Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Vorbringen der Parteien: römisch eins. Verfahrensgang/Vorbringen der Parteien: 1. Mit Schriftsatz vom 14.08.2015, beim BVwG am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, auf Akteneinsicht, auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung und auf Gebührenersatz. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst im Wesent... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 28.09.2015, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die XXXX(im Weiteren: Antragstellerin) das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung des Auftraggebers vom 18.09.2015 zugunsten der XXXX (im Weiteren: präsumtive Zuschlagsempfängerin). Der Auftraggeber habe zum gegenständlichen Vergabeverfahren am 27.05.201... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 17. August 2015 beantragte die A , vertreten durch Schramm Öhler Rechtsanwälte OG, Bartensteingasse 2, 1010 Wien, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung zugunsten der B , in dem Vergabeverfahren "Sanierung Medienstandort ORF - Bauabschnitt II Objekt 1 - 431.1" für den Bauabschnitt II - Objekt 1" des Auftraggebers Österreichischer Rundfunk (ORF), Würzburggasse 30, 1136 Wien, vertreten durch die vergebende St... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 17. August 2015 beantragte die A , vertreten durch Schramm Öhler Rechtsanwälte OG, Bartensteingasse 2, 1010 Wien, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung zugunsten der B , in dem Vergabeverfahren "Sanierung Medienstandort ORF - Bauabschnitt II Objekt 1 - 431.1" für den Bauabschnitt II - Objekt 1" des Auftraggebers Österreichischer Rundfunk (ORF), Würzburggasse 30, 1136 Wien, vertreten durch die vergebende St... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 17. August 2015 beantragte die A , vertreten durch Schramm Öhler Rechtsanwälte OG, Bartensteingasse 2, 1010 Wien, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung zugunsten der B , in dem Vergabeverfahren "Sanierung Medienstandort ORF - Bauabschnitt II Objekt 1 - 431.1" für den Bauabschnitt II - Objekt 1" des Auftraggebers Österreichischer Rundfunk (ORF), Würzburggasse 30, 1136 Wien, vertreten durch die vergebende St... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 17. August 2015 beantragte die A , vertreten durch Schramm Öhler Rechtsanwälte OG, Bartensteingasse 2, 1010 Wien, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung zugunsten der B , in dem Vergabeverfahren "Sanierung Medienstandort ORF - Bauabschnitt II Objekt 1 - 431.1" für den Bauabschnitt II - Objekt 1" des Auftraggebers Österreichischer Rundfunk (ORF), Würzburggasse 30, 1136 Wien, vertreten durch die vergebende St... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin stellte am 11.08.2015 das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit den Anträgen, eine mündliche Verhandlung anzuberaumen sowie Teile des Angebotes der Antragstellerin von einer allfälligen Akteneinsicht auszunehmen. Am 04.08.2015 habe die ausschreibende Stelle die Mitteilung der Ausscheidensentscheidung betreffend das Angebot der Antragstellerin übermittelt. Begründet wurde d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragsteller stellten am 16.07.2015 die im
Spruch: ersichtlichen Begehren und führten zur
Begründung: im Wesentlichen folgendes aus: Die Antragsteller hätten am 03.07.2015, außerhalb der Geschäftszeiten, eine unvollständige Nicht-Zulassungsentscheidung per Telefax erhalten. Die vollständige Nicht-Zulassung sei erst am 06.07.2015, 14:02 Uhr, übermittelt worden. Sohin würde die Frist zur Stellung eines N... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragsteller stellten am 16.07.2015 die im
Spruch: ersichtlichen Begehren und führten zur
Begründung: im Wesentlichen folgendes aus: Die Antragsteller hätten am 03.07.2015, außerhalb der Geschäftszeiten, eine unvollständige Nicht-Zulassungsentscheidung per Telefax erhalten. Die vollständige Nicht-Zulassung sei erst am 06.07.2015, 14:02 Uhr, übermittelt worden. Sohin würde die Frist zur Stellung eines N... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die XXXX (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch Ebner Aichinger Guggenberger Rechtsanwälte GmbH, Sterneckstraße 35, 5020 Salzburg stellte mit Schriftsatz vom 15.07.2015 das im
Spruch: ersichtliche Begehren, verbunden mit einem Antrag auf Gebührenersatz. Es wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die Entscheidung über das Ausscheiden des Angebotes von der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H (im Weiteren A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 01.06.2015, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin nach Durchführung eines Verbesserungsauftrages im Wesentlichen die Nichtigerklärung der angefochtenen Zuschlagsentscheidung vom 20.05.2015, Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggebe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Nachprüfungsantrag der XXXX (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch Dr. Bernhard Kall, Rechtsanwalt, samt Antrag auf einstweilige Verfügung langte am 13.05.2015 außerhalb der Amtsstunden beim Bundesverwaltungsgericht ein und wurde aus diesem Grunde nach Wiederbeginn der Amtsstunden am 15.05.2015 protokolliert. Der Antrag ist somit jedenfalls fristgerecht eingebracht. Im Schriftsatz vom 13.05.2015 w... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 01.06.2015, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin nach Durchführung eines Verbesserungsauftrages im Wesentlichen die Nichtigerklärung der angefochtenen Zuschlagsentscheidung vom 20.05.2015, Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgeb... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 24. April 2015 beantragte die XXXX , vertreten durch die Dorda Brugger Jordis Rechtsanwälte GmbH, Universitätsring 10, 1010 Wien, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung in dem Vergabeverfahren "Bereitstellung von Daten zur Berechnung der Häuser-, Wohnungs- und Grundstückspreisindizes" der Auftraggeberin Bundesanstalt Statistik Österreich, Guglgasse 13, 1110 Wien, vertreten durch die Gabler Gibel & Ortne... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 24. April 2015 beantragte die XXXX , vertreten durch die Dorda Brugger Jordis Rechtsanwälte GmbH, Universitätsring 10, 1010 Wien, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung in dem Vergabeverfahren "Bereitstellung von Daten zur Berechnung der Häuser-, Wohnungs- und Grundstückspreisindizes" der Auftraggeberin Bundesanstalt Statistik Österreich, Guglgasse 13, 1110 Wien, vertreten durch die Gabler Gibel & Ortne... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 24. April 2015 beantragte die XXXX , vertreten durch die Dorda Brugger Jordis Rechtsanwälte GmbH, Universitätsring 10, 1010 Wien, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung in dem Vergabeverfahren "Bereitstellung von Daten zur Berechnung der Häuser-, Wohnungs- und Grundstückspreisindizes" der Auftraggeberin Bundesanstalt Statistik Österreich, Guglgasse 13, 1110 Wien, vertreten durch die Gabler Gibel & Ortne... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 13. Mai 2015 das im
Spruch: ersichtliche Begehren verbunden mit einem Antrag auf Gebührenersatz. Der vorgenannte Schriftsatz langte am 13.05.2015 außerhalb der Amtsstunden beim Bundesverwaltungsgericht ein und wurde aus diesem Grunde nach Wiederbeginn der Amtsstunden am 15.05.2015 protokolliert. Der Antrag ist somit jedenfalls fristgerecht eingebracht. Im Schriftsatz vo... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 24. April 2015 beantragte die XXXX, XXXX, vertreten durch die Dorda Brugger Jordis Rechtsanwälte GmbH, Universitätsring 10, 1010 Wien, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung in dem Vergabeverfahren "Bereitstellung von Daten zur Berechnung der Häuser-, Wohnungs- und Grundstückspreisindizes" der Auftraggeberin Bundesanstalt Statistik Österreich, Guglgasse 13, 1110 Wien, vertreten durch die Gabler Gibel & ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 19.03.2015, am selben Tag beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt, hat die XXXX (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch die XXXX einen Nachprüfungsantrag beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht. Mit Schriftsatz vom 19.03.2015, am selben Tag beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt, hat die römisch 40 (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch die römisch 40 einen Nachprüfun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Vorbringen der Parteien: römisch eins. Verfahrensgang/Vorbringen der Parteien: Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 26.01.2015 das im
Spruch: ersichtliche Begehren verbunden mit Anträgen auf Gebührenersatz, Akteneinsicht, Ausnahme von der Akteneinsicht und Durchführung einer mündlichen Verhandlung. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst aus, dass sich die Antragstellerin am gegenständlichen Vergabeverfahren beteilig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Vorbringen der Parteien: römisch eins. Verfahrensgang/Vorbringen der Parteien: Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 26.01.2015 das im
Spruch: ersichtliche Begehren verbunden mit Anträgen auf Gebührenersatz, Akteneinsicht, Ausnahme von der Akteneinsicht und Durchführung einer mündlichen Verhandlung. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst aus, dass sich die Antragstellerin am gegenständlichen Vergabeverfahren beteilig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Vorbringen der Parteien: römisch eins. Verfahrensgang/Vorbringen der Parteien: Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 26.01.2015 das im
Spruch: ersichtliche Begehren verbunden mit Anträgen auf Gebührenersatz, Akteneinsicht, Ausnahme von der Akteneinsicht und Durchführung einer mündlichen Verhandlung. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst aus, dass sich die Antragstellerin am gegenständlichen Vergabeverfahren beteilig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Vorbringen der Parteien: römisch eins. Verfahrensgang/Vorbringen der Parteien: Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 26.01.2015 das im
Spruch: ersichtliche Begehren verbunden mit Anträgen auf Gebührenersatz, Akteneinsicht, Ausnahme von der Akteneinsicht und Durchführung einer mündlichen Verhandlung. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst aus, dass sich die Antragstellerin am gegenständlichen Vergabeverfahren beteilig... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang 1. Am 20. Februar 2015 beantragte die AAAA, vertreten durch Dr. Siegried Rack, Mag. Gottfried Tazol, Rechtsanwälte, Münzgasse 3, 9100 Völkermarkt, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung in dem Vergabeverfahren "8010 Graz; Neue Stiftingtalstr. 6, MED CAMPUS Graz, Tischlerarbeiten/Innentüren Holz" der Bundesimmobiliengesellschaft mbH, Hintere Zollamtsstraße 1, 1030 Wien, vergebende Stelle Bundesimmobiliengesellschaft mbH, Unternehmensbereich Univers... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang 1. Am 20. Februar 2015 beantragte die AAAA, vertreten durch Dr. Siegried Rack, Mag. Gottfried Tazol, Rechtsanwälte, Münzgasse 3, 9100 Völkermarkt, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung in dem Vergabeverfahren "8010 Graz; Neue Stiftingtalstr. 6, MED CAMPUS Graz, Tischlerarbeiten/Innentüren Holz" der Bundesimmobiliengesellschaft mbH, Hintere Zollamtsstraße 1, 1030 Wien, vergebende Stelle Bundesimmobiliengesellschaft mbH, Unternehmensbereich Univers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 06.03.2015, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung sowie des Ausscheidens ihres Angebotes, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentlichen folgendes ausgeführt: Die Antragstellerin habe im gegenständlichen Verga... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 19.03.2015, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die XXXX (im Weiteren: Antragstellerin) das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung der Auftraggeberin vom 09.03.2015 zu Gunsten der Firma XXXX (im Weiteren: präsumtive Zuschlagsempfängerin). Die Antragstellerin habe sich mit einem ausschreibungskonformen... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang 1.1 Am 21. Jänner 2015 beantragte die Bietergemeinschaft XXXXvertreten durch schwartz huber-medek & partner rechtsanwälte og, Stubenring 2, 1010 Wien, - Strichaufzählung die Akteneinsicht im weitest zulässigen Ausmaß, - Strichaufzählung die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung, - Strichaufzählung die Nichtigerklärung der kompletten, mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe vom 9. Oktober 2014 zur Verfügung gestellten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 09.02.2015, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 30.01.2015, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentlichen folgendes aus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 09.02.2015, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 30.01.2015, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentlichen folgendes aus... mehr lesen...