Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der ORF hat das oben bezeichnete Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich eingeleitet und bereits in der Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass er kein öffentlicher Auftraggeber wäre. Das Beschaffungsvolumen bewegt (- e) sich offenbar im mittleren bzw gehobenen zweistelligen Millionenbereich. 2. Im Jänner 2016 wurde - nach einer identen Klausel in d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Zu W187 2120708-2 1.1 Am 5. Februar 2016 beantragte die AAAA , vertreten durch Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte GmbH, Schottenring 12, 1010 Wien, in der Folge Erstantragstellerin, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im
Spruch: wiedergegeben. Die Anträge betreffe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Zu W187 2120708-2 1.1 Am 5. Februar 2016 beantragte die AAAA , vertreten durch Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte GmbH, Schottenring 12, 1010 Wien, in der Folge Erstantragstellerin, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im
Spruch: wiedergegeben. Die Anträge betreffe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, vertreten durch die Bundesbeschaffung GmbH (BBG), (im Folgenden: Antragsgegnerin) beabsichtigt, eine mehrjährige Rahmenvereinbarung für Reinigungsdienstleistungen in ihren Gebäuden abzuschließen. 1. Vergabeverfahren Zu diesem Zweck eröffnete die Antragsgegnerin das offene Verfahren mit vorheriger österreich- und EU-weiter Bekanntmachung im Oberschwellenbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 01.02.2016, eingelangt beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) innerhalb der Amtsstunden am selben Tag, beantragte XXXX(im Weiteren: Antragstellerin oder ASt), vertreten durch XXXX, die Nichtigerklärung der ihr mit Telefax am 22.01.2016 mitgeteilten Ausscheidensentscheidung ihres Angebotes im Vergabeverfahren "Digitale Luftbilder und digitale Orthophotos 2016, 2017, 2018- GZ 4955/2015", di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 01.02.2016, eingelangt beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) innerhalb der Amtsstunden am selben Tag, beantragte XXXX(im Weiteren: Antragstellerin oder ASt), vertreten durch XXXX, die Nichtigerklärung der ihr mit Telefax am 22.01.2016 mitgeteilten Ausscheidensentscheidung ihres Angebotes im Vergabeverfahren "Digitale Luftbilder und digitale Orthophotos 2016, 2017, 2018- GZ 4955/2015", di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 21.12.2015, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Erstantragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 10.12.2015, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentlichen folgendes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 21.12.2015, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Erstantragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 10.12.2015, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentlichen folgendes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die XXXX (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch GLO Gößeringer Löscher Oman Rechtsanwälte GmbH, Heuplatz 2, 9020 Klagenfurt am Wörthersee Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 23.12.2015 den Antrag auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung, auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Antrag auf Gebührenersatz. Die römisch 40 (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch GLO Göß... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die XXXX (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch GLO Gößeringer Löscher Oman Rechtsanwälte GmbH, Heuplatz 2, 9020 Klagenfurt am Wörthersee Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 23.12.2015 den Antrag auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung, auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Antrag auf Gebührenersatz. Die römisch 40 (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch GLO Göß... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit nach Ablauf der Amtsstunden des Bundesverwaltungsgerichtes elektronisch via Web-ERV am 30.12.2015 eingebrachtem Schriftsatz vom 30.12.2015 stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Ausscheidens- sowie der Zuschlagsentscheidung vom 22.12.2015, in eventu einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand. Weiters be... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit nach Ablauf der Amtsstunden des Bundesverwaltungsgerichtes elektronisch via Web-ERV am 30.12.2015 eingebrachtem Schriftsatz vom 30.12.2015 stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Ausscheidens- sowie der Zuschlagsentscheidung vom 22.12.2015, in eventu einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand. Weiters be... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit nach Ablauf der Amtsstunden des Bundesverwaltungsgerichtes elektronisch via Web-ERV am 30.12.2015 eingebrachtem Schriftsatz vom 30.12.2015 stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Ausscheidens- sowie der Zuschlagsentscheidung vom 22.12.2015, in eventu einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand. Weiters be... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit außerhalb der Amtsstunden des BVwG elektronisch via Web-ERV am 30.12.2015 eingebtrachten Schriftsatz vom 30.12.2015 stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Ausscheidenserklärung sowie der Zuschlagsentscheidung vom 22.12.2015, in eventu einen Antrag auf Wiedereinsetzung... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit außerhalb der Amtsstunden des BVwG elektronisch via Web-ERV am 30.12.2015 eingebtrachten Schriftsatz vom 30.12.2015 stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Ausscheidenserklärung sowie der Zuschlagsentscheidung vom 22.12.2015, in eventu einen Antrag auf Wiedereinsetzung... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit außerhalb der Amtsstunden des BVwG elektronisch via Web-ERV am 30.12.2015 eingebtrachten Schriftsatz vom 30.12.2015 stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Ausscheidenserklärung sowie der Zuschlagsentscheidung vom 22.12.2015, in eventu einen Antrag auf Wiedereinsetzung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz der XXXX, XXXX (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch Heid Schiefer Rechtsanwälte OG, Landstraßer Hauptstraße 88/2-4, 1030 Wien vom 13.11.2015 wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Auftraggeber im Hinblick auf das gegenständliche Vergabeverfahren am 27.05.2015 die beabsichtigte Vergabe des Auftrages EU-weit bekannt gemacht habe. Der Auftragswert liege im Hinblick auf das Ergebnis ... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 02.11.2015 stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 23.10.2015 und auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst im Wesentlichen Folgendes aus: De... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Im Antrag auf Nichtigerklärung vom 13.11.2015 brachte die Antragstellerin im Wesentlichen vor, dass Auftraggeber der Österreichische Rundfunk sei. Der Auftraggeber führe ein nicht offenes Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung durch. Ausschreibungsgegenstand sei die Lieferung von Büromöbeln mit der Auftragsbezeichnung "Möblierung Projekt Medienstandort Küniglberg". Am 27.07.2015 sei die Antragstellerin zur An... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Antragstellerin stellte mit am 09.12.2015 beim BVwG einlangenden Schriftsatz das im
Spruch: ersichtliche Begehren und beantragte darüber hinaus die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 02.12.2015. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst im Wesentlichen Folgendes aus: Die Auftraggeberin habe die gegenständliche Leistung in einem offenen Verfahren nach dem Unterschwellenbereich ausgesch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 12.11.2015, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 02.11.2015, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentlichen folgendes aus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Bund, vertreten durch das AMS, dieses vertreten durch das AMS Steiermark (im Folgenden: der Antragsgegner) beabsichtigt, einen Rahmenwerkvertrag für die "Impuls-Qualifizierungsverbünde (IQV) - Beratung / Koordination / Support-Leistung" abzuschließen. Ein Impuls-Qualifizierungsverbund ist ein Netzwerk mehrerer Betriebe, mit dem Ziel, gemeinsam für die Zielgruppen der QBN Qualifizierungsmaßnahmen für diese M... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Auftraggeber 1. Burgenländische Gebietskrankenkasse, Esterhazyplatz 3, 7000 Eisenstadt und 2. Sozialversicherungsanstalt der Bauern, Ghegastraße 1, 1030 Wien (im Weiteren: Auftraggeber), vertreten durch die vergebende Stelle: XXXX , führen unter der Bezeichnung "Einrichtungs-Planung und Möblierung für Neubau der Hauptstelle der BGKK sowie der Mietflächen der SVB in Eisenstadt" ein Vergabeverfahren zur ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahren und Anträge römisch eins. Verfahren und Anträge Aus der Aktenlage und dem zum derzeitigen Stand des Verfahrens unbestrittenen bzw. von der Antragsgegnerin bestätigten Vorbringen der Antragstellerin ergibt sich Folgendes: Die Antragstellerin ist Unternehmen im Bereich der Reinigungsdienstleistungen. Die Antragsgegnerin ist eine Einrichtung des öffentlichen Rechts (Universität). Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Mit Bek... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Antragstellerin stellte am 16.10.2015 das im
Spruch: ersichtliche Begehren und brachte zur
Begründung: im Wesentlichen vor: Das Angebot der Antragstellerin sei preislich an zweiter Stelle gereiht worden. Der Angebotspreis der präsumtiven Partei der Rahmenvereinbarung betrage netto EUR 836.422,81, der Angebotspreis der Antragstellerin netto EUR 1.216.971,00. Die Differenz zwischen den beiden Angeboten betr... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 02.11.2015 stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 23.10.2015 und auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst im Wesentlichen Folgendes aus: De... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Schriftsatz vom 08.10.2015 stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung, das Angebot der Antragstellerin auszuscheiden. Begründend führte die Antragstellerin im Wesentlichen aus, dass die Antragstellerin entgegen der Ansicht der Auftraggeberin über die erforderliche finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfüge, zumal... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 14. September 2015 beantragte die AAAA, die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung betreffend ihr Angebot in dem Vergabeverfahren "Ergänzende Untersuchungen von Verdachtsflächen nach § 13 ALSAG für die Lose 24 bis 27 in Niederösterreich 2015" des Auftraggebers Republik Österreich, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, vertreten durch den Landeshauptmann von Niederöster... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 14. September 2015 beantragte die AAAA, die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung betreffend ihr Angebot in dem Vergabeverfahren "Ergänzende Untersuchungen von Verdachtsflächen nach § 13 ALSAG für die Lose 24 bis 27 in Niederösterreich 2015" des Auftraggebers Republik Österreich, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, vertreten durch den Landeshauptmann von Niederöster... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Vorbringen der Parteien: römisch eins. Verfahrensgang/Vorbringen der Parteien: 1. Mit Schriftsatz vom 14.08.2015, beim BVwG am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, auf Akteneinsicht, auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung und auf Gebührenersatz. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst im Wesent... mehr lesen...