Wegen einer mit folgenden Worten umschriebenen Tat, die sie als Verletzung des § 35 Abs 1 Z 2 AM-VO qualifizierte, verhängte die erstinstanzliche Behörde über den Beschuldigten und nunmehrigen Berufungswerber eine Geldstrafe: Wegen einer mit folgenden Worten umschriebenen Tat, die sie als Verletzung des Paragraph 35, Absatz eins, Ziffer 2, AM-VO qualifizierte, verhängte die erstinstanzliche Behörde über den Beschuldigten und nunmehrigen Berufungswerber eine Geldstrafe: Sie haben a... mehr lesen...
Index: Verwaltungsstrafverfahren
Norm: ArbeitsmittelV §17 Abs2 AM-VO §17 Abs2 VStG §44a Z1 AM-VO § 17 heute AM-VO § 17 gültig ab 10.08.2002 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 313/2002 AM-VO § 17 gültig von 01.07.2000 bis 09.08.2002 ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurden dem Berufungswerber nachstehende Verwaltungsübertretungen zur Last gelegt: Sie sind handelsrechtlicher Geschäftsführer und daher als gemäß § 9 VStG strafrechtlich Verantwortlicher der Fa. T mit dem Standort in B, E. Am 17.12.2003, um ca 14.00 Uhr hat der Arbeitsinspektor Dr. H K bei der Besichtigung der Arbeitsstätte festgestellt, dass Vorschriften zum Schutze der ArbeitnehmerInnen nicht beachtet wurden. Am 23.10.2003 um ca 11.30 Uhr ereignete s... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 16 Abs 3 AM-VO sind für die Wartung von Arbeitsmitteln geeignete fachkundige Personen heranzuziehen. Jedoch stellen Arbeiten an der beschädigten Hydraulikanlage eines Radladers, der durch den beträchtlichen Ölverlust nicht mehr fahrtauglich ist, eine Reparatur und keine Wartung dar. Somit ist der mit "Wartung" betitelte § 16 AM-VO im vorliegenden Fall nicht anwendbar. § 17 AM-VO ("Besondere Arbeiten"), welcher sich gemäß Abs 1 auch auf Arbeiten zur Beseitigung von Störu... mehr lesen...