RS Vwgh 1987/11/3 87/11/0056

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Veröffentlicht am 03.11.1987
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

IESG §3 Abs1 idF 1986/395;
IESG §3 Abs2 Z1 idF 1986/395;

Rechtssatz

Für eine Kündigungsentschädigung die auf Grund einer erst nach Ablauf der Frist des § 3 Abs 1 IESG angesprochenen Entlassung gebührt, steht kein Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987110056.X01

Im RIS seit

29.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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