Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 04.02.2015, am selben Tag beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt und zu W138 2100169-2 protokolliert, hat die Bietergemeinschaft XXXX (im Weiteren: Erstantragstellerin), vertreten durch Harrer Schneider Rechtsanwälte GmbH, Jasomirgottstraße 6/3, 1010 Wien, einen Nachprüfungsantrag beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht. Mit Schriftsatz vom 04.02.2015, am selben Tag beim Bundesverwaltu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 04.02.2015, am selben Tag beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt und zu W138 2100169-2 protokolliert, hat die Bietergemeinschaft XXXX (im Weiteren: Erstantragstellerin), vertreten durch Harrer Schneider Rechtsanwälte GmbH, Jasomirgottstraße 6/3, 1010 Wien, einen Nachprüfungsantrag beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht. Mit Schriftsatz vom 04.02.2015, am selben Tag beim Bundesverwaltu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 02.02.2015 stellte die Antragstellerin die im
Spruch: ersichtlichen Begehren und brachte im Wesentlichen folgendes vor: Mit E-Mail vom 29.10.2014 habe die Antragstellerin bekannt gegeben, dass mit dem exklusiven Vertragspartner XXXX GmbH kein Werkvertrag abgeschlossen werde. Die Planung, Einteilung, Disposition und die Verantwortung über die benötigten Geräte und das Personal bleibe be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Vorbringen der Parteien: römisch eins. Verfahrensgang/Vorbringen der Parteien: Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 23.12.2014, beim BVwG eingelangt am 29.12.2014, den im
Spruch: , Spruchpunkt A) I. wiedergegebenen Antrag verbunden mit einem Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung, auf Akteneinsicht sowie auf Gebührenersatz. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst im Wesentlichen folgendes aus: Die Antra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Vorbringen der Parteien: römisch eins. Verfahrensgang/Vorbringen der Parteien: Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 23.12.2014, beim BVwG eingelangt am 29.12.2014, den im
Spruch: , Spruchpunkt A) I. wiedergegebenen Antrag verbunden mit einem Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung, auf Akteneinsicht sowie auf Gebührenersatz. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst im Wesentlichen folgendes aus: Die Antra... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 27.02.2015 stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit Anträgen auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung sowie der Zuschlagsentscheidung vom 12.02.2015 zugunsten der XXXX 1. Mit Schriftsatz vom 27.02.2015 stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit Anträgen auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung sowie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 26.01.2015, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 14.01.2015, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Ausnahmen von der Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesen... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 20. Februar 2015 beantragte die XXXX, vertreten durch Dr. Siegried Rack, Mag. Gottfried Tazol, Rechtsanwälte, Münzgasse 3, 9100 Völkermarkt, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung in dem Vergabeverfahren "8010 Graz; Neue Stiftingtalstr. 6, MED CAMPUS Graz, Tischlerarbeiten/Innentüren Holz" der Bundesimmobiliengesellschaft mbH, Hintere Zollamtsstraße 1, 1030 Wien, vergebende Stelle Bundesimmobiliengesellscha... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 13.02.2015 das im
Spruch: ersichtliche Begehren und beantragte darüber hinaus die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 06.02.2015. Der gegenständliche Bauauftrag sei von der ASFINAG im offenen Verfahren im Oberschwelleneberich gemäß § 25 Abs. 2 BVergG nach dem Bestbieterprinzip ausgeschrieben worden. Leistungsgegenstand sei die Errichtung einer Autobahnmeisterei bestehend aus Bürogebäude, Hall... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 13.02.2015 das im
Spruch: ersichtliche Begehren und beantragte darüber hinaus die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 06.02.2015. Der gegenständliche Bauauftrag sei von der ASFINAG im offenen Verfahren im Oberschwelleneberich gemäß § 25 Abs. 2 BVergG nach dem Bestbieterprinzip ausgeschrieben worden. Leistungsgegenstand sei die Errichtung einer Autobahnmeisterei bestehend aus Bürogebäude, Hall... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 13.02.2015 das im
Spruch: ersichtliche Begehren und beantragte darüber hinaus die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 06.02.2015. Der gegenständliche Bauauftrag sei von der ASFINAG im offenen Verfahren im Oberschwelleneberich gemäß § 25 Abs. 2 BVergG nach dem Bestbieterprinzip ausgeschrieben worden. Leistungsgegenstand sei die Errichtung einer Autobahnmeisterei bestehend aus Bürogebäude, Hall... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 09.02.2015, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 30.01.2015, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Antragstellerin im... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Am 28.01.2013 beantragte die XXXX (im weiteren: Antragstellerin), vertreten durch XXXX, beim damals zuständigen Bundesvergabeamt die Nichtigerklärung der Entscheidungen der Albertina - wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts des Bundes, Albertinaplatz 1, 1010 Wien (im Weiteren: Auftraggeberin) vom 18.01.2013, das Angebot der Antragstellerin auszuscheiden und den Zuschlag im Vergabeverfahren der XXXX in allen drei Losen des Vergabeverfahr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Am 28.01.2013 beantragte die XXXX (im weiteren: Antragstellerin), vertreten durch XXXX, beim damals zuständigen Bundesvergabeamt die Nichtigerklärung der Entscheidungen der Albertina - wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts des Bundes, Albertinaplatz 1, 1010 Wien (im Weiteren: Auftraggeberin) vom 18.01.2013, das Angebot der Antragstellerin auszuscheiden und den Zuschlag im Vergabeverfahren der XXXX in allen drei Losen des Vergabeverfahr... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Schriftsatz vom 23.01.2015, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, abgeändert durch den Schriftsatz vom 29.01.2015, stellte die Bietergemeinschaft bestehend aus XXXX (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, Fleischmarkt 1, das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung der Auftra... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Schriftsatz vom 23.01.2015, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, abgeändert durch den Schriftsatz vom 29.01.2015, stellte die Bietergemeinschaft bestehend aus XXXX (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, Fleischmarkt 1, das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung der Auftra... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 26.01.2015 das im
Spruch: ersichtliche Begehren verbunden mit einem Antrag auf Gebührenersatz. Darüber hinaus beantragte sie Folgendes: "Aus all diesen Gründen werden daher gestellt die Anträge, 7.1.die Entscheidung der Auftraggeberin vom 15.01.2015, das Angebot der Antragstellerin aus dem Vergabeverfahren auszuscheiden, für nichtig zu erklären; 7.2. eine mündliche Verhandlung anzuberaumen; 7.3. Akt... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 26.01.2015 das im
Spruch: ersichtliche Begehren verbunden mit einem Antrag auf Gebührenersatz. Darüber hinaus beantragte sie Folgendes: "Aus all diesen Gründen werden daher gestellt die Anträge, 7.1.die Entscheidung der Auftraggeberin vom 15.01.2015, das Angebot der Antragstellerin aus dem Vergabeverfahren auszuscheiden, für nichtig zu erklären; 7.2. eine mündliche Verhandlung anzuberaumen; 7.3. Akt... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 26.01.2015 das im
Spruch: ersichtliche Begehren verbunden mit einem Antrag auf Gebührenersatz. Darüber hinaus beantragte sie Folgendes: "Aus all diesen Gründen werden daher gestellt die Anträge, 7.1.die Entscheidung der Auftraggeberin vom 15.01.2015, das Angebot der Antragstellerin aus dem Vergabeverfahren auszuscheiden, für nichtig zu erklären; 7.2. eine mündliche Verhandlung anzuberaumen; 7.3. Akt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 09.10.2014, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Ausscheidungsentscheidung, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin, Akteneinsicht, sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentlichen fol... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 09.10.2014, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Ausscheidungsentscheidung, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin, Akteneinsicht, sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentlichen fol... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 09.10.2014, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Ausscheidungsentscheidung, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin, Akteneinsicht, sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentlichen fol... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 09.10.2014, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Ausscheidungsentscheidung, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin, Akteneinsicht, sowie die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentl... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 09.10.2014, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Ausscheidungsentscheidung, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin, Akteneinsicht, sowie die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang Die Antragstellerin stellte am 11. August 2014 das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Die Auftraggeberin führe ein Vergabeverfahren zur Vergabe eines Lieferauftrags in einem offenen Verfahren im Oberschwellenbereich nach dem Bestbieterprinzip durch. Anhand des im Punkt 7.1 dargelegten Leistungsumfanges sowie der Klarstellungen in Punkt 8.2.1. der Ausschreibung gehe unmissver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang Die Antragstellerin stellte am 11. August 2014 das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Die Auftraggeberin führe ein Vergabeverfahren zur Vergabe eines Lieferauftrags in einem offenen Verfahren im Oberschwellenbereich nach dem Bestbieterprinzip durch. Anhand des im Punkt 7.1 dargelegten Leistungsumfanges sowie der Klarstellungen in Punkt 8.2.1. der Ausschreibung gehe unmissver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang Die Antragstellerin stellte am 11. August 2014 das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Die Auftraggeberin führe ein Vergabeverfahren zur Vergabe eines Lieferauftrags in einem offenen Verfahren im Oberschwellenbereich nach dem Bestbieterprinzip durch. Anhand des im Punkt 7.1 dargelegten Leistungsumfanges sowie der Klarstellungen in Punkt 8.2.1. der Ausschreibung gehe unmissver... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 22.09.2014 Norm: BVergG 2006 §106 Abs8 BVergG 2006 §129 Abs1 Z3 BVergG 2006 §129 Abs1 Z7 BVergG 2006 § 106 gültig von 01.02.2006 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018 BVergG 2006 § 129 gültig von 05.03.2010 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 22.09.2014 Norm: BVergG 2006 §106 Abs8 BVergG 2006 §129 Abs1 Z3 BVergG 2006 §129 Abs1 Z7 BVergG 2006 § 106 gültig von 01.02.2006 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018 BVergG 2006 § 129 gültig von 05.03.2010 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Schriftsatz vom 16.07.2014 beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die XXXX(im weiteren Antragstellerin) neben dem Antrag auf Akteneinsicht sowie dem Antrag sämtliche Aktenbestandteile betreffend das Angebot der Antragstellerin von der Akteneinsicht durch andere Parteien im Nachprüfungsverfahren auszunehmen, die im
Spruch: ersichtlichen Begehren. Die Antragstellerin brachte im Wesentli... mehr lesen...