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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
IESG §1 Abs2 Z1;Rechtssatz
Für einen Betrag für den auf Grund der rk Abweisung des Antrages auf Insolvenz-Ausfallgeld bindend feststeht, daß es sich nicht um einen gesicherten Anspruch gem § 1 Abs 2 Z 1, Z 2 und Z 3 IESG handelt, kann Insolvenz-Ausfallgeld für die gesetzlichen Zinsen nicht zugesprochen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991110042.X03Im RIS seit
20.11.2000