 Abs1;IESG §3 Abs2;IESG §3 Abs3;
Rechtssatz: Anspruch, die sich darauf gründen, dass von der vorzeitigen Lösungsmöglichkeit nach § 20 c Abs 2 AO Gebrauch gemacht wurde, sind Schadenersatzansprüche nach § 20 d AO, die erst nach Beendigung des Arbeitsv... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §3 Abs1 idF 1986/395;IESG §3 Abs2 Z1 idF 1986/395;
Rechtssatz: Für eine Kündigungsentschädigung die auf Grund einer erst nach Ablauf der Frist des § 3 Abs 1 IESG angesprochenen Entlassung gebührt, steht kein Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld zu. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987110056.X01 ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §3 Abs1 idF 1986/395;IESG §3 Abs2 Z1 idF 1986/395;
Rechtssatz: Für eine Kündigungsentschädigung die auf Grund einer erst nach Ablauf der Frist des § 3 Abs 1 IESG angesprochenen Entlassung gebührt, steht kein Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld zu. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987110056.X01 ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2 Z4;IESG §3 Abs2 Z3;IESG §6 Abs1 litd;
Rechtssatz: Unter Kosten im Sinne des § 6 Abs 1 lit d IESG können nur die in § 1 Abs 2 Z 4 genannten "zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten" verstanden werden. Der diesbezüglichen Normierung eines neuerlichen Fristenlaufes in § 6 Abs 1 lit d IESG bedurfte es in Hinblick auf § 3... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2 Z4;IESG §3 Abs2 Z3;IESG §6 Abs1 litd;
Rechtssatz: Unter Kosten im Sinne des § 6 Abs 1 lit d IESG können nur die in § 1 Abs 2 Z 4 genannten "zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten" verstanden werden. Der diesbezüglichen Normierung eines neuerlichen Fristenlaufes in § 6 Abs 1 lit d IESG bedurfte es in Hinblick auf § 3... mehr lesen...