Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 25.09.2018, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, Akteneinsicht in den Vergabeakt, Durchführung einer mündlichen Verhandlung und Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch den Auftraggeber.... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 12.10.2018 Norm: BVergG 2006 §12 Abs1 Z3 BVergG 2006 §123 Abs1 BVergG 2006 §126 Abs1 BVergG 2006 §126 Abs2 BVergG 2006 §129 Abs1 Z2 BVergG 2006 §129 Abs1 Z7 BVergG 2006 §129 Abs2 BVergG 2006 §129 Abs3 BVergG 2006 §19 Abs1 BVergG 2006 §2 Z16 lita BVergG 2006 §2 Z20 litc BVergG 2006 §2 Z8 BVergG 2006 §291 BVergG 2006 §292 Abs1 BVergG 2006 §3 Abs1 Z2 BVergG 2006 §312 Abs2 BVergG 2006 §318 Abs1 BVergG 2006 §320 Abs1 BVergG 2006 §321 Abs1 BVe... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 12.10.2018 Norm: BVergG 2006 §12 Abs1 Z3 BVergG 2006 §123 Abs1 BVergG 2006 §126 Abs1 BVergG 2006 §126 Abs2 BVergG 2006 §129 Abs1 Z2 BVergG 2006 §129 Abs1 Z7 BVergG 2006 §129 Abs2 BVergG 2006 §129 Abs3 BVergG 2006 §19 Abs1 BVergG 2006 §2 Z16 lita BVergG 2006 §2 Z20 litc BVergG 2006 §2 Z8 BVergG 2006 §291 BVergG 2006 §292 Abs1 BVergG 2006 §3 Abs1 Z2 BVergG 2006 §312 Abs2 BVergG 2006 §318 Abs1 BVergG 2006 §320 Abs1 BVergG 2006 §321 Abs1 BVe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Bundesbeschaffung GmbH (= BBG) vergibt gerade namens der gegenständlichen Auftraggeberin einen Einzelauftrag auf Basis einer mit mehreren Unternehmern abgeschlossenen Rahmenvereinbarung. Dazu erfolgte ein erneuter Aufruf zum Wettbewerb. 2. In den Allgemeinen Ausschreibungsbedingungen "Erneuter Aufruf zum Wettbewerb" ist in der Randzahl 150 - beim BVwG unangefochten geblieben - festgelegt, dass die Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Bundesbeschaffung GmbH (= BBG) vergibt gerade namens der gegenständlichen Auftraggeberin einen Einzelauftrag auf Basis einer mit mehreren Unternehmern abgeschlossenen Rahmenvereinbarung. Dazu erfolgte ein erneuter Aufruf zum Wettbewerb. 2. In den Allgemeinen Ausschreibungsbedingungen "Erneuter Aufruf zum Wettbewerb" ist in der Randzahl 150 - beim BVwG unangefochten geblieben - festgelegt, dass die Entscheidun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 22.04.2018 stellten die Antragsteller das im
Spruch: ersichtliche Begehren und brachten zur
Begründung: insbesondere Folgendes vor: Mit E-Mail der Auftraggeberin vom 09.05.2018 seien die Antragsteller darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass die Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung im Beschaffungsportal abrufbar sei; in dem dort abrufbaren Dokument sei unter anderem festgehalten: "Das ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 08.02.2018, beim Bundesverwaltungsgericht (in der Folge auch: "BVwG") am selben Tag eingelangt, begehrte die XXXX (in der Folge auch: "Antragstellerin") die Nichtigerklärung der Entscheidung der Republik Österreich (in der Folge auch: "Auftraggeberin") vom 29.01.2018, das Angebot der Antragstellerin auszuscheiden, sowie ferner Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 18. Juni 2018 beantragte die XXXX vertreten durch Dr. Philipp Götzl, Rechtsanwalt, Imbergstraße 19, 5020 Salzburg, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 8. Juni 2018, den Ersatz der Pauschalgebühr und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im
Spruch: unter A) wiedergegeben. Die Anträge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die AG führt gegenständlich unter Beiziehung einer Konzerngesellschaft als vergebender Stelle das im Entscheidungskopf ersichtliche Vergabeverfahren durch. IdZ hat die Ast die Zuschlagsentscheidung zu Gunsten der MB angefochten, dies mit zwei Nachprüfungsgründen. 1.1. Einerseits würde die MB eine iZm Abfall erforderliche Berufsbefugnis nicht nachweisen können. 1.2. Andererseits könnte die MB den eignung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 18. Mai 2018 beantragte die AAAA ,[HR2] vertreten durch Keschmann Rechtsanwalts-GmbH, Servitengasse 4/20, 1090 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der sonstigen Festlegung während der Verhandlungsphase ("Scoringentscheidung") und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung sowie den Ersatz der Pauschalgebühr. Die Anträge bet... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 22.03.2018 Norm: ASVG §10 Abs1 ASVG §33 ASVG §34 BVergG 2006 §101 Abs4 BVergG 2006 §108 Abs1 Z2 BVergG 2006 §108 Abs2 BVergG 2006 §12 Abs1 Z2 BVergG 2006 §122 BVergG 2006 §123 BVergG 2006 §125 BVergG 2006 §126 BVergG 2006 §127 Abs1 BVergG 2006 §127 Abs3 BVergG 2006 §128 Abs1 BVergG 2006 §129 Abs1 Z2 BVergG 2006 §129 Abs1 Z7 BVergG 2006 §129 Abs2 BVergG 2006 §19 Abs1 BVergG 2006 §2 Z16 lita sublitii BVergG 2006 §2 Z20 litc BVergG 200... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 31.07.2017, beim Bundesverwaltungsgericht (in der Folge: BVwG) am selben Tag eingelangt, begehrte die XXXX (in der Folge: Antragstellerin) die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung der Republik Österreich (in der Folge auch: Auftraggeberin) vom 21.07.2017, sowie ferner Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 9. November 2017 beantragte die Bietergemeinschaft 1. AAAA, 2. BBBB, vertreten durch die Heid Schiefer Rechtsanwälte OG, Landstraßer Hauptstraße 88/2-4, 1030 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 30. Oktober 2017, Akteneinsicht, Ausnahmen von der Akteneinsicht, die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung und den Ersatz der Paus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben der Erstantragstellerin vom 21.08.2017, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte diese die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 11.08.2017, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Erstantragsteller... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben der Erstantragstellerin vom 21.08.2017, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte diese die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 11.08.2017, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Erstantragsteller... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 19.05.2017, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, auf Akteneinsicht in den Vergabeakt, auf Bestellung eines Sachverständigen, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung und auf Ersatz der entri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 3. Juli 2017 beantragte die AAAA ,[HR4] vertreten durch Dr. Fritz Vierthaler, Rechtsanwalt, Marktplatz 16, 4810 Gmunden, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 27. Juni 2017 und den Ersatz der Pauschalgebühr, sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im
Spruch: unter A) wiedergegeben. Die Anträge betreffen das Vergabeverfahren "KS Vöcklabruck Neu – Trocke... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 29.05.2017, protokolliert zu W138 2159256, am 30.05.2017, protokolliert zu W138 2159507 und am 31.05.2017, protokolliert zu W138 2159835, brachte die XXXX , vertreten durch B&S Böhmdorfer Schender Rechtsanwälte GmbH, Gußhausstraße 6, 1040 Wien, in der Folge Antragstellerin, Anträge auf Nichtigerklärung der Wahl des Vergabeverfahrens und der damit getroffenen Wahl des Zuschlagsempfängers, auf Ersatz der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 29.05.2017, protokolliert zu W138 2159256, am 30.05.2017, protokolliert zu W138 2159507 und am 31.05.2017, protokolliert zu W138 2159835, brachte die XXXX , vertreten durch B&S Böhmdorfer Schender Rechtsanwälte GmbH, Gußhausstraße 6, 1040 Wien, in der Folge Antragstellerin, Anträge auf Nichtigerklärung der Wahl des Vergabeverfahrens und der damit getroffenen Wahl des Zuschlagsempfängers, auf Ersatz der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 29.05.2017, protokolliert zu W138 2159256, am 30.05.2017, protokolliert zu W138 2159507 und am 31.05.2017, protokolliert zu W138 2159835, brachte die XXXX , vertreten durch B&S Böhmdorfer Schender Rechtsanwälte GmbH, Gußhausstraße 6, 1040 Wien, in der Folge Antragstellerin, Anträge auf Nichtigerklärung der Wahl des Vergabeverfahrens und der damit getroffenen Wahl des Zuschlagsempfängers, auf Ersatz der... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 31.07.2017 Norm: BVergG 2006 §320 Abs1 BVergG 2006 §325 Abs1 BVergG 2006 § 320 gültig von 01.01.2014 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018 BVergG 2006 § 320 gültig von 01.01.2008 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2007 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die AG führt derzeit das im Entscheidungskopf genannte Vergabeverfahren als offenes Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich durch, wobei alle bisherigen Entscheidungen bis auf die Zuschlagsentscheidung beim BVwG unbekämpft geblieben und daher bestandfest geworden sind. 2. Im (bestandfesten) Leistungsverzeichnis der Vergabeunterlagen (= LV) waren ua folgende hier entscheidungsrelevante Bestimmungen vorge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 24.02.2017, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit Anträgen auf Nichtigerklärung der Entscheidungen vom 16.02.2017, im verfahrensgegenständlichen Vergabeverfahren "Restmüllsammlung 2017 bis 2022, SG und ASG" die Teilangebote der Antragstellerin ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahren römisch eins. Verfahren Die XXXX, ist Anbieterin von Wartungsleistungen für Schienenfahrzeuge (im Folgenden: Antragstellerin). Die Antragsgegnerin, RAAB-OEDENBURG-EBENFURTER AG, Wulkaprodersdorf, ist ein Eisenbahnverkehrsunternehmen (im Folgenden: Antragsgegnerin). Die römisch 40 , ist Anbieterin von Wartungsleistungen für Schienenfahrzeuge (im Folgenden: Antragstellerin). Die Antragsgegnerin, RAAB-OEDENBURG-EBENFURTER AG, Wulkaprodersdorf, ist ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die AG führt seit 2016 das im Entscheidungskopf bezeichnete Vergabeverfahren durch und hat die Vergabe in vier Lose aufgeteilt. Gegenständlich strittig ist die Vergabe des Loses 1 betreffend die Region Nord, von der AG als "Los 1 Nord" bezeichnet. 2. Die AG schätzte gegenständlich einen Auftragswert iHv rund 650.000 Euro ohne Verlängerungsoptionen; und einen Auftragswert iHv rund 1.077.000 Euro mit Verl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 13. Jänner 2017 beantragte die AAAA, vertreten durch die SCHRAMM ÖHLER Rechtsanwälte OG, Bartensteingasse 2, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 5. Jänner 2017, die Nichtigerklärung der Festlegung "Beim Zuschlagskriterium Präsentation werden 8 Personen bewertet (bis zu drei Bewertungspunkte pro Teammitglied, insgesamt maximal 24 Bewertungspunkte)." der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/ Vorbringen der Parteien: römisch eins. Verfahrensgang/ Vorbringen der Parteien: I.1. Mit Schriftsatz vom 09.12.2016, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, auf Akteneinsicht in den Vergabeakt, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung und auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin (ASt) stellte am 17.10.2016 einen Nachprüfungsantrag gegen eine zu ihren Lasten ergangene Ausscheidensentscheidung und gegen eine Zuschlagsentscheidung, verbunden mit weiteren Anträgen, dies alles iZm der im Entscheidungskopf konkretisierten Dienstleistungsvergabe. 2. Die am 17.10.2016 angefochtene Zuschlagsentscheidung ist zwischenzeitig auftraggeberseitig zurückgenommen worden. 3.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 12. September 2016 beantragte die Bietergemeinschaft bestehend aus 1. AAAA , 2. BBBB , 3. CCCC und 4. DDDD , vertreten durch Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Schubertring 6, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, die Gewährung von Akteneinsicht im größtmöglichen Umfang, die Ausnahme näher bezeichneter ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 19. Oktober 2016 beantragte die XXXX , vertreten durch Denkmair Hutterer Hüttner Waldl Rechtsanwälte GmbH, Blumauerstraße 3-5, 4020 Linz, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der unzulässigen Wahl der Direktvergabe, in eventu der Aufforderung zur Angebotsabgabe im Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb, in eventu der Zuschlagsentscheidung, in eventu die Feststellung, dass... mehr lesen...